Hallo,
laut, einen Vortrag, des Bundes, des Steuerzahlerbundes, drohen Vermieter, Mieter, und Hausverwaltungen, Nachforderungen, der Sozialabgaben,wenn,für Minijobs, unter Tarif, bezahlt wird.( Phantomlohnprinzip)
Dazu, meine Frage:
In welchen Tarifvertag, sind Gartepflegearbeiten,für Hausverwaltungen, zu suchen ?
Ich bin Eigentümer, einer Eigentumswohnung (vermietet)
Die Gartenpflege und der Winterdienst, wurden, vor Jahren, von einem
Gärtner, und deren beauftragten Firmen erledigt.
Die Kosten, liefen, total, aus dem Ruder.
Nach dem , Minijobs wieder möglich waren, übernahm ich 90% schwerbehinderter
Frührentner, die Gartenarbeit, für 7,00€ /h.,
den Winterdienst, ein Mieter, aus dem Hause.
Die Kosten für die Mieter, waren, danach, nur noch 1/3
Können Sozialversicherungen, wirklich, meinen Stundenlohn,trotz meiner Behinderung (bin dann evtl. ja auch nicht mehr so schnell, bei der Arbeit )
hoch rechnen, und für 5 Jahre Nachforderungen stellen?
Die Hausverwaltung, hat auf das Problem, noch nicht geantwortet.
Ist ihr sicher, auch neu, für die?
Gruß,
Hartmut