Nochmal Gewerbe und Wohnen

Diskutiere Nochmal Gewerbe und Wohnen im Grundsteuer Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen! Folgender Sachverhalt: Ein Grundstück mit Wohnhaus (4 Mietwohnungen, davon sind 2 vermietet, die zwei anderen Wohnungen bewohnen die Eigentümerin des Hauses und ihre ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 5 von 5




  1. Nochmal Gewerbe und Wohnen #1

    Nochmal Gewerbe und Wohnen

    Hallo zusammen!

    Folgender Sachverhalt:

    Ein Grundstück mit Wohnhaus (4 Mietwohnungen, davon sind 2 vermietet, die zwei anderen Wohnungen bewohnen die Eigentümerin des Hauses und ihre Eltern), auf dem Hof befindet sich eine kleine Autowerkstatt (Betreiber sind die Eltern der Eigentümerin).

    Im Einheitswertbescheid und im Grundsteuermessbescheid steht "Mietgrundstück", von Gewerbe ist keine Rede. Es gibt auch nur einen Grundsteuerbescheid.
    Die Grundsteuer wurde bisher zwischen den vier Parteien des Wohnhauses nach qm aufgeteilt, die Werkstatt war außen vor.

    Für die Werkstatt wird keine Miete gezahlt, sie darf unentgeldlich von den Eltern der Besitzerin genutzt werden. Die Werkstatt hat eigene Wasserversorgung, eigene Stromversorