+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 9 von 9


Heizkosten - gravierender Rechenfehler!

Diskutiere Heizkosten - gravierender Rechenfehler! im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, auch ich bin neu hier und kein Profi, wenn es um Nebenkostenabrechnungen geht. Mein Mieter hat über den Deutschen Mieterbund seine Abrechnung 2010/2011 moniert, ...

  1. Heizkosten - gravierender Rechenfehler! #1

    Heizkosten - gravierender Rechenfehler!

    Hallo,
    auch ich bin neu hier und kein Profi, wenn es um Nebenkostenabrechnungen geht. Mein Mieter hat über den Deutschen Mieterbund seine Abrechnung 2010/2011 moniert, die Heizkosten waren erheblich höher als in der vorangegangenen Abrechnung 2009 / 2010.
    Die Heizkostenberechnung erledigt eine Firma f. Betriebskostenabrechnung, und auf meine Anfrage hin wurde dort festgestellt, dass sich in der aktuellen Berechnung ein gravierender Fehler eingeschlichen hatte. Die Sachbearbeiterin hatte eine Gaslieferung von über 2000 Liter beim Berechnen verschlampt, was im Juni 2010 zur Folge hatte, dass ich dem Mieter knapp 600,- Euro rückzahlen musste. Kann ich nach entsprechender Korrektur dieser Nebenkostenabrechnung vom Mieter noch eine Rückzahlung erwarten oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen bzw. werde vom Fehlerverursacher entschädigt?

  2.   

    Heizkosten - gravierender Rechenfehler!


  3. Heizkosten - gravierender Rechenfehler! #2
    Hallo,

    mein erster Gedanke wäre in dieser Situation, den Mieter auf eine Tasse Kaffee einzuladen, und ihm offen und ehrlich zu erzählen, was passiert ist.

    Das Argument, daß du das Geld ja quasi nur "durchreichst" und damit das bezahlst, was der Mieter tatsächlich verbraucht hat, könnte vielleicht helfen.

  4. Heizkosten - gravierender Rechenfehler! #3
    Du hast das Recht die Abrechnung nachzubessern. Genauso der Dienstleister. Der Mieter muss dann die Nachzahlung leisten, selbst wenn ein fälschlich berechnetes Guthaben bereits ausbezahlt wurde.

    Wer im Fehlerfall haftet entnimmst Du den Verträgen mit dem Dienstleister. Meist ist das in den AGB beschrieben.

    Du bist als Eigentümer für die Abrechnung verantwortlich und hast diese vor Weitergabe an die Mieter zu prüfen. Geschieht das nicht, handelst Du grob fahrlässig und haftest womöglich selber.

    Aber wie gesagt erstmal die Verträge lesen.

  5. Heizkosten - gravierender Rechenfehler! #4
    Erst mal dickes Danke für die schnellen Antworten.

    Das Thema "Zusammensetzen bei Kaffee" fällt flach, trotz bestem Verhältnis und "per Du" hat er nicht begriffen und direkt per Anwalt reagiert.

    In den AGB des Dienstleisters heisst es:
    "Für etwaige Druck-, Schreib- und Rechenfehler übernehmen wir keine Haftpflicht. Der Auftraggeber hat in diesem Fall jedoch Anspruch auf kostenlose Berichtigung."

    Dieser Dienstleister hat sich nun bereit erklärt, mir den Netto-Betrag über die "vergessene" Heizgasrechnung zu erstatten, damit wäre mein Schaden begrenzt. Ich fände es nur nicht rechtens, wenn dieser Mieter ohne Rückzahlung an der Sache vorbeikommt. Den entsprechenden Betrag würde ich dann auch nur zu gerne dem Dienstleister zurück erstatten.

    Und - aus dieser Sache bin ich wohl etwas schlauer geworden:
    Kein Mietvertrag und auch keine Abrechnung mehr ohne fachlich versierten Rechtsbeistand!

    Du bist als Eigentümer für die Abrechnung verantwortlich und hast diese vor Weitergabe an die Mieter zu prüfen. Geschieht das nicht, handelst Du grob fahrlässig und haftest womöglich selber.

    Wenn ich das prüfen könnte, bräuchte ich diesen Dienstleister auch nicht in Anspruch zu nehmen und würde diese Abrechnung selbst machen.

  6. Heizkosten - gravierender Rechenfehler! #5
    Zitat Zitat von Nane B. Beitrag anzeigen
    Wenn ich das prüfen könnte, bräuchte ich diesen Dienstleister auch nicht in Anspruch zu nehmen und würde diese Abrechnung selbst machen.
    Naja es ging ja um einen Kostenpunkt. Diese sind immer extra aufgeführt. Das hättest Du schon prüfen können.

    Und was den Anwalt Deines Mieters betrifft. Lade den doch zum Kaffee ein

  7. Heizkosten - gravierender Rechenfehler! #6
    Stimmt, derart abweichende Summe wäre mir schon aufgefallen, aber war erst die 2. Abrechnung nach Einbau d. Heizung nach Kernsanierung, da fehlen die Erfahrungswerte.
    Und - zum Kaffee lade ich mir den eigenen Anwalt ein...

  8. Heizkosten - gravierender Rechenfehler! #7
    Zitat Zitat von Nane B. Beitrag anzeigen
    trotz bestem Verhältnis und "per Du" hat er nicht begriffen und direkt per Anwalt reagiert.
    Tja..... *lichtgehtauf*

  9. Heizkosten - gravierender Rechenfehler! #8

    Kaffeklatsch



    Und was den Anwalt Deines Mieters betrifft. Lade den doch zum Kaffee ein [/QUOTE]

    Herrlich !! Nette Grüße P.

  10. Heizkosten - gravierender Rechenfehler! #9
    Zitat Zitat von Nane B. Beitrag anzeigen
    Dieser Dienstleister hat sich nun bereit erklärt, mir den Netto-Betrag über die "vergessene" Heizgasrechnung zu erstatten, damit wäre mein Schaden begrenzt. Ich fände es nur nicht rechtens, wenn dieser Mieter ohne Rückzahlung an der Sache vorbeikommt. Den entsprechenden Betrag würde ich dann auch nur zu gerne dem Dienstleister zurück erstatten.
    Lese ich das richtig, daß Du hier für die Rechnung doppelt kassieren willst? ... NoGo


Heizkosten - gravierender Rechenfehler!

Ähnliche Themen zu Heizkosten - gravierender Rechenfehler!


  1. Frist abgelaufen, Rechenfehler durch Vermieter, Korrektur vom Mieter verlangt: Hallo, bin als Vermieter noch relativ unerfahren. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Ich habe dem Mieter fristgerecht eine Abrechnung zu kommen lassen(03.05.2011). Der...



  2. Heizkosten: gelöscht



  3. Heizkosten: guten tag im forum, ich hätte mal eine frage,letzte woche habe ich einen kaminofen mit wasserführung ins heizsystem anschliessen lassen damit man nicht so abhängig vom...



  4. heizkosten: :motzki habe eine frage wie werden die heizkosten berechnet wird nur der verbrauch in den wintermonaten berechnet oder werden die aufs ganze jahr umgelegt dann hätten wir ja...



  5. Heizkosten: Hallo meine Freundin und ich wohnen seit Oktober in unserer ersten gemeinsamen Wohnung. Jetzt haben wir die erste Nebenkostenabrechnung bekommen und uns über die qm...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

Korrektur Heizkostenabrechnung rechtens

korrektur heizkostenabrechnung frist

nebenkostenabrechnung rückzahlung fehler

heizkosten doppelt berechnet

eigentümergemeinschaft rückforderung heizkosten

gravierende fehler durch sachbearbeiter

nebenkostenabrechnung firma korrektur

fristen für korrektur von nebenkostenabrechnung

heizkosten verjährung fehler

verjährungsfristen bei fehler in der heizkostenabrechnung

betriebskostenabrechnung rechenfehler

fehler in der nebenkostenabrechnung korrektur der ganzen betriebskostenabrechnung

heizkostenabrechnung 2011 korrektur bis wann

mieter heizkosten rückforderung

heizkostenabrechnung 2011 frist bei korrektur

eigentümergemeinschaft berechnung der heizkosten

firma für heizkostenabrechnung

heizkostenabrechnung rechenfehler verjährung

gravierende fehler in der nebenkostenabrechnung

firma die heizkosten abrechnet

vermieter korrektur nebenkostenabrechnung

fehler im mietvertrag heizkosten nicht

korrektur heizkosten frist

nebenkostenabrechnung frist rechenfehler

nebenkostenabrechnung einspruchsfrist abgelaufen rechenfehler