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Garten in den Mietvertrag - Ja oder Nein?!

Diskutiere Garten in den Mietvertrag - Ja oder Nein?! im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Huhu, ich schon wieder Wir haben neben den 2 Wohnungen im Haus, die wir vermieten möchten, auch einen großen Garten. Diesen wollten wir einmal längs ...

  1. Garten in den Mietvertrag - Ja oder Nein?! #1

    Garten in den Mietvertrag - Ja oder Nein?!

    Huhu, ich schon wieder

    Wir haben neben den 2 Wohnungen im Haus, die wir vermieten möchten, auch einen großen Garten.
    Diesen wollten wir einmal längs teilen und jedem Mieter zur Verfügung stellen. Also z.B. links dem EG-Mieter, rechts dem OG-Mieter.

    Soll das nun in den Mietvertrag oder nicht?!

    Die Mieter können den Garten gerne nutzen und es wäre gern gesehen, wenn er von den Mietern auch mit gepflegt werden würde.
    Ich habe hier einen "Normmietvertrag" in dem ich so einen Punkt aber nicht weiter finde (von Avery Zweckform).
    Wie schreibe ich das denn nun mit rein? Muss das mit rein?
    Denn wenn ich mich hier richtig durchgelesen habe bedeutet es ja, wenn er nicht im Mietvertrag mit auftaucht, ist es ein Allgemeingarten, den ich pflege und die Mieter nutzen dürfen. Kosten könnten umgelegt werden.

    Das ist aber nicht unsere "Absicht". Habe selber mit meinem Garten alle Hände voll zu tun Schön wäre es eben, wenn die Mieter die Pflege mit übernehmen könnten..

    Wie soll ich das denn nun regeln?

  2.   

    Garten in den Mietvertrag - Ja oder Nein?!


  3. Garten in den Mietvertrag - Ja oder Nein?! #2
    Hallo Ephelides,

    "Wir haben neben den 2 Wohnungen im Haus, die wir vermieten möchten, auch einen großen Garten.
    Diesen wollten wir einmal längs teilen und jedem Mieter zur Verfügung stellen. Also z.B. links dem EG-Mieter, rechts dem OG-Mieter. Soll das nun in den Mietvertrag oder nicht?!"
    Ja.

    "Die Mieter können den Garten gerne nutzen und es wäre gern gesehen, wenn er von den Mietern auch mit gepflegt werden würde."
    Schreibe mit hinein, dass sie ihn zu pflegen haben.

    "Ich habe hier einen "Normmietvertrag" in dem ich so einen Punkt aber nicht weiter finde (von Avery Zweckform).
    Wie schreibe ich das denn nun mit rein? Muss das mit rein?"
    Ja, das Schwarze ist die Zusatzvereinbarung...

    "Denn wenn ich mich hier richtig durchgelesen habe bedeutet es ja, wenn er nicht im Mietvertrag mit auftaucht, ist es ein Allgemeingarten, den ich pflege und die Mieter nutzen dürfen.
    Kosten könnten umgelegt werden."
    Nur, falls vereinbart.

  4. Garten in den Mietvertrag - Ja oder Nein?! #3
    Unregistriert
    Standardavatar
    @ Ephelidis:

    ich würd die frage anders angehen...
    bist du gartenliebhaber? hast du bestimmte vorstellungen wie der garten aussehen soll? dann gib den mietern lieber NICHT freie hand - und das würdest du tun, in dem du den garten mitvermietest.

    was passieren kann:
    wenn die mieter den garten mieten, dürfen sie ihn gestalten wie sie wollen. das kann bedeuten: sie betonieren die komplette fläche und streichen sie pinkfarben an (ja ok, extrembeispiel).
    aber auch "kleinere" veränderungen könnten deinem geschmack nicht entsprechen, z.b. dass mieter vorhandene gartenwege rausreissen. oder umgekehrt: gartenwege anlegen (ausbuddeln, mit schotter füllen, betonieren etc.).
    oder dass sie die komplette hecke rausrupfen und dafür irgendwelche grusligen sichtschutz-elemente aufstellen, um platz zu gewinnen.
    oder das ganze einfach verwildern lassen, nach dem motto "naturnaher garten".
    du wirst nichts dagegen unternehmen können, denn deine mieter haben den garten gemietet und dürfen also damit tun und lassen was sie wollen. wenn sie japanischen knöterich pflanzen der den rest des geländes innerhalb kürzester zeit überwuchert, hast du keine handhabe.
    wenn sie dir den garten mit gift einsprühen bis anschlag während du nebenan eigentlich biologisch-dynamisch gärtnerst, hast du keine handhabe.
    du kannst lediglich darauf bestehen dass sie beim auszug den originalzustand wiederherstellen. dass das bei gärten schlecht möglich ist (weil man eine einmal gefällte 30 jahre alte zeder halt nicht wieder mal eben hinstellen kann) wirst du dann möglicherweise trotzdem nicht zurückerhalten was da mal war.

    überleg dir das gut!

    loschdi

  5. Garten in den Mietvertrag - Ja oder Nein?! #4
    Ich schließ mich loschdi im Wesentlichen an ... nur bei der Sache mit dem übermäßigen Pflanzengift müsste es m. E. schon ´ne Handhabe geben.

    Vielleicht kann man die Aufteilung ja so gestalten, daß der Front- bzw. Eingangsbereich Gemeinschaftsfläche bleibt. Es wäre bei einer Neuvermietung sicherlich nicht zweckdienlich, wenn der erste Eindruck, den die Interessenten vom Haus kriegen, ein überwucherter Urwald ist, oder?

  6. Garten in den Mietvertrag - Ja oder Nein?! #5
    Unregistriert
    Standardavatar
    @ Papabär:

    "Ich schließ mich loschdi im Wesentlichen an ... nur bei der Sache mit dem übermäßigen Pflanzengift müsste es m. E. schon ´ne Handhabe geben."

    kennst du ein entsprechendes urteil? ich nicht...
    und speziell dieses thema ist ja immer und immer und immer wieder ganz gross in sachen nachbarschaftsstreitigkeiten...

    ich für meinen teil find ja auch dass so einiges an giften grundsätzlich verboten gehört - weiss aber selbst sehr gut aus erfahrung dass du "round-up" überall kaufen kannst, und dir halt jedesmal von den verkäufern anhören darfst, dass das zur verwendung in privatgärten nicht erlaubt ist, zumindest in bawü. am bürgersteig dagegen darfste es verwenden. ein witz, wenn du mich fragst. ins grundwasser kommt's so oder so.
    aber ich will mich jetzt nicht echauffieren diesbezüglich, denn obwohl ich mir grosse mühe gebe tatsächlich biologisch-dynamisch zu gärtnern hab ich durchaus verständnis, dass man in speziellen fällen einfach nicht drumrum kommt...

    loschdi


Garten in den Mietvertrag - Ja oder Nein?!

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