Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen

Diskutiere Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, wir haben die Widersprüche für die Betriebskostenabrechnungen von 2008 und 2009 von einem unserer Mieter ignoriert, da wir sie für unangemessen hielten. Die nachzuzahlenden ...


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  1. Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen #1

    Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen

    Hallo,

    wir haben die Widersprüche für die Betriebskostenabrechnungen von 2008 und 2009 von einem unserer Mieter ignoriert, da wir sie für unangemessen hielten. Die nachzuzahlenden Beträge haben wir angemahnt sind aber nicht weiter auf die schriftlichen Verweise des Mieters auf seine Widersprüche und deren Bearbeitung eingegangen. Nun haben wir den Widerspruch einfach abgelehnt. Er weigert sich die Nachzahlungen zu begleichen (Verjährung). Ich habe keine Gesetzestexte über Fristen zur Bearbeitung von Widersprüchen gefunden. Hier die Frage :
    Muß der Mieter zahlen? Gibt es Verjährungsfristen für die Bearbeitung eines Widerspruches? Wir haben ja die Beträge permanent angemahnt und auch schon eine Kündigung des Mietverhältnisses angekündigt. Wer ist hier im Recht?

    Vielen Dank!

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  2. Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen #2
    Zitat Zitat von mcnod Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wir haben die Widersprüche für die Betriebskostenabrechnungen von 2008 und 2009 von einem unserer Mieter ignoriert, da wir sie für unangemessen hielten. Die nachzuzahlenden Beträge haben wir angemahnt sind aber nicht weiter auf die schriftlichen Verweise des Mieters auf seine Widersprüche und deren Bearbeitung eingegangen. Nun haben wir den Widerspruch einfach abgelehnt. Er weigert sich die Nachzahlungen zu begleichen (Verjährung). Ich habe keine Gesetzestexte über Fristen zur Bearbeitung von Widersprüchen gefunden. Hier die Frage :
    Muß der Mieter zahlen? Gibt es Verjährungsfristen für die Bearbeitung eines Widerspruches? Wir haben ja die Beträge permanent angemahnt und auch schon eine Kündigung des Mietverhältnisses angekündigt. Wer ist hier im Recht?

    Vielen Dank!
    Ja mal Butter bei die Fische. Die feine englische ist das nicht. Zumindest ein Antwortschreiben sollte der Mieter doch bekommen. Einfach so ignorieren?

    Die regelmäßige Verjährung beträgt übrigens 3 Jahre, wie Du als Verwalter sicherlich weißt. Die Forderung aus 2008 wäre demnach nach dem 31.12.2011 verjährt.

    Solltest Du also so schnell wie möglich gerichtlich sichern.

  3. Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen #3
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    ... Die feine englische ist das nicht. Zumindest ein Antwortschreiben sollte der Mieter doch bekommen. ...
    Ja, schön wär´s ... wobei ich zugeben muss, daß ich vereinzelte Widersprüche aus der 09´er Abrechnung auch noch nicht beantwortet habe - bin einfach noch nicht dazu gekommen (bzw. hab´s zwischenzeitig auch mal erfolgreich verdrängt).


    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Die regelmäßige Verjährung beträgt übrigens 3 Jahre, wie Du als Verwalter sicherlich weißt. ...
    Beginnend ab dem Ende des Jahres der Fälligkeit.


    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    ... Die Forderung aus 2008 wäre demnach nach dem 31.12.2011 verjährt.
    Die Abrechnung 2008 dürfte wohl erst in 2009 beim Mieter gewesen sein - die Nachzahlung war also in 2009 (eventuell sogar erst in 2010) fällig.

  4. Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen #4
    Zitat Zitat von mcnod Beitrag anzeigen
    Wir haben ja die Beträge >permanent< angemahnt und auch schon eine >Kündigung des Mietverhältnisses< angekündigt.
    Es darf 2x gelacht werden.

  5. Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen #5
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Die Abrechnung 2008 dürfte wohl erst in 2009 beim Mieter gewesen sein - die Nachzahlung war also in 2009 (eventuell sogar erst in 2010) fällig.
    Da hast Du natürlich Recht. Also verjährt die Abrechnung für 2008 erst Ende 2012. wenn sie vorschriftsmäßig in 2009 zugestellt wurde.

  6. Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen #6
    Und dann wundert man sich, dass es Leute gibt, die Vermieter als gierig und unverschämt bezeichnen (das war jetzt noch vornehm ausgedrückt).

  7. Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen #7
    Sorry aber das geht mal garned, wenn ich das so handhaben würde, könnt ich aber ruckzuck zum Arbeitsamt rennen wenn mein Chef das mitbekommen würde. Einsprüche zu Abrechnungen werden innerhalb von 2-4 Wochen beantwortet, klar haben wir auch noch 2-3 Fälle aus 2009 aber die laufen über den Anwalt und wurden ned einfach nicht beachtet.
    Beantwortet die Schreiben und dann mal weiterschauen aber machen müsst Ihr auf alle Fälle was und zwar nicht mit Kündigung drohen sondern erklären warum die Einsprüche nicht gerechtfertigt sind.

  8. Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen #8
    Da Rückstände aus Nebenkostenabrechnungen - zumal ja auch ein Widerspruch im Raum steht - kein Kündigungsgrund sind, könnte die Kündigungsdrohung sogar als Nötigung aufgefasst werden.

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Frist für Bearbeitung eines Widerspruches bei Betriebskostenabrechnungen


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