Nebenkosten-Nachforderung

Diskutiere Nebenkosten-Nachforderung im Grundsteuer Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Wir wohnen nun seit fast 30 Jahren in einer Mietswohnung, haben einen Mietvertrag der aus einem Blatt besteht. Nun verlangt der Vermieter erstmal vorläufig rückwirkend ...


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  1. Nebenkosten-Nachforderung #1

    Nebenkosten-Nachforderung

    Wir wohnen nun seit fast 30 Jahren in einer Mietswohnung, haben einen Mietvertrag der aus einem Blatt besteht. Nun verlangt der Vermieter erstmal vorläufig rückwirkend für den Zeitraum ab 07/2009 bis 06/2010 Nebenkosten für Müllabfuhr, Hausstrom etc.

    Meine grundsätzliche Frage wäre: Ist es Rechtens das rückwirkend Nebenkosten verlangt werden? Im Mietvertrag steht nix von einer Vorrausszahlung sondern ein fester Betrag als sonstige Nebenkosten, der aber nicht aufgegliedert ist, für was die kosten sein könnten.

    Wir haben uns schon im BGB ein bisschen schlau gemacht, und haben gelesen, das es im Mietvertrag stehen muß, sonst ist eine forderung nicht möglich. Aber ob das ohne Anwalt geht?

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  2. Nebenkosten-Nachforderung #2
    Hallo Zaubermaus2010,

    heißt Dein Vermieter zufällig ismet61? Wir hatten das gleiche Thema hier kürzlich aus der Vermieterperspektive ... schau mal ob Deine Fragen in diesem Threat vlt. schon beantwortet werden.

    Drück mich!

  3. Nebenkosten-Nachforderung #3

    NK forderung

    ...vielen dank für die schnelle Rückantwort, aber es handelt sich bei uns nicht um den vorgenannten Fall, unser Vermieter ist Träger einer sozialen Einrichtung

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