nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange?

Diskutiere nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; hallo, wir haben im october 2009 unser "altes" haus komplett vermietet und sind davon ausgegangen, daß ausser steuer, versicherung und schornsteinfeger alle nebenkosten über die ...


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  1. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #1

    nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange?

    hallo,

    wir haben im october 2009 unser "altes" haus komplett vermietet und sind davon ausgegangen, daß ausser steuer, versicherung und schornsteinfeger alle nebenkosten über die hausbewohner abgerechnet werden können.
    wir haben uns mit der umschichterei von daueraufträgen etwas zeit gelassen und somit erst im mai festgestellt, daß die stadtverwaltung drauf besteht, dass die abwasserkosten weiter übers vermieterkonto laufen.
    somit sind die nebenkosten dann um 44 euro höher.
    kann ich das auch ab einzug einfordern?
    unsere mieter kriegen ihren wohnraum übers amt bezahlt und die haben bisher sowieso keinen cent nebenkosten bezahlt.
    und ich muß denen jetzt ein mahnschrieb aufsetzten, bis wann kann ich dann rückwirkend einfordern?

    lg
    gina

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  2. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #2
    Hallo,

    und sind davon ausgegangen, daß ausser steuer, versicherung und schornsteinfeger alle nebenkosten über die hausbewohner abgerechnet werden können.
    Davon kann man ausgehen, wenn man das so im Vertrag vereinbart hat.


    somit sind die nebenkosten dann um 44 euro höher.
    Ich vermute, du meinst nicht "Nebenkosten", sondern Vorauszahlungen oder Abschläge. Ist dem so?


    kann ich das auch ab einzug einfordern?
    Fordern kann man alles mögliche. Vielleicht geht dein Gegenüber auf die Forderung ein, vielleicht auch nicht.


    Gruß,
    Christian

  3. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #3
    wo ist dann der unterschied zwischen einem "abschlag" und nebenkosten?

  4. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #4
    Original von fachaela
    wo ist dann der unterschied zwischen einem "abschlag" und nebenkosten?
    Nebenkosten, besser Betriebskosten, sind die Beträge, die der Mieter zu zahlen hat. Die Höhe dieser Beträge steht allerdings erst nach der Betriebskostenabrechnung fest. Bis dahin leistet der Mieter Vorauszahlungen oder auch Abschlagszahlungen auf die Kosten in noch unbekannter Höhe.

  5. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #5

    RE: nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange?

    Original von fachaela
    wir haben im october 2009 unser "altes" haus komplett vermietet und sind davon ausgegangen, daß ausser steuer, versicherung und schornsteinfeger alle nebenkosten über die hausbewohner abgerechnet werden können.
    du hat doch für die betriebskostenabrechnung noch zeit bis ende dezember (es sei denn du hast ein vom kalenderjahr abweichendes wirtschaftsjahr vereinbart). wo ist das problem?

    Original von fachaela
    wir haben uns mit der umschichterei von daueraufträgen etwas zeit gelassen und somit erst im mai festgestellt, daß die stadtverwaltung drauf besteht, dass die abwasserkosten weiter übers vermieterkonto laufen.
    im normalfall laufen ALLE wasserkosten (also auch grundgebühren, klarwasser und kanalgebühren sowie gegebenenfalls entwässerungsgebühren) übers vermieterkonto. wie willst du das denn auch sonst machen? oder habt ihr mehrere hausanschlüsse bzw. für jede wohnung einen eigenen wasseranschluss im haus?

    Original von fachaela
    kann ich das auch ab einzug einfordern?
    du wirst jetzt nicht rückwirkend erhöhte betriebskostenvorauszahlungen fordern können. aber du kannst das - sofern bezüglich der betriebskosten eine entsprechende vereinbarung im mietvertrag getroffen wurde - mit der betriebskostenabrechnung nachfordern.

    Original von fachaela
    unsere mieter kriegen ihren wohnraum übers amt bezahlt und die haben bisher sowieso keinen cent nebenkosten bezahlt.
    wieso zahlen die denn keine betriebskostenvorauszahlung?

    Original von fachaela
    und ich muß denen jetzt ein mahnschrieb aufsetzten, bis wann kann ich dann rückwirkend einfordern?
    wenn du nichts entsprechendes vereinbart hast kannst du das jetzt auch nicht anmahnen...

  6. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #6
    Du kannst nicht etwas anmahnen, das gar noch nicht fällig ist. Zum Jahresende (oder besser gesagt Anfang des Folgejahres) machst du eine sogenannte Jahresabrechnung für die gesamten angefallenen Nebenkosten des vergangenen Jahres. Da mußt du angefallenen Kosten verbrauchsabhängig (nach Quadratmeter Wohnfläche oder nach Verbrauch) ausrechnen, die auf diese Wohnung/Mieter angefallen sind und sie umlegen (die Kosten, nicht die Mieter "Scherz").

    So und nun weißt du z.B. für 2011 daß es besser für dich wäre, in Zukunft z. B. 30 Euro im Monat Vorauszahlung für die Nebenkosten zu verlangen, weil du ja sonst für 2011 ein ganzes Jahr im voraus die Nebenkosten vorstrecken mußt.

    Das macht kein Vermieter gerne.

    Wenn sich dann Anfang 2012 die Nebenkosten für 2011 sichtlich erhöht oder gesenkt haben, kann man gerne mit dem Mieter die Vorauszahlung auch wieder anpassen.

    Normalerweise ist es als Vermieter besser, gleich beim Abschluß eines Mietvertrages solche Vorauszahlungen der Nebenkosten zu kassieren (ich meine monatlich per Dauerauftrag), damit man keine bösen Überraschungen erhält.

    Also, ich würde dem Mieter mal den Vorschlag machen, da 1. Nov. monatl. 30 Euro Vorauszahlung zu leisten und dann siehst du ja, wie du damit hinkommst.

    Grüßle aus dem Schwarzwald

  7. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #7

    BGH Urteil zur Nebenkostenabrechnung

    da thematisch passend anbei eine Kopie aus unserem letzten Newsletter für Eigentümer:

    Mit dem Urteil vom 12. Januar 2011 entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 265/07), dass eine nachträgliche Korrektur der Nebenkosten innerhalb der Fristen, die sich aus dem Mietrechtsreformgesetz ergeben, möglich ist (Abrechnungsfrist §556 Abs. 3 Satz 2 BGB).
    Im vorliegenden Falle ergab die zuerst erstellte Heizkostenabrechnung einen Betrag von 152,60 EUR, die dem Mieter als Guthaben auf sein Konto überweisen wurden. Dem Vermieter fiel im Anschluss daran auf, dass versehentlich ein Teil des Heizöls (wegen Reinigungsarbeiten des Öltanks) bei der Abrechnung nicht berücksichtigt wurde. Demnach stünden dem Mieter lediglich 14,52 EUR zu. Den Differenzbetrag zog der Vermieter vom Konto des Mieters im Rahmen der Einzugsermächtigung wieder ein.
    Der BGH befand die nachträgliche Korrektur als zulässig, auch wenn der Betrag schon auf das Konto des Mieters ausgezahlt wurde.

    ______________________
    keine Rechtsberatung
    http://www.mietoptimierung.de

  8. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #8
    @Stephan: das ist interessant......

  9. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #9

    Wir haben eine Nebenkostenabrechnung unseres alten Vermieters noch 1,5 Jahre nach auszug erhalten. Das war sehr nervig und gestritten haben wir uns auch.

    Ende vom Lied war, dass wir die 80€ nachgezahlt haben.

    Also es geht wohl - murrrr

  10. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #10
    Nebenkostenabrechnung [...] noch 1,5 Jahre nach auszug erhalten.
    ... was durchaus okay ist - nicht nur in meinen Augen, sondern auch in den Augen des Gesetzgebers.

  11. nebenkosten rückwirkend geltent machen, wie lange? #11
    Ja das ist es, da nicht das Datum des Auszuges maßgebend ist, sonder das Ende der Abrechnungsperiode, welches sich oft deutlich nach dem Auszug befindet.

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