Ratsuchende

Diskutiere Ratsuchende im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hi, wohne hier schon 1,5 Jahre und vor kurzem ist ein neuer Mieter hinzugekommen.Gestern meinten meine Vermieter ich soll alleine das Haus putzen und der ...


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  1. Ratsuchende #1
    Viktoria06

    Ratsuchende

    Hi,
    wohne hier schon 1,5 Jahre und vor kurzem ist ein neuer Mieter hinzugekommen.Gestern meinten meine Vermieter ich soll alleine das Haus putzen und der neue Mieter wäre ja kaum da obwohl er auch die Treppen benutzt und muss nicht putzen ist dies so haltbar?Zudem habe ich kein eigenen Wasser und Stromzähler und der Vermieter hatte vor 2 Mon. die Miete um 50 Euro erhöht. Ich wohne in einem 2 stöckigen Haus und unten ist eine Wirtschaft über die der Wasser und der Stromzähler in einem Kreislauf läuft . Habe auch keine Abrechnung (Jahresabrechnung )erhalten.Muss ich jetzt alleine alles Putzen und wieso übergibt der Vermieter keine Abrechnung?Am liebsten würde ich mir eine neue Wohnung suchen!Durch die Wirtschaft ist auch eine gemeinsamme Waschküche vorhanden die der Mieter auch benutzt (die seinige wasch. ) und hinterlässt auch dreck. Sprach sie darauf an und bekam als Argument sie hätten jetzt zwei Häuser und könnten nicht alles putzen. Selbst wenn sie mehrere hätten wieso müsste ich dann nur Sauber machen? Wenn dies nicht so laufe meinten Sie müssten wir uns trennen! Finde dies einfach eine Sauerei, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen ?! Viele Grüsse :motzki

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  2. Ratsuchende #2

    RE: Ratsuchende

    Hi Victoria06,

    Original von Viktoria06
    ... meine Vermieter ich soll alleine das Haus putzen ....
    Was sagt denn der Mietvertrag dazu?

    Original von Viktoria06
    der Vermieter hatte vor 2 Mon. die Miete um 50 Euro erhöht
    Wieviel Kaltmiete bezahlst du? Und, viel wichtiger, hast du der Erhöhung zugestimmt?
    Oder handelt es sich um eine Erhöhung der Nebenkosten?

    Original von Viktoria06
    Habe auch keine Abrechnung (Jahresabrechnung )erhalten.
    Theoretisch hat VM damit Zeit bis zum 31.12.07. Weißt du evt. wie das Wirtschaftsjahr des VM ist? Evt. mal höflich nachfragen.
    Bezahlst du eine Pauschale oder eine Vorauszahlung?

    Suzi

  3. Ratsuchende #3
    Wenn es keine Nebenkostenabrechnung gibt, sind möglicherweise auch keine angefallen. Dann brauchst Du, bis der Vermieter eine rechtssichere Abrechnung erstellt, auch keine Vorauszahlung leisten.

    Und was das Putzen angeht sollte was vereinbart sein im Mietvertrag. Wenn dem nicht so ist, brauchst Du auch nicht Putzen.

    Allerdings wäre Ausziehen wahrscheinlich die beste Alternative.

  4. Ratsuchende #4
    Viktoria06

    RE: Ratsuchende

    Hi, vorher zalhte ich ( im Mietvertrag so angekreuzt) Brutto- Miete incl. Heizung und Warmwasser monatl. 370 Euro . Durch die Mieterhöhung 50 Euro mehr an Nebenkosten, (Euro 420.-) Auch ist angekreuzt das die Treppenhausreinigung in den Betriebskosten enthalten sind.
    Wenn der Vermieter und der neue Mieter auch die Waschküche benutzt mussen Sie doch auch putzen oder? Hab mir überlegt wenn drei die Waschküche nutzen dann kann ich ja alle drei Wochen auch die wk. putzen und die anderen im wechsel , vielleicht funktioniert dies ja. Trotzdem überreicht mir der Vermieter nicht die Nebenkostenabrechnung. Werd mir wohl eine neue Wohnung suchen. Also mit dem Vermieter im Hause ist ... ist wohl war der Spruch. gruss

  5. Ratsuchende #5
    Viktoria06
    Hi, hier im Mietvertrag steht angekreuzt nur bis zum nächsten Podest und nicht das ganze Haus! Gruss :zwinker

  6. Ratsuchende #6

    RE: Ratsuchende

    Hi Viktoria06,

    na dann hätten wir das mit dem Putzen ja geklärt, incl. WK :banana

    Original von Viktoria06
    ... Brutto- Miete incl. Heizung und Warmwasser monatl. 370 Euro . Durch die Mieterhöhung 50 Euro mehr an Nebenkosten, (Euro 420.-)...
    Womit immer noch nicht geklärt ist, ob die Miete gestiegen ist oder die NK.
    Eine Mieterhöhung (= mehr Kaltmiete) kann nicht einseitig vom VM gemacht werden. Dazu mußt du zustimmen!!!! NK können nur nach der Abrechnung erhöht werden, wenn ein Mehrverbrauch vorliegt. Frag nach!

    Original von Viktoria06
    Trotzdem überreicht mir der Vermieter nicht die Nebenkostenabrechnung.
    Du hast ein Recht auf die NK-Abrechnung. Frag nach wann du sie bekommst. (Lies aber dazu auch nochmal mein letztes Posting!)

    Original von Viktoria06
    Werd mir wohl eine neue Wohnung suchen.
    Das ist steht dir frei.

    Original von Viktoria06
    Also mit dem Vermieter im Hause ist ... ist wohl war der Spruch. gruss
    Danke für die :Blumen

    Suzi
    (vermietet auch und muß Mieter ertragen)

  7. Ratsuchende #7
    Also bei 3 oder mehr Nutzeinheiten ist Bruttomiete nicht möglich. Auch nicht wenn es so im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Nach Heizkostenverordnung ist dann der Vermieter zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet. Wie gesagt egal was dazu im Mietvertrag steht.

    Rechnet der Vermieter die Heizkosten nicht nach Verbrauch ab, so kannst Du 15% der Heizkosten einbehalten.

    Rechnet er garnicht ab, so kannst Du alles einbehalten :-)

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