Abrechnungsfrist Nebenkosten

Diskutiere Abrechnungsfrist Nebenkosten im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, leider konnte ich über die Suchfunktion des Boards keinen Beitrag für meine Frage finden. Wir sind gerade aus einem gemieteten Haus ausgezogen und ...


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  1. Abrechnungsfrist Nebenkosten #1

    Abrechnungsfrist Nebenkosten

    Hallo zusammen,
    leider konnte ich über die Suchfunktion des Boards keinen Beitrag für meine Frage finden.

    Wir sind gerade aus einem gemieteten Haus ausgezogen und haben es bereits übergeben.
    Die Nebenkosten könnten sofort exakt ermittelt werden, es muß keine Abrechung usw.
    wie bei Eigentumswohnungen abgewartet werden (Heizung war Nachtstrom).

    Welche Frist muß ich in diesem Falle dem Vermieter einräumen, damit er die NK-Abrechung
    macht und uns die Kaution zurückzahlt?

    Danke für Tipps
    Rainer

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  2. Abrechnungsfrist Nebenkosten #2
    6 Monate ist üblich. Diese Frist kann sich verlängern, wenn nicht alle Rechnungen dem Vermieter vorliegen. (Steuer, Versicherung etc)

    Es hilft, mal die letzte Abrechnung zu nehmen und das Ende des Abrechnugszeitraumes zu bestimmen. 12 Monate später endet also der aktuelle Abrechnugnszeitraum. 6 Monate später hat der Vermieter die Abrechnung vorzulegen.

  3. Abrechnungsfrist Nebenkosten #3
    Original von Capo
    6 Monate ist üblich. Diese Frist kann sich verlängern, wenn nicht alle Rechnungen dem Vermieter vorliegen. (Steuer, Versicherung etc)

    Es hilft, mal die letzte Abrechnung zu nehmen und das Ende des Abrechnugszeitraumes zu bestimmen. 12 Monate später endet also der aktuelle Abrechnugnszeitraum. 6 Monate später hat der Vermieter die Abrechnung vorzulegen.
    Dem Vermieter liegen aber schon heute alle relevanten Rechnungen vor, da müßte sich die Frist doch verkürzen, nicht wahr?

    Gruß Rainer

  4. Abrechnungsfrist Nebenkosten #4
    wenn alle Rechnungen (aller 17 BetrK-arten) dem Vermieter bereits vorliegen, dann ist das auszugsdatum gleich dem Abrechnungsende und ab diesem Datum sind das dann 6 Monate, wobei es auch Entscheidungen bis zu einem Jahr gibt.

  5. Abrechnungsfrist Nebenkosten #5
    Einspruch.

    Zumindest bei den Heizkosten beträgt die Frist 12 Monate.

    Das Ende der Abrechnungsperiode ist nicht der Auszug sondern der alljährliche Abrechnungsstichtag.

    Geht die Abrechnungsperiode beispielsweise vom 1.1 bis zum 31.12 und man zieht Ende Januar aus, kann sich der Vermieter knapp 23 Monate nach Auszug für die Abrechnung Zeit lassen.

    Innerhalb des laufenden Abrechnungsjahren können noch nicht alle Kosten vorliegen. Diese werden meist erst Anfang des nächsten Jahres von den entprechenden Lieferanten gestellt. Beispiel Allgemeinstrom, Wasser u.s.w. Aber auch viele andere Betriebskostenarten stehen mitten im Abrechnungsjahr noch nicht fest.

    Im übrigen hat aber die Kaution nix mit einer möglichen NK Nachzahlung zu tun. Diese ist nach mängelfreier Übergabe unverzüglich auszuzahlen. Die genauen Fristen dafür kenne ich nicht. Ist aber auf jeden Fall nicht länger als 6 Monate.

  6. Abrechnungsfrist Nebenkosten #6
    Original von Heizer
    Einspruch.

    Zumindest bei den Heizkosten beträgt die Frist 12 Monate.

    Das Ende der Abrechnungsperiode ist nicht der Auszug sondern der alljährliche Abrechnungsstichtag.
    ... wie ich oben geschrieben hatte, gibt es keine "Heizperiode" und auch keine "Heizkosten" in den nebenkosten, da es sich bei dem haus um eine nahctspiecherheizung handelte, die wir direkt mit dem Stromlieferanten abgerechnet haben.
    Gruß Rainer

  7. Abrechnungsfrist Nebenkosten #7
    Ein Blick ins Gesetz verbessert die Rechtskenntnis... die relevanten Fristen sind in § 556 Abs. 3 BGB nachzulesen.

    Gerade ausgezogen bedeutet, dass bei einer Abrechnung auf das Kalenderjahr noch einige Monate bis zum Ende der Abrechnungsperiode fehlen. Es überfordert zwar die Einsichtsfähigkeit vieler Mieter, aber es ist nun mal das Verfahren einer Betriebskostenabrechnung, dass die Kosten des gesamten Jahres abgerechnet und dann zeitanteilig auf die Nutzungsdauer der verschiedenen Mieter verteilt werden.

    Beispiel: Kosten der Gartenpflege fallen in den Monaten Januar bis März nur selten an. Trotzdem muss sich der Mieter, der am 31.03. ausgezogen ist, zu 1/4 an den auf die Wohnung entfallenden Jahreskosten beteiligen. Dass dies als große Ungerechtigkeit empfunden wird, ist eine weit verbreitete Einstellung.

    Im entgegengesetzte Fall, z.B. wenn die Versicherungsprämie am 02.01. für das gesamte Jahr bezahlt wird, wird der gleiche Mieter bei einem Auszug am 31.03. - in diesem Fall zu Recht - kaum die Abrechnung der Jahresprämie akzeptieren.

    Will der Vermieter sich nicht selbst besch....., kann er also vor Ablauf der Abrechnungsperiode keine korrekte Abrechnung erstellen. Die einzige Ausnahme wäre eine Konstellation, dass alle abzurechnenden Kosten für das Gesamtjahr bereits endgültig bekannt wären. Dieser Fall dürfte eher selten sein.

  8. Abrechnungsfrist Nebenkosten #8
    hallo,

    also capo kommt hier doch mit zurückzahlen der kaution und mit der betriebskostenabrechnung durcheinander :zwinker.

    nehmen wir an, dass du am 31.07.2007 ausgezogen bist und die abrechnungsperiode vom 1.1. bis zum 31.12. geht. es würde dann eng genommen reichen, wenn dir der vermieter die betriebskostenabrechnung am 31.12.2008 in den briefkasten wirft. nur weil angeblich alle positionen schon bekannt seien, verpflichtet das den vermieter noch nicht eine vorzeitige betriebskostenabrechnung zu erstellen. das wäre pures entgegenkommen des vermieters.

    weil möglicherweise nachforderungen aus der betriebskostenabrechnung bestehen, kann der vermieter einen teil der mietkaution einbehalten. dieser anteil, meistens so 20-30%, kann bis zum erstellen der betriebskostenabrechnung einbehalten werden. der restliche teil ist in der regel innerhalb von 6 monaten, in besonderen fällen in 12 monaten, zurückzuzahlen.

    vg, fossi

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