Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010

Diskutiere Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, für die Jahre 2005 bis 2010 wurden bereits NK-Abrechnungen jeweils fristgerecht erstellt und die Guthaben ausbezahlt. Rückwirkend auf den 1.1.2005 ändert sich der ...


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  1. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #1

    Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010

    Hallo zusammen,

    für die Jahre 2005 bis 2010 wurden bereits NK-Abrechnungen jeweils fristgerecht erstellt und die Guthaben ausbezahlt. Rückwirkend auf den 1.1.2005 ändert sich der Einheitswert und damit auch die Grundsteuer. Den Einheitswertbescheid haben wir heute erhalten, und die geänderten Grundsteuerbescheide erwarten wir in den nächsten Tagen.

    Bis zu welchem Jahr kann ich die NK-Abrechnungen an die Mieter korrigieren? Rein "emotional" würde ich 2009 und 2010 korrigieren (und den Differenzbetrag nachfordern) und den Rest auf meine Kappe nehmen.

    Was sagen die Profis?

    Danke für eure Hilfe!
    Marcus

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  2. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #2

    Nachbelastung Grundsteuer

    Hallo Marcus,

    für Wohnungsmieter kannst du nur noch für 2010 nachbelasten. 2009 hätte bis Ende 2010 gemacht werden müssen.
    Allerdings gibt es eine Formulierung "Wenn es der Vermieter nicht zu vertreten hatte..." kann u.U. auch rückwirkend für mehrere Jahre nachbelastet werden. Nur...das ist nach meiner Meinung ganz dünnes Eis und wird die Mieter auf die Barrikaden oder zu den Mietervereinen treiben.

    für Gewerbemieter kannst du mehrere Jahre rückwirkend belasten.

    Götz

  3. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #3
    Danke für die schnelle Antwort. Aber nochmal zur Klarstellung: Für 2005 bis 2010 wurden bereits NK-Abrechnungen erstellt. Es geht hier um die nachträgliche Korrektur, weil das Finanzamt eben auch nachträglich ändert. Die normale Ausschlußfrist (12 Monate) ist hier glaube ich nicht relevant.

  4. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #4
    Die Betriebskosten werden in dem Jahr abgerechnet, in dem sie anfallen.

    Wird also 2011 eine Nachbelastung für Grundsteuer oder was auch immer fällig, ist diese 2011 gegenüber den Mietern abzurechnen.

    Christian Martens

  5. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #5
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Die Betriebskosten werden in dem Jahr abgerechnet, in dem sie anfallen.

    Wird also 2011 eine Nachbelastung für Grundsteuer oder was auch immer fällig, ist diese 2011 gegenüber den Mietern abzurechnen.

    Christian Martens
    Genau so sehe ich das auch. Die Fälligkeit der Forderung ist entscheidend und nicht der Zeitraum für den sie erhoben wurde.

    Was würde man sonst machen, wenn der Versorger die Strom,- Gas-, Wasser- oder Wärmerechnung 3 Jahre Rückwirkend korrigiert? Ist dasselbe Thema.

    Wären das alles Eigentümer, müßten sie auch für die 5 Jahre die höheren Gebühren nachzahlen.

  6. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #6
    Hallo zusammen

    OK das leuchtet soweit ein.

    Spannend wird es wenn in Zwischenzeit ein Mieterwechsel stattgefunden hat.

    VG Syker

  7. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #7
    Es hat ein Mieterwechsel stattgefunden.

    Und auch ein Vermieter-Wechsel.

  8. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #8

    geänderte Grundsteueer

    Der neue Mieter wird, so weit es ihm in der Abrechnung auffällt sicher nicht die "alte" Grundsteuer bezahlen. Denn die betrifft die Vormieter.
    Außerdem würde diese Position in der Abrechnung auch viel zu hoch ausfallen, wenn Sie die Kosten jetzt nachbelasten wollen.
    Ich würde Ihnen empfehlen dazu einen Anwalt befragen, sollten Sie die Kosten umlegen wollen. Übrigens: Ich bin KEIN Anwalt. Ist nur meine Erfahrung...

    Da gibt es dann noch das Problem, ob Sie von dem Vormieter überhaupt die aktuelle Adresse haben.

    Vielleicht ist zu überlegen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

  9. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #9
    Zitat Zitat von DieVierWände Beitrag anzeigen
    Vielleicht ist zu überlegen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
    Hierzu würde (auch) ich tendieren nach dem Motto: Ein bisschen Schwund ist immer...

  10. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #10
    Zitat Zitat von marcus.peine Beitrag anzeigen
    Es hat ein Mieterwechsel stattgefunden.
    Und auch ein Vermieter-Wechsel.
    Vermieter-Wechsel:
    Also ist das Objekt durch Verkauf vom alten Eigentümer auf den neuen Eigentümer übergegangen?
    Oft/meist gibt es diesbezüglich Klauseln im Kaufvertrag das solche Abgaben die den alten Eingentümer betreffen auch von diesem zu tragen sind.

    Zitat Zitat von DieVierWände Beitrag anzeigen
    Der neue Mieter wird, so weit es ihm in der Abrechnung auffällt sicher nicht die "alte" Grundsteuer bezahlen. Denn die betrifft die Vormieter.
    ...
    Genau dass meinte ich mit "spannend"

    Schönen Abend
    Syker

  11. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #11
    Zitat Zitat von DieVierWände Beitrag anzeigen
    Der neue Mieter wird, so weit es ihm in der Abrechnung auffällt sicher nicht die "alte" Grundsteuer bezahlen.
    Wenn der Mieter die rechtmäßig abgerechneten Kosten nicht bezahlt, gibt es Mittel und Wege...

    Denn die betrifft die Vormieter.
    Kosten, die im Abrechnungszeitraum anfallen, betreffen den Mieter, der im Abrechnungszeitraum Mieter war, ggfs. zeitanteilig.

    Außerdem würde diese Position in der Abrechnung auch viel zu hoch ausfallen, wenn Sie die Kosten jetzt nachbelasten wollen.
    Die Kosten fallen halt an, also bitte?!

    Christian Martens

  12. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #12

    Nachbelastung Grundsteuer

    Ich glaube das ist ein Fall für einen Juristen...zu Bedenken ist dabei, wie das Verhältnis zu Ihrem Mieter ist - zahlt er pünktlich und ist sonst alles in Ordnung - würde ich überlegen, die Kosten nicht nachzubelasten.
    Das ist aber meine ganz persönliche Meinung und vom Einzelfall abhängig.

  13. Nachbelastung geänderte Grundsteuer 2005 bis 2010 #13
    Zitat Zitat von DieVierWände Beitrag anzeigen
    Das ist aber meine ganz persönliche Meinung und vom Einzelfall abhängig.
    Man braucht nicht zwingend Jurist zu sein um die Betriebs- und Heizkostenverordnung lesen und verstehen zu können.

    Fakt ist jedoch, dass Kosten in der Abrechnung umgelegt werden dürfen, in deren Abrechnungszeitraum diese in Rechnung gestellt wurden. Dabei spielt es keine Rolle ob diese nur aller 5 Jahre oder jedes Jahr anfallen.

    Auch die Höhe spielt keine Rolle oder ob in den letzten Jahren Nautzerwechsel stattgefunden haben.

    Der BGH hat eindeutig klargestellt, dass eine Heizkostenabrechnung keinen Anspruch auf Gerechtigkeit hat. Das ist kein Kriterium für einen Einspruch, wenn sonst sämtliche gesetzliche Forderungen erfüllt sind.

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