Hallihallo,
kann mir jemand sagen, was konkret die Gartenpflege beinhaltet? Ist der Vorgarten darin enthalten?
Ich wohne in einem 2-Fam.-haus. Mein Vermieter hat hier auch eine Wohnung, hat aber seinen Dauerwohnsitz in einem anderen Bundesland und hält sichhier dementsprechend selten auf.
Jetzt droht mir mein Vermieter, einen Gärtner zu beauftragen und die Kosten allein mir in Rechnung zu stellen.
Er hat mir im Vertrag nur eine Gartennutzung eingeräumt. Der Garten ist NICHT mitvermietet. Das hat er durchgestrichen. Allerdings schreibt er unter sonstiges: Für die Gartennutzung gilt Nr. 6. Unter Nr. 6 steht folgendes:
"Der Mieter ist verpflichtet, einen mitvermieteten oder rechtlich selbständig vermieteten Garten gärtnerisch zu unterhalten. Ohne vorherige Einwilligung des Vermieters ist er nicht berechtigt, von der bisherigen Nutzungs- und Anlageart abzuweichen, insbesondere den Garten umzugestalten, Zäune zu verändern, Bäume zu fällen usw."
Was bedeutet: Gärtnerisch unterhalten? Mehr steht nicht zur Gartenpflege. Ich habe doch keinen mitvermieteten Garten, auch ist er nicht rechtlich selbständig.
Ich pflege den Garten. Mähe auch den Rasen. Mein Vermieter schreibt, ich würde seit meinem Einzug im August, die Gartenpflege vernachlässigen. Konkreter wird er nicht.
Im Februar hat er mich zur Gartenpflege aufgefordert und mich darauf hingewiesen Unkraut zu jähten. Im Winter??? Habe auch kein Unkraut gefunden.
Jetzt hat er mich wieder angemahnt: "Betreff: Vertraglich vereinbarte Gartenpflege ....Ende April wird eine von mir beauftrage Firma Ihre bis dahin nicht erledigten Pflichten (ja, welche denn???) durchführen und die dafür entstehenden Kosten werden Ihnen in Rchnng gestellt."
Weiß noch immer nicht, was er meint. Wie gesagt, pflege ich den Garten. Wer hat auch sonst z. B. den Rasen gemäht?!
Kann er ohne Grund einen Gärtner bestellen und mir den in Rechung stellen??? Er spricht nicht mit mir. Habe schon bei ihm angerufen. Ruft auch nicht zurück. Weiß auch nicht, wie er aus der Entfernung die Gartenpflege beurteilen kann.
Muss er mir nicht das Gegenteil beweisen? Oder kann er nach eigenem Ermessen handeln?
Ich ignoriere jetzt seine Schreiben und warte.





Mal schauen, wie der Mieter darauf reagiert, wenn ich ihm seinen Mietvertrag so auslege, als sei er alleiniger Mieter, folglich auch für alles zuständig 
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Wollte die Sache nur verdeutlichen. Denn schließlich wären die Gegebenheiten genau die gleichen: 2 Fam.-Haus, ein Mieter, irgendein normaler Mietvertrag...