Abrechnungsfrist

Diskutiere Abrechnungsfrist im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Mein Freundin hat ihre Nebenkostenabrechnung für 2005 (1.1. bis 1.12. 2005 ) erhalten. Dort werden jedoch Heizkosten vom 1.10.04 bis 31.12.05 berechnet! Das ist doch ...


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  1. Abrechnungsfrist #1
    Micha3382

    Frage zu: RE: Nebenkostenabrechnung

    Mein Freundin hat ihre Nebenkostenabrechnung für 2005 (1.1. bis 1.12. 2005 ) erhalten.
    Dort werden jedoch Heizkosten vom 1.10.04 bis 31.12.05 berechnet!
    Das ist doch nicht zulässig oder?
    Zudem werden gegen die Nebenkostenbarechnung nur 12 Monats-Zahlungen gerechnent und nicht die 15 Monate der Heizkosten-Dauer!

    Wer kann helfen?


    EDIT: Vorher war der Abrechnungszeitraum immer Oktober bis September und das als Rechnung fürs September Jahr!

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  2. Abrechnungsfrist #2
    Warum werden soviele Monate berechnet? Der Versorger wird wohl alle 12 Monate eine Abrechnung erstellen. Wenn der Vermieter für die Verzögerung nichts kann, weil der Versorger die Rechnung über diesen Zeitraum erstellt hat, dann musst du bezahlen.

    An deiner Stelle würde ich mit dem Vermieter über diesen Umstand reden. Sprich vorallem die versch. Anzahlungsverrechnung an. Lass dir die Belege vorlegen (nicht kopieren; kostet extra )

    Du liegst richtig, wenn du meinst, dass da was nicht stimmt...aber reden hilft bestimmt!

  3. Abrechnungsfrist #3
    Micha3382
    Jo, Danke!

    Der Vermieter bekommt schon ein Schreiben, da er nicht so mit sich reden lässt!
    Der flippt immer total aus, wenn man was von ihm will, ist leider nicht einfach mit dem!
    Er ignoriet auch alles an Post(auch mit Einschrieben) und staucht einem am Telefon zusammen!

  4. Abrechnungsfrist #4
    Der flippt immer total aus
    Also noch ein Vermieter ohne dickes Fell.
    So ungeschützt sollte man nicht vermieten

  5. Abrechnungsfrist #5
    moin Micha,

    da hat der Vermieter wohl den Abrechnungszeitraum umgestellt, jetzt rechnet er das Kalenderjahr ab. Das darf er.

    Was er jedoch nicht darf: dann 15 Monate abrechnen, er hätte für die drei Monate dazwischen eine separate Abrechnung erstellen müssen.

    Auch müssen natürlich alle Vorauszahlungen angerechnet werden.

    Ich würde mal davon ausgehen, daß die Nachzahlung, die sich aus dem Zeitraum Oktober - Dezember 2004 ergibt, Deiner Freundin gegenüber verjährt ist.

    Also dem Vermieter bitte einen freundlichen Brief schreiben...

    @capo: :banana

    hoffe geholfen zu haben,
    Christian Martens

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