In meiner Betriebskostenabrechnung für 2005 ist die Grundsteuer laut eines Grundsteuerbescheides vom 12.1.05 für das Jahr 2005 angegeben, was für mich anteilig (Grundstück mit Mietshäusern mit 40 Parteien) etwa 170 Euro ausmachte.
Es hat jedoch Umwandlung in Eigentum stattgefunden (erste Abgeschlossenheitserklärung in 2004). Ich habe jetzt herausbekommen, daß mit Datum vom 21.7.05 eine Nachveranlagung auf den 1.1.2005 für jede Wohung einzeln stattgefunden hat, die sich daraus für meine Wohnung ergebende Steuer beträgt nur 108 Euro.
Da ich von dieser Nachveranlagung nur die Seite 1 in Kopie besitze (Verwaltung mußte mit sehr viel Druck zur Offenlegung bewegt werden) jetzt meine Fragen:
Setzt diese Nachveranlagung den anderen Bescheid automatisch außer Kraft? Zahlt das Finanzamt die bis dahin gezahlten Beträge für das gesamte Haus (die Quartalsraten zum 15. Februar bzw. Mai waren ja schon geleistet worden) automatisch an den Eigentümer zurück? Denn der Festsetzungsbescheid zur Nachveranlagung fordert auch die Raten für die ersten Quartale, eine irgendwie geartete Verrechnung hat also nicht staatgefunden.
Kann ich jetzt noch die Differenz zurückfordern? Und wie sähe eine strafrechtliche Dimension aus, da ich leider den Verdacht habe, daß die Nachveranlagung den Mietern absichtlich nicht bekannt gegeben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Giovanni

