NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre???

Diskutiere NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre??? im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen!! Ich habe von April2009 bis Juli 2011 in meiner alten Wohnung gewohnt und habe nun im September 2011 zum ersten Mal(!!!) eine Neben-bzw. ...


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  1. NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre??? #1

    NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre???

    Hallo zusammen!!
    Ich habe von April2009 bis Juli 2011 in meiner alten Wohnung gewohnt und habe nun im
    September 2011 zum ersten Mal(!!!) eine Neben-bzw. Betriebskostenabrechnung erhalten.

    Die Heizkosten wurden über eine Firma(Brunata) abgerechnet,wobei der Abrechnungszeitraum jeweils der 01.12.-30.11. ist. Daher hatte ich in dem Jahr 2009 ein Guthaben,im Abrechnungszeitraum 01.12.2009 bis 30.11.2010 allerdings eine saftige Nachzahlung.

    1.Frage: Eine solche Abrechnung ist doch zulässig seitens des VM,oder?? Habe gelesen,dass er den Abrechnungszeitraum grds. selbst bestimmen kann,insbesondere wenn eine Firma nach festen Terminen die Heizkosten für beim VM abrechnet...?!

    Kopfzerbrechen bereitet mir jedoch vielmehr die Wasserkostenabrechnung:

    Laut Mietvertrag wird Abwasser und Frischwasser nach Verbrauch abgerechnet.
    Nun habe ich jedoch weder 2009,noch 2010 eine Abrechnung für das Wasser bekommen.
    Vielmehr fordert der VM nun die GESAMTEN KOSTEN für den Wasserverbrauch von Mai2009 bis Juli2011 bei mir ein....was dezente 450euro mal eben macht!!!!!

    2.Frage: Muss nicht auch über das Wasser jährlich abgerechnet werden???? Wenn im MietV doch "nach Verbrauch" steht,so muss dass doch für die jährliche Abrechnungsperiode (vgl.BGB) gelten??!!

    Kleines Beispiel:: Hätte ich da jetzt noch 4Jahre weitergewohnt,wäre der VM dann irgendwann mit einer Rechnung über zigtausend Euro zu mir gekommen??!?!

    3.Frage: Der VM hat mir als Abrechnung nur 2 Din4 Zettel gegeben,auf denen er per PC selbst die Betriebskosten ausweist und jeweils pauschale durch 5 (da 5 Wohneinheiten) teilt-ohne die Quadratmeterzahl zu berücksichtigen.

    Weiterhin berechnet er ohne jeden Anknüpfungspunkt einfach 3,50 Euro pro Kubikzentimeter Wasser.

    Ist das so unformal möglich??

    Ich danke euch schonmal im voraus für eure Hilfe!!! Wäre toll wenn wer weiterhelfen kann,bevor ich dem VM hunderte Euro einfach so in den Rachen werfe!!

    Mfg essen85

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  2. NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre??? #2
    1. Grundsätzlich ja.
    2. Grundsätzlich ja, allerdings ist der Vermieter m. W. n. nicht zur Abgrenzung verpflichtet ... d. h. Wenn der Versorger erst jetzt die Rechnung für den gesamten Zeitraum geschickt hat, dann müsste/könnte das zulässig sein (mal vorsichtig formuliert).
    3. Was heißt bei Dir denn unformal? ... Ich habe schon handschriftliche Betriebskostenabrechnungen gesehen - die waren völlig in Ordnung. Welche Umlageschlüssel waren denn im Mietvertrag vereinbart?


    Zitat Zitat von essen85 Beitrag anzeigen
    ... 3,50 Euro pro Kubikzentimeter Wasser. ...
    Nach Deinen Angaben hast Du in 2 Jahren gerade mal schlappe 130ml Wasser verbraucht (450,- €/3,50 €) ... riecht das nicht langsam?

  3. NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre??? #3
    es gab in meinem fall bzgl. des Wassers keinen Versorger. vielmehr kam der VM zu mir im Juni und hat den Zählerstand abgelesen und meinte das ich ja jetzt dann das wasser der letzten 2,5jahre zahlen müsste (von wegen Abrechnung nach verbrauch laut MietV)

    aber das kann doch nicht so richtig sein???

  4. NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre??? #4
    essen85:

    "Ich habe von April2009 bis Juli 2011 in meiner alten Wohnung gewohnt und habe nun im
    September 2011 zum ersten Mal(!!!) eine Neben-bzw. Betriebskostenabrechnung erhalten.
    Die Heizkosten wurden über eine Firma(Brunata) abgerechnet,wobei der Abrechnungszeitraum jeweils der 01.12.-30.11. ist.
    1.Frage: Eine solche Abrechnung ist doch zulässig seitens des VM,oder?? Habe gelesen,dass er den Abrechnungszeitraum grds. selbst bestimmen kann,insbesondere wenn eine Firma nach festen Terminen die Heizkosten für beim VM abrechnet...?!"
    Der Abrechnungszeitraum 1.12.-30.11. ist zulässig.

