Wer muss den Maulwurf "entfernen"?

Diskutiere Wer muss den Maulwurf "entfernen"? im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, alle Wohnungen im Erdgeschoss haben einen kleinen Garten und jeder kümmert sich um seinen Teil. Jetzt haben wir aber einen Maulwurf der in mehreren ...


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  1. Wer muss den Maulwurf "entfernen"? #1

    Wer muss den Maulwurf "entfernen"?

    Hallo, alle Wohnungen im Erdgeschoss haben einen kleinen Garten und jeder kümmert sich um seinen Teil. Jetzt haben wir aber einen Maulwurf der in mehreren Gärten seine Hügel gemacht hat. Wer muss den denn jetzt fangen und im Wald aussetzen? Der Vermieter? Oder müssen wir und zusammen tun? Das wird schwer, denn meine Nachbarn (die ihren Garten nie richtig pflegen) interessiert es nicht.
    Danke für eure Hilfe

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  2. Wer muss den Maulwurf "entfernen"? #2

    Maulwurf

    Als Vermieter lerne ich daraus, niemals einem Mieter einen Garten geben. Besser Garten betonieren, denn Mieter machen sogar wegen einem Maulwurf dem Vermieter nichts als Probleme. Vorschlag Garten betonieren und die Mieter dies als Terrasse nutzen lassen, dann können die dort Kübelpflanzen stellen.

  3. Wer muss den Maulwurf "entfernen"? #3
    ich zitiere mal wikipedia:
    In Deutschland verbietet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) explizit jegliches Töten der Tiere. Einzig die Vergrämung mit ökologischen Mitteln, wie etwa bestimmten Geruchsstoffen, ist erlaubt. In seltenen Fällen werden von den Naturschutzbehörden Ausnahmegenehmigungen zur Tötung oder Umsiedlung erteilt. Auch nach der Bundesartenschutzverordnung ist die Art „besonders geschützt“. Auch in Österreich und der Schweiz ist die Art geschützt.
    mit anderen worten: ob der maulwurf überhaupt umgesiedelt werden DARF ist erstmal schon fraglich.

    ansonsten würde ich mal davon ausgehen, dass maulwürfe auch nicht anders zu behandeln sind als andere schädlinge, was die verantwortlichkeit angeht, sprich: der mieter bzw. pächter des gartens ist zuständig.

    ich würd's halt mal mit "vergrämung" probieren, kenne leute die da schon mit entsprechenden "geruchsstoffen" erfolgreich maulwürfe losgeworden sind.

  4. Wer muss den Maulwurf "entfernen"? #4
    Es liegt nuneinmal in der Natur eines Gartens, dass sich da allerlei Getier versammelt. Gelegentlich kann das auch mal ein Maulwurf sein.

    Demnächst verlangen die Mieter noch die Entfernung von Regenwürmern, Mücken, Wespen etc.

    Tztz.

  5. Wer muss den Maulwurf "entfernen"? #5
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Demnächst verlangen die Mieter noch die Entfernung von Regenwürmern, Mücken, Wespen etc..
    also bezüglich WESPEN(nestern) ist das auch korrekt, das kann ein mieter vom vermieter verlangen (wenn die entsprechenden begleitumstände gegeben sind, also akute gefahr vorliegt).

  6. Wer muss den Maulwurf "entfernen"? #6
    Zitat Zitat von weigela Beitrag anzeigen
    also bezüglich WESPEN(nestern) ist das auch korrekt, das kann ein mieter vom vermieter verlangen (wenn die entsprechenden begleitumstände gegeben sind, also akute gefahr vorliegt).
    Ich meine eigentlich die Wespe auf der Erdbeertorte und kein Wespennest am Haus.

  7. Wer muss den Maulwurf "entfernen"? #7
    *lach* - am besten man verbietet den mietern die fenster zu öffnen und baut lüftungsanlagen ein (selbstverständlich insektensicher), balkone sind natürlich gefahrenzone und werden deshalb abgerissen bzw. garnicht mehr gebaut, in den mietvertrag schreibt man noch 'nen passus dass das verlassen des hauses auf eigene gefahr erfolgt usw.
    und gärten sind per se gefährlich, nicht nur dass es da tiere geben könnte, auch pflanzen sind ja grundsätzlich gefährlich, schon grad kann allergien auslösen etc...

  8. Wer muss den Maulwurf "entfernen"? #8
    Also ich weiß garnicht, warum das mit dem Maulwurf so schwierig sein soll ... da kommt einfach der Pflug an´ Schlepper ran, einmal gründlich durch´s Gelände durch und der Maulwurf is keen Problem mehr.

    Bei mei´m Vadda uff´n Acker fracht ihm ooch keene Naturschutzbehörde ob´er den 7-Tonner mal vorsichtig umme Maulwurfshügel rumbugsiert.


    Alternativ könnte man den Mietern ja auch Abmahnungen zusenden wegen ungenehmigter Gebrauchsüberlassung der Mietsache - der Maulwurf wird ja wohl kein Familienangehöriger sein, oder ...

  9. Wer muss den Maulwurf "entfernen"? #9
    Mobiler Hausmeister

    Tipps zur Vorbeugung und Vertreibung ....

    hallo ....

    Der Maulwurf steht unter Naturschutz und darf nicht getötet werden!
    Unser europäischer Maulwurf gehört nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 20 e (§24 a LNatSchG BW) zu den besonders geschützten Tierarten und findet sich deshalb in der Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung 1986) wieder. Das bedeutet, dass der Maulwurf nicht gejagt, verfolgt, verletzt und getötet werden darf!

    aber schau mal weiter unter diesem link ... http://www.abfall-kreis-tuebingen.de...ren/Ratten.pdf ..... da findest du weitere tipps wie du ihn vertreiben kannst !

    lg

  10. Wer muss den Maulwurf "entfernen"? #10

    Danke für den Beitrag

    Zitat Zitat von Mobiler Hausmeister Beitrag anzeigen
    hallo ....

    Der Maulwurf steht unter Naturschutz und darf nicht getötet werden!
    Unser europäischer Maulwurf gehört nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 20 e (§24 a LNatSchG BW) zu den besonders geschützten Tierarten und findet sich deshalb in der Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung 1986) wieder. Das bedeutet, dass der Maulwurf nicht gejagt, verfolgt, verletzt und getötet werden darf!

    aber schau mal weiter unter diesem link ... http://www.abfall-kreis-tuebingen.de...ren/Ratten.pdf ..... da findest du weitere tipps wie du ihn vertreiben kannst !

    lg
    Hi,
    vielleicht ist ja noch was zu retten, wenn denn der letzte Absatz im link auch gelesen wird!

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Wer muss den Maulwurf "entfernen"?


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