Wir möchten keine Gartennutzung mehr

Diskutiere Wir möchten keine Gartennutzung mehr im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Forum! Wir wohnen nun schon seit einigen Jahren in einem Mehrfamilienhaus mit Garten. Im Mietvertrag wird dieser Garten nicht erwähnt, nur der Vorgarten. Da ...


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  1. Wir möchten keine Gartennutzung mehr #1

    Wir möchten keine Gartennutzung mehr

    Hallo Forum!

    Wir wohnen nun schon seit einigen Jahren in einem Mehrfamilienhaus mit Garten.
    Im Mietvertrag wird dieser Garten nicht erwähnt, nur der Vorgarten. Da wir im Erdgeschoss wohnen, ist er unter dem Punkt "Mieträume" angeführt. Es gab beim Einzug nur den Hinweis, dass der Garten allen Parteien in Haus zugänglich ist und wir diesen auch nutzen können.

    Leider verhält es sich so, dass zwar mehrere Parteien diesen Garten nutzen, jedoch nicht pflegen. Wir sehen es nicht mehr ein die Gartenpflege alleine zu betreiben und haben uns dazu entschlossen, diesen Garten nicht mehr zu nutzen. Wir haben unser angelegtes Blumenbeet entfernt und wieder Rasen dort eingesäät. Ausserdem haben wir unseren Pavillon abgebaut. Eine andere Mietpartei hat dagegen eine große Schaukelanlage und einen Pavillon aufgestellt, der inzwischen von Sturm, Regen und Schnee zerstört in einer Ecke des Garten herumliegt.

    Die Gartenpflege wurde über eine Hausordnungstafel geregelt, aber wie gesagt, wir waren die einzigen, die regelmäßig Rasen mähten oder Unkraut zupften. Der Vermieter beschwerte sich inzwischen schriftlich bei allen Parteien über den schlechten Zustand des Gartens.
    Hinzu kommt, dass der Vermieter bisher alle Gartengeräte bereitgestellt hatte. Nun sieht es aber so aus, dass die teilweise schon sehr alten Geräte kaputt sind. Stiele sind durchgebrochen, keine Harken mehr vorhanden, die Messer des Rasenmähers sind stumpf usw. . Der Vermieter teilte allen mit, dass er diese Geräte nur aus Gefälligkeit zur Verfügung gestellt hätte und wir sollten selber für Ersatz und Reparartur sorgen.

    Es ist mir bekannt, dass der Vermieter eine Firma beauftragen könnte und die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden können.

    Nun meine Frage: Da nur eine mündliche Zusage über die Nutzung des Gartens existiert, kann ich mich daraus zurückziehen? Sprich, genügt es, wenn ich dem Vermieter mitteile, dass ich an einer weiteren Gartennutzung nicht interessiert bin und bin ich dann von den Gartenpflegearbeiten entlastet?

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  2. Wir möchten keine Gartennutzung mehr #2
    Im Mietvertrag wird dieser Garten nicht erwähnt, nur der Vorgarten. Da wir im Erdgeschoss wohnen, ist er unter dem Punkt "Mieträume" angeführt. Es gab beim Einzug nur den Hinweis, dass der Garten allen Parteien in Haus zugänglich ist und wir diesen auch nutzen können.
    Ist er nun im Mietvertrag oder nicht? Steht er unter Betriebskosten? oder unter Mieträume? oder sonstwo? Ist er vielleicht in der Hausordnung erwähnt?

  3. Wir möchten keine Gartennutzung mehr #3
    Der Garten, den alle Mieter nutzen dürfen und pflegen sollen, wird im Mietvertrag weder unter Mieträume noch unter Betriebskosten erwähnt.

    Eine Hausordnung existierte irgendwann mal. Das war ein Pappschild, welches jede Woche weiter gereicht wurde. Aber dieses ist schon lange verschwunden. Auf diesem stand so ungefähr" Hausordnung - Mülleimer, Strasse fegen, Schnee räumen, Garten, Hof" genau weiss ich das nicht mehr...

    Aber mir fällt da noch etwas ein.. 1 Mieter nutzt den Garten nicht. Das wurde damals auch erwähnt und dass dieser Mieter im Garten nichts machen braucht...

  4. Wir möchten keine Gartennutzung mehr #4
    kein Vertrag, keine Pflichten, aber ich frage mich immer was so schwer ist einmal im Monat mit einem Rasenmäher und einer Harke durch den Garten zu gehen? möchte man es nicht schön vor seiner Haustür/Wohungstür haben?

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