mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen?

Diskutiere mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen? im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich hatte ja schon im Vorfeld einige Probleme mit unseren Mietern, die ich hier eingestellt hab. Jetzt gehts um mündliche Absprachen in der Gartengestaltung, ...


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  1. mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen? #1

    mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen?

    Hallo,

    ich hatte ja schon im Vorfeld einige Probleme mit unseren Mietern, die ich hier eingestellt hab.
    Jetzt gehts um mündliche Absprachen in der Gartengestaltung, die beim Einzug im November letzten Jahres getroffen wurden.
    Konkret betrifft es ein Hochbeet vor deren Haustür. Wir hatten Ihnen damals Freiheit im Umgang mit diesem Beet und in der Gestaltung des Platzes vor ihrer Tür zugesichert. Wir dachten mündlich reicht da aus.
    Sie konnten das Beet behalten oder wegmachen oder bepflanzen.
    Jetzt will die Mieterin es weg haben und besteht darauf, daß das unsere Aufgabe sei. Sie habe keine Ahnung davon und kein Hilfe und überhaupt, sie würde dort am liebsten Fliesen haben, aber sei ja nicht ihre Wohnung, also würde sie nichts investieren.
    Mein Mann machte aus Goodwill den Vorschlag an einem freien Tag Ihr beim Abbau zu helfen. Sie war einverstanden, kam an besagtem Tag aus der Tür ging grusslos zum Auto und fuhr weg. Mein Mann weigert sich jetzt dort noch einen Handschlag zu machen.
    Eine Woche später kamen Gartengestalter zu uns, die Teile der Erde gebrauchen konnten und nach Rücksprache die Umrandung demontiert haben und einen grossen Teil der Erde in unserm Garten verbrachten.
    Jetzt liegt noch ein Rest Schutt dort und ein Teil aufgeschüttete Erde und Sie liegt mir dauernd in den Ohren was sie damit machen soll ich werd das Gefühl nicht los, daß sie als meine Aufgabe ansieht ihr das Beet zu beseitigen. Ist es das denn auch?
    Ihr Mann, der hier seinen 2. Wohnsitz hat, tut keinen Handschlag.
    Wie würdet Ihr weiter verfahren? Müssen wir den Herrschaften jetzt echt das Beet weg machen?

    lg
    Gina

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  2. mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen? #2

    RE: mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen?

    Original von fachaela
    Wir hatten Ihnen damals Freiheit im Umgang mit diesem Beet und in der Gestaltung des Platzes vor ihrer Tür zugesichert. Wir dachten mündlich reicht da aus.
    tja, immer das problem mit den mündlichen absprachen...
    mündlich reicht eigentlich für garnichts aus, denn im zweifel steht dann aussage gegen aussage. je nachdem wie weitreichend sowas ist, kann das auch übel ausgehen. ein hochbeet abbauen zu müssen dürfte da noch das kleinste übel sein.

    Original von fachaela
    Jetzt will die Mieterin es weg haben und besteht darauf, daß das unsere Aufgabe sei.
    ist ja jetzt schon passiert, aber mal ehrlich: wie kommt sie drauf dass das eure aufgabe wäre? hey - ihr habt dort ein wunderbares hochbeet installiert das sie benutzen darf und so hat sie's auch angemietet!
    ich hätte da garnichts weggemacht. die mieterin will's weg haben, ihr erlaubt ihr es wegzumachen, dann soll sie auch selbst hand anlegen!

    Original von fachaela
    Sie habe keine Ahnung davon und kein Hilfe ...
    neeee is klar - als ob man zum abbauen von einem hochbeet ahnung und hilfe brüchte. das ist einfach nur ARBEIT!

    Original von fachaela
    und überhaupt, sie würde dort am liebsten Fliesen haben, aber sei ja nicht ihre Wohnung, also würde sie nichts investieren.
    sei froh wenn sie da nichts macht. nachher betoniert sie noch und du darfst das dann irgendwann mühevoll wieder rausspitzen.
    glaubst du ernsthaft dass die sich dann hinstellt und in regelmässigen abständen die fugen auskratzt? ich nicht.

    Original von fachaela
    Mein Mann weigert sich jetzt dort noch einen Handschlag zu machen.
    recht so. würd ich genauso machen.

    Original von fachaela
    Jetzt liegt noch ein Rest Schutt dort und ein Teil aufgeschüttete Erde und Sie liegt mir dauernd in den Ohren was sie damit machen soll ich werd das Gefühl nicht los, daß sie als meine Aufgabe ansieht ihr das Beet zu beseitigen. Ist es das denn auch?
    nö, wieso sollte das deine aufgabe sein?
    du bist ihr doch schon entgegen gekommen indem du das hochbeet entfernt hast.
    jetzt soll sie mal selber anpacken.
    ich würd's grad so lassen wie's ist und fliesen würd die von mir schon garnicht kriegen, es sei denn sie zahlt sowohl die arbeiten als auch hinterher die pflege.
    was habt ihr denn bezüglich gartennutzung und -pflege vertraglich vereinbart?

