Gartenpflege in Mietvertrag gestrichen, darf ich man es trotzdem abrechnen?

Diskutiere Gartenpflege in Mietvertrag gestrichen, darf ich man es trotzdem abrechnen? im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo! Wir müssen demnächst für eine Wohnung eine Betriebskostenabrechnung machen. Bei Durchsicht des Mietvertrages fiel uns auf, das bei der Auflistung was alles in den ...


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  1. Gartenpflege in Mietvertrag gestrichen, darf ich man es trotzdem abrechnen? #1

    Gartenpflege in Mietvertrag gestrichen, darf ich man es trotzdem abrechnen?

    Hallo!

    Wir müssen demnächst für eine Wohnung eine Betriebskostenabrechnung machen. Bei Durchsicht des Mietvertrages fiel uns auf, das bei der Auflistung was alles in den BK enthalten ist, einiges gestrichen wurde was aber als Kosten tatsächlich anfällt (Gartenreinigung, Dachrinnenreinigung)! Jetzt haben wir im Mietvertrag einen Passus gefunden, wonach man etwas das "neu oder wiedereingeführt wird" in den BK berücksichtigt werden muss. Nach meinem Verständnis müsste ich demnach doch die Gartenpflege abrechnen dürfen. Wie seht ihr das?

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  2. Gartenpflege in Mietvertrag gestrichen, darf ich man es trotzdem abrechnen? #2

    RE: Gartenpflege in Mietvertrag gestrichen, darf ich man es trotzdem abrechnen?

    "wiedereingeführt" dürfte gg. ein klauselverbot verstoßen, sofern es sich nicht um einen individuell vereinbarten mietvertrag handelt (und letzteres ist höchst unwahrscheinlich) eine solche klausel käme außerdem einer einseitigen änderung des mietvertrages gleich, auf die der mieter keinerlei einfluss hätte.

  3. Gartenpflege in Mietvertrag gestrichen, darf ich man es trotzdem abrechnen? #3

    RE: Gartenpflege in Mietvertrag gestrichen, darf ich man es trotzdem abrechnen?

    Was nicht im Mietvertrag vereinbart ist kann auch nicht durch einseitige Festlegung des Vermieters auf einmal abgerechnet werden. Da gibt es entsprechende Urteile. Wo kämen wir da auch hin, der Mieter freut sich darüber, dass im MV alles gestrichen ist und er eine Inklusivmiete hat und der Vermieter kommt dann ums Eck und will doch noch alles abrechnen. So gehts nicht.

    Also mein alter Rat: Rede mit den Mietern, erklär ihnen die Sache, nämlich dass diese Kosten angefallen sind, sie davon ja profitieren und Du sie deshalb auch umlegen wirst und frag Sie ob das für sie ok ist. Wenn sie ja sagen, dann nimm im Anschreiben zur Betriebskostenabrechnung Bezug auf das Gespräch und schon ist die Sache geritzt und es gibt keinen Streit.

    Wenn sie nein sagen, dann versuch es mit Freundlichkeit, Diplomatie und Verhandlungsgeschick. Wenn sie allerdings auf dem Nein bestehen hast Du vermutlich schlechte Karten.

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