Hallo zusammen!!
Ich habe von April2009 bis Juli 2011 in meiner alten Wohnung gewohnt und habe nun im
September 2011 zum ersten Mal(!!!) eine Neben-bzw. Betriebskostenabrechnung erhalten.
Die Heizkosten wurden über eine Firma(Brunata) abgerechnet,wobei der Abrechnungszeitraum jeweils der 01.12.-30.11. ist. Daher hatte ich in dem Jahr 2009 ein Guthaben,im Abrechnungszeitraum 01.12.2009 bis 30.11.2010 allerdings eine saftige Nachzahlung.
1.Frage: Eine solche Abrechnung ist doch zulässig seitens des VM,oder?? Habe gelesen,dass er den Abrechnungszeitraum grds. selbst bestimmen kann,insbesondere wenn eine Firma nach festen Terminen die Heizkosten für beim VM abrechnet...?!
Kopfzerbrechen bereitet mir jedoch vielmehr die Wasserkostenabrechnung:
Laut Mietvertrag wird Abwasser und Frischwasser nach Verbrauch abgerechnet.
Nun habe ich jedoch weder 2009,noch 2010 eine Abrechnung für das Wasser bekommen.
Vielmehr fordert der VM nun die GESAMTEN KOSTEN für den Wasserverbrauch von Mai2009 bis Juli2011 bei mir ein....was dezente 450euro mal eben macht!!!!!
2.Frage: Muss nicht auch über das Wasser jährlich abgerechnet werden???? Wenn im MietV doch "nach Verbrauch" steht,so muss dass doch für die jährliche Abrechnungsperiode (vgl.BGB) gelten??!!
Kleines Beispiel:: Hätte ich da jetzt noch 4Jahre weitergewohnt,wäre der VM dann irgendwann mit einer Rechnung über zigtausend Euro zu mir gekommen??!?!
3.Frage: Der VM hat mir als Abrechnung nur 2 Din4 Zettel gegeben,auf denen er per PC selbst die Betriebskosten ausweist und jeweils pauschale durch 5 (da 5 Wohneinheiten) teilt-ohne die Quadratmeterzahl zu berücksichtigen.
Weiterhin berechnet er ohne jeden Anknüpfungspunkt einfach 3,50 Euro pro Kubikzentimeter Wasser.
Ist das so unformal möglich??
Ich danke euch schonmal im voraus für eure Hilfe!!! Wäre toll wenn wer weiterhelfen kann,bevor ich dem VM hunderte Euro einfach so in den Rachen werfe!!
Mfg essen85