    Original von fachaela
    Müssen wir den Herrschaften jetzt echt das Beet weg machen?
    nö, wieso denn? es gilt doch "gemietet wie gesehen".
    fraglich ist halt was in eurem mietvertrag steht, das wäre schon wichtig zu wissen in diesem zusammenhang.

  3. mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen? #3
    Da wir Erstvermieter waren und es noch sind, haben wir "nur" einen Standartvertrag verwendet, in dem keine Zusatzabsprachen fixiert wurden.
    Ich tendierte aber langsam dazu, daß wir alles was den Garten betrifft nochmal niederschreiben.
    Dann kann unsere Mieterin sich nicht mehr drauf rausreden, sie hätte uns nicht verstanden, weil ihr Deutsch so grottig ist.
    Nebenbei die mündliche Absprache bezüglich des Beetes hat sie verstanden beim Einzug verstanden und durchgenickt.

  4. mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen? #4
    Original von fachaela
    Da wir Erstvermieter waren und es noch sind, haben wir "nur" einen Standartvertrag verwendet, in dem keine Zusatzabsprachen fixiert wurden.
    bedeutet das, dass über die gartennutzung- und gartenpflege überhaupt nichts vereinbart wurde? dann bleibt's so oder so an euch hängen, denn der garten bzw. das beet wurde ja nicht mitvermietet.

    Original von fachaela
    Ich tendierte aber langsam dazu, daß wir alles was den Garten betrifft nochmal niederschreiben.
    Dann kann unsere Mieterin sich nicht mehr drauf rausreden, sie hätte uns nicht verstanden, weil ihr Deutsch so grottig ist.
    dir ist aber schon klar dass die mieterin einer nachträglichen vertragsänderung nicht zustimmen muss?

    Original von fachaela
    Nebenbei die mündliche Absprache bezüglich des Beetes hat sie verstanden beim Einzug verstanden und durchgenickt.
    wie gesagt: mündliche absprachen sind schall und rauch...
    oder habt ihr unabhängige zeugen?

  5. mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen? #5
    ich glaub wir haben sogar zeugen, die vorbesitzer des hauses waren bei der besichtigung auch anwesend. ich hoffe die können sich noch erinnern.

    aber ich werd trotzdem eine schriftliche anpassung des vertrags vornehmen, da kommen ja sowieso nur mündliche absprachen rein und wenn die mieter nicht unterschreiben, dann werden sie halt gekündigt.
    sind die einzigen mieter im von uns selbstgenutzen haus.

    ich lass zwar nicht gerne die muskeln spielen, aber ich bin den immer wieder hickhack ziemlich leid.

  6. mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen? #6
    Original von fachaela
    ... aber ich bin den immer wieder hickhack ziemlich leid.
    tröste dich, meine mietverträge (bzw. vor allem natürlich die "individuellen vereinbarungen darin") werden auch immer umfangreicher. irgendwas neues kommt immer dazu, schönes beispiel: eine mieterin wollte schadensersatz verlangen, weil sie ihre "diplomarbeit" (sie hat garnicht studiert, aber das war in ihrem fall noch die harmloseste lüge) im gewölbekeller eingelagert hatte und die dort natürlich verschimmelt ist. wir sagen ALLEN mietern immer dass die gewölbekeller naturgemäss feucht sind und deshalb nicht zur einlagerung von papieren etc. geeignet sind. zuvor hatten wir uns da auch auf deren gesunden menschenverstand verlassen, jetzt steht's halt zusätzlich auch im mietvertrag... so kommt halt immer was dazu, irgendwann muss ich meine mietverträge vermutlich als buch binden lassen - in 'ne klassische prospekthülle krieg ich sie jetzt schon nimmer rein.

  7. mündliche absprache: bleibts jetzt an uns hängen? #7
    naja..ehrlich gesagt, wenn nichts schriftlich festgelegt ist, dann kannst du auch nix beweisen..mündlich absprachen sind unseriös...man kann einfach sagen, ne sowas gabs nicht, ich weiß nix und dann kannst du nix machen, verstehst du...du kannst es dann nicht nachweisen, dass es solche absprachen gab...alles schriftlich festhalten..!



    ________________________________
    Ich brauche keine Lebensversicherung. Ich möchte, dass alle richtig traurig sind, wenn ich einmal sterbe.

    •   



       


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