    "Kopfzerbrechen bereitet mir jedoch vielmehr die Wasserkostenabrechnung:
    Laut Mietvertrag wird Abwasser und Frischwasser nach Verbrauch abgerechnet.
    Nun habe ich jedoch weder 2009,noch 2010 eine Abrechnung für das Wasser bekommen.
    Vielmehr fordert der VM nun die GESAMTEN KOSTEN für den Wasserverbrauch von Mai2009 bis Juli2011 bei mir ein"
    Er muss die Gesamtkosten v. 1.12.10 bis 30.11.11 nachweisen/beweisen können.

    "2.Frage: Muss nicht auch über das Wasser jährlich abgerechnet werden???? Wenn im MietV doch "nach Verbrauch" steht,so muss dass doch für die jährliche Abrechnungsperiode (vgl.BGB) gelten??!!"
    Ja.

    "3.Frage: Der VM hat mir als Abrechnung nur 2 Din4 Zettel gegeben,auf denen er per PC selbst die Betriebskosten ausweist und jeweils pauschale durch 5 (da 5 Wohneinheiten) teilt-ohne die Quadratmeterzahl zu berücksichtigen."
    Da, wo der Abrechnungsschlüssel nach Nutzern vereinbart ist, ok.

    "Weiterhin berechnet er ohne jeden Anknüpfungspunkt einfach 3,50 Euro pro Kubik[zenti]meter Wasser."
    Aus dem Brunnen?

    "es gab in meinem fall bzgl. des Wassers keinen Versorger. vielmehr kam der VM zu mir im Juni und hat den Zählerstand abgelesen und meinte das ich ja jetzt dann das wasser der letzten 2,5jahre zahlen müsste (von wegen Abrechnung nach verbrauch laut MietV)"
    Nach wie vor bleibt die Frage, welche Kosten der VM im Abrechnungszeitraum für die Wasserbeschaffung hatte. (Pipeline angebohrt?)

  5. NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre??? #5
    Über Betriebskosten ist jährlich und innerhalb von 12 Monaten abzurechnen: § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten

    Läuft die Abrechnungsperiode also von 12-11, ist bis zum 30. November des Folgejahres abzurechnen. Erhält der Mieter die Abrechnung erst danach, sind Nachzahlungsansprüche des Vermieters verfallen, nicht jedoch Rückzahlungsansprüche des Mieters.

    Die Verteilung der Betriebskosten auf den Mieter sollte im Mietvertrag geregelt sein, was steht dort?
    Kostenverteilung nach Wohnung ist ungewöhnlich.

    Christian Martens

  6. NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre??? #6
    Zitat Zitat von essen85 Beitrag anzeigen
    es gab in meinem fall bzgl. des Wassers keinen Versorger.
    Ja nee, ... is klar

    Es gibt auch keine Schweinemastanlagen, mein Schnitzel kommt aus´m Supermarkt.

  7. NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre??? #7
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Ja nee, ... is klar
    Es gibt auch keine Schweinemastanlagen, mein Schnitzel kommt aus´m Supermarkt.
    ... und Strom aus ... ;-)

  8. NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre??? #8
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... und Strom aus ... ;-)
    sehr witzig

    tatsächlich muss das Wasser ja logischerweise von den stadtwerken o.ä. kommen.

    ich hab weder irgendwelche Abrechnungen noch sonstwas erhalten (außer für die heizkosten).

    das Wasser wurde von dem VM einfach abgelesen am Zähler und dann mit dem ursprungszählerstand vom mietbeginn verglichen. das ganze dann mal 3,50euro und das wars....

    - die heizkostennachzahlung ,sowie die Betriebskosten werd ich also wohl begleichen

    - aber das mit den wasserkosten kann so doch nicht laufen,oder??!?!

  9. NK-Abrechnung für Wasser(nach Verbrauch) über 2,5Jahre??? #9
    Zitat Zitat von essen85 Beitrag anzeigen
    - aber das mit den wasserkosten kann so doch nicht laufen,oder??!?!
    Nein natürlich nicht.

    Dein Vermieter muss ja eine Rechnung vom Versorger haben. Wenn nicht, dann sind auch keine Kosten angefallen und er kann nix umlegen.

    Einfach Verbrauch mal x € funktioniert nicht.

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