Gartennutzung verbieten ???

Diskutiere Gartennutzung verbieten ??? im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; hallo leute :-) bin neu hier und hab ein problem und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen... es geht um folgendes...wir haben uns ein zweifamilienhaus gekauft..die ...


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  1. Gartennutzung verbieten ??? #1
    Unregistriert

    Gartennutzung verbieten ???

    hallo leute :-) bin neu hier und hab ein problem und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...

    es geht um folgendes...wir haben uns ein zweifamilienhaus gekauft..die unter etage wird von einem rentnerehepaar bewohnt..hinterm haus ist ein garten von ca.350 qm..diese fläche haben sich die jetzigen mieter aufgeteilt..der eine mieter zieht demnächst aus und die rentner wollen bleiben..da das gebäude erst zum 1.12.11wirtschaftlich auf uns übergehen soll und die eine wohnung einige leer stehen wird haben die rentner vor sich auch die andere gartenhälfte unterm nagel zu reißen..in den mietverträgen steht nichts von gartennutzung drin..wenn das haus jetzt ofiziell uns gehört kann ich dem rentner die gartennutzung unter fristsetzung verbieten ???

    falls die frage aufkommen sollte warum ich die da raus haben möchte...das paar ist ne türkische famiie..bevor ich jetzt als rassist beschimpft werde..mein mann ist selber türkischer herkunft..weiter gehts---alos so wie der garten jetzt aussieht das geht garnicht...der komplette garten ist angebaut mit irgendwelchem gemüse...die haben null rasenfläche gelassen..die haben so viel angebaut, das sie selber kein platz zum sitzen haben und deshalb vor dem garten sitzen..nun wollen sie die andere garten hälfte genauso estalten...ich habe selber 3 kinder...da würd ich mir lieber ne komplette rasenfläche mit spielgeräten für die kinder machen als die da ihr gemüse anbauen...

    hoffe auf zahlreiche antworte. :-)

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  2. Gartennutzung verbieten ??? #2
    Hallo,

    ihr habt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ihr die Vermieter des Ehepaars seid, das Recht, denen etwas zu untersagen oder zu verbieten.

    in den mietverträgen steht nichts von gartennutzung drin.
    Wenn denm Ehepaar der Garten bzw. die Gartennutzung mitvermietet wurde, könnt ihr denen den Garten nicht ohne weiteres "wegnehmen".

    Gruß,
    Christian

  3. Gartennutzung verbieten ??? #3
    Zitat Zitat von Christian... Beitrag anzeigen

    Zitat:"In den mietverträgen steht nichts von gartennutzung drin."

    Wenn denm Ehepaar der Garten bzw. die Gartennutzung mitvermietet wurde, könnt ihr denen den Garten nicht ohne weiteres "wegnehmen".
    Ähem, Christian, muss man jetzt diese Logik verstehen?

  4. Gartennutzung verbieten ??? #4
    Unregistriert:

    "das gebäude erst zum 1.12.11wirtschaftlich auf uns übergehen soll und die eine wohnung einige leer stehen wird haben die rentner vor sich auch die andere gartenhälfte unterm nagel zu reißen."
    Es wird nichts untern nagel gerissen.

    "in den mietverträgen steht nichts von gartennutzung drin..wenn das haus jetzt ofiziell uns gehört kann ich dem rentner die gartennutzung unter fristsetzung verbieten ???"
    Auch mit nur einem Fragezeichen: Ja.

    "falls die frage aufkommen sollte warum ich die da raus haben möchte...das paar ist ne türkische famiie..bevor ich jetzt als rassist beschimpft werde..mein mann ist selber türkischer herkunft..weiter gehts---alos so wie der garten jetzt aussieht das geht garnicht...der komplette garten ist angebaut mit irgendwelchem gemüse...die haben null rasenfläche gelassen..die haben so viel angebaut, das sie selber kein platz zum sitzen haben und deshalb vor dem garten sitzen..nun wollen sie die andere garten hälfte genauso estalten...ich habe selber 3 kinder...da würd ich mir lieber ne komplette rasenfläche mit spielgeräten für die kinder machen als die da ihr gemüse anbauen..."
    Ist unrelevant.

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