Hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand einen Tipp geben..
Unser Mietshaus steht unmittelbar neben einer Koppel welche ebenfalls uns gehört. Diese Koppel wird teilweise von den Mietern als "Grundstück" mitgenutzt.
Kann mir jemand sagen, ob ich die Grundsteuer A für die Koppel ebenso wie die Grundsteuer B für das eigentliche Grundstück mit abrechnen darf?
Das Grundstück und die Koppel gehen nahtlos ineinander über. Es sind zwar nur ein paar Euro, aber interessieren würd´s mich schon...
Vielen Dank
Gruß Platho

