Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben

Diskutiere Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Ich habe folgendes Problem Die Nebenkostenabrechnungen/Heizkosten stelle ich immer im bei sein eines Zeugen zu. Der Zeuge kennt natürlich auch den Inhalt der Briefe. ...


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  1. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #1

    Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben

    Hallo
    Ich habe folgendes Problem
    Die Nebenkostenabrechnungen/Heizkosten stelle ich immer im bei sein eines Zeugen zu.
    Der Zeuge kennt natürlich auch den Inhalt der Briefe.
    Nun behauptet eine ehemalige Mieterin anwaltlich vertreten die bis zum 31.10.10 gewohnt hat ,
    das sie vorzeitig ausgezogen ist und die Schlüssel an einen anderen Mieter übergeben hat.
    Ich hatte dem Anwalt geschrieben das die Abrechnung zugestellt wurde.
    Dieser hat nun Klage eingereicht auf Erteilung einer Abrechnung
    wie seht ihr das

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  2. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #2
    Hallo,

    ich sehe das so, daß sie, solange der Mietvertrag läuft, (zumindest aus Gesunder-Menschenverstand-Sicht) dort nach Ihrer Post zu sehen hat.
    Wem hat sie denn die Schlüssel gegeben? War das in deinem Sinne, wusstest du davon?

    Gruß,
    Christian

  3. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #3
    Hallo,

    wo ist denn das Problem? Druck das Ding aus und schick das Ding dem Anwalt.

    Irgendwo muss ja auch die Abrechnung sein, welche eingeworfen wurde.

  4. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #4
    Zitat Zitat von rktel Beitrag anzeigen
    Nun behauptet eine ehemalige Mieterin anwaltlich vertreten die bis zum 31.10.10 gewohnt hat ,
    das sie vorzeitig ausgezogen ist und die Schlüssel an einen anderen Mieter übergeben hat.
    Nun, das müsste sich doch durch Zeugen, also den "anderen Mieter" bestätigen oder bestreiten lassen.



    Zitat Zitat von Christian
    Hallo,

    ich sehe das so, daß sie, solange der Mietvertrag läuft, (zumindest aus Gesunder-Menschenverstand-Sicht) dort nach Ihrer Post zu sehen hat.
    Hat Sie nicht, was einem auch der gesunde Menschenverstand sagt. Denn dafür gibt es z.B. den "Nachsendeantrag", oder sie hat vorher allen ihren Kontakten/Versicherungen usw. schon die neue Anschrift mitgeteilt.
    Der gesunde Menschenverstand sagt einem auch, dass jemand den z.B. von Hamburg nach München zieht (und ein paar Tage früher seine alte Wohnung verlässt) nicht mehr nach Humburg fährt nur um im Briefkasten nachzusehen ob irgendwer noch etwas eingeworfen hat.

  5. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #5
    Das ist so nicht ganz richtig.

    Sollte Sie immer noch (bzw. zu diesem Zeitpunkt) in der alten Wohnung polizeilich gemeldet sein, gilt ein Schriftstück dort als zugestellt.

    Ist vollkommen egal, ob sie die Schlüssel einem Nachbar gegeben hat oder nicht.

  6. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #6
    Es geht natürlich um Fristen . Neu stellen geht natürlich aber für die Nachforderungen ist
    die Frist verstrichen.

  7. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #7
    Die Zustellung erfogte am 24.10.10 also kurz vor Wohnungsübergabe. Zu dieser ist die Mieterin nicht erschienen. Die Schlüssel wurden von dem Nachbarn (wohnung tiefer) übergeben. Nach meiner Auffassung war er damit Erfüllungsgehilfe. Da die Wohnung ja wohl immer an den Vermieter also mich zurückzugeben ist. Wäre sie zur Übergabe erschienen hätte sie die Post aus dem Briefkasten nehmen können.
    Die Frage ist nur wie sieht das der durchschnittliche Richter

  8. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #8
    Nur mal so als gedanke: Muss man nicht, wenn man 3 Wochen im Urlaub ist, sicherstellen, daß Familie, Nachbarn, Freunde den Briefkasten leeren und danach gucken, daß da nichts wichtiges dabei ist?
    Irgendwas war da mal, ich krieg das aber nicht mehr 100%ig auf die Reihe. Vielleicht weiß jemand anderes dazu was?

    Gruß,
    Christian

  9. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #9
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    ... Muss man nicht, wenn man 3 Wochen im Urlaub ist, sicherstellen, daß Familie, Nachbarn, Freunde den Briefkasten leeren ...
    Ja, mir ist auch so. Ob der Intervall aber 3 Wochen ist ... (?)
    Wenn irgendwo ein Halteverbot aufgestellt wird, dann werden m. E. drei Tage Vorlauf als ausreichend erachtet um dem Langzeiturlauber die Kosten der Umsetzung auf´s Auge zu drücken.

    Soweit ich das vestehe, war doch der andere Mieter zur Abnahme der Mietsache, noch zur Rückgabe der Wohnung an den Vermieter bevollmächtigt bzw. berechtigt. De facto wurde die Wohnung doch also noch gar nicht zurückgegeben ..., oder?

  10. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #10
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Nur mal so als gedanke: Muss man nicht, wenn man 3 Wochen im Urlaub ist, sicherstellen, daß Familie, Nachbarn, Freunde den Briefkasten leeren und danach gucken, daß da nichts wichtiges dabei ist?
    Irgendwas war da mal, ich krieg das aber nicht mehr 100%ig auf die Reihe. Vielleicht weiß jemand anderes dazu was?

    Gruß,
    Christian
    Sorry, aber schon einmal das Wort "Briefgeheimnis" oder "Postlagerauftrag" gehört????
    NIEMAND ist verpflichtet z.B. während Abwesenheit (egal aus welchen Gründen, ob Umzug, Urlaub, Krankheit, Unfall, o.ä.) seine Post von irgendwem kontrollieren zu lassen.

  11. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #11
    Ich frage mich gerade wie man am 24.10.10 eine Abrechnung einwerfen kann, die vom Abrechnungszeitraum her mindestens bis 31.10.10 gehen sollte. Kann mir das der TE erklären?

    Ansonsten gilt der Brief als zugestellt, wenn der Mieter zu dem Zeitpunkt offiziell noch wohnhaft war. Andernfalls hätte er vom Briefkasten mindestens das Namensschild entfernen müssen, dass dieser als nicht mehr gültig erkennbar ist. Besser noch zukleben.

    Natürlich kannst Du dem Mieter eine Abrechnungskopie zustellen, ohne dass es die Frist berührt. Eine neu erstellte Abrechnung wäre natürlich verspätet, wenn das Ende der Abrechnungsperiode der 31.12.2010 gewesen ist.

  12. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #12
    Zitat Zitat von Tobias F Beitrag anzeigen
    NIEMAND ist verpflichtet z.B. während Abwesenheit (egal aus welchen Gründen, ob Umzug, Urlaub, Krankheit, Unfall, o.ä.) seine Post von irgendwem kontrollieren zu lassen.
    Deswegen gilt läuft ja die Widerspruchsfrist bei einem Mahnbescheid z.B. nicht schon ab Zustellung, sondern erst wenn der Schuldner seinen Urlaub beendet hat, gell?

  13. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #13
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Deswegen gilt läuft ja die Widerspruchsfrist bei einem Mahnbescheid z.B. nicht schon ab Zustellung, sondern erst wenn der Schuldner seinen Urlaub beendet hat, gell?
    In so einem Fall kann der Schulder "die Versetzung in den Vorherigen Stand" beantragen - was dann bei nachgewiesener Abwesenheit auch problemlos geht.

    Nochmal: Niemand ist verpflichtet während seiner Abwesenheit seine Post, durch wen auch immer, kontrollieren zu lassen. Denn sonst dürfte es z.B. keinen Postlagerauftrag geben der länger als z.B. 2-3 Wochen läuft.

  14. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #14
    Hier ist immer irrtümlicherweise von Zustellung die Rede. Das betrifft jedoch nur amtliche Schreiben, die dem Empfänger nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz zugestellt werden.
    In diesem Falle hier gilt die Abrechnung als dem Empfänger durch Einlegen in seinen Briefkasten als noch während des Mietverhältnisses zugegangen.
    Dies würde ich so seinem Rechtsvertreter mitteilen und freundlicherweise ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Kopie beifügen.

  15. Mieter bestreitet bei Einwurf Nebenkostenabrechnung nicht mehr dort gewohnt zu haben #15
    Heute war Gütetermin
    Ergebnis verkürzt dargestellt :
    Es gab einen Vergleich (es gab mehrere Punkte)
    Für das Thema hier gilt:
    Postübergabe gilt, Nachforderung der Betriebskosten wird anerkannt.

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