Hallo Forum!
Wir wohnen nun schon seit einigen Jahren in einem Mehrfamilienhaus mit Garten.
Im Mietvertrag wird dieser Garten nicht erwähnt, nur der Vorgarten. Da wir im Erdgeschoss wohnen, ist er unter dem Punkt "Mieträume" angeführt. Es gab beim Einzug nur den Hinweis, dass der Garten allen Parteien in Haus zugänglich ist und wir diesen auch nutzen können.
Leider verhält es sich so, dass zwar mehrere Parteien diesen Garten nutzen, jedoch nicht pflegen. Wir sehen es nicht mehr ein die Gartenpflege alleine zu betreiben und haben uns dazu entschlossen, diesen Garten nicht mehr zu nutzen. Wir haben unser angelegtes Blumenbeet entfernt und wieder Rasen dort eingesäät. Ausserdem haben wir unseren Pavillon abgebaut. Eine andere Mietpartei hat dagegen eine große Schaukelanlage und einen Pavillon aufgestellt, der inzwischen von Sturm, Regen und Schnee zerstört in einer Ecke des Garten herumliegt.
Die Gartenpflege wurde über eine Hausordnungstafel geregelt, aber wie gesagt, wir waren die einzigen, die regelmäßig Rasen mähten oder Unkraut zupften. Der Vermieter beschwerte sich inzwischen schriftlich bei allen Parteien über den schlechten Zustand des Gartens.
Hinzu kommt, dass der Vermieter bisher alle Gartengeräte bereitgestellt hatte. Nun sieht es aber so aus, dass die teilweise schon sehr alten Geräte kaputt sind. Stiele sind durchgebrochen, keine Harken mehr vorhanden, die Messer des Rasenmähers sind stumpf usw. . Der Vermieter teilte allen mit, dass er diese Geräte nur aus Gefälligkeit zur Verfügung gestellt hätte und wir sollten selber für Ersatz und Reparartur sorgen.
Es ist mir bekannt, dass der Vermieter eine Firma beauftragen könnte und die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden können.
Nun meine Frage: Da nur eine mündliche Zusage über die Nutzung des Gartens existiert, kann ich mich daraus zurückziehen? Sprich, genügt es, wenn ich dem Vermieter mitteile, dass ich an einer weiteren Gartennutzung nicht interessiert bin und bin ich dann von den Gartenpflegearbeiten entlastet?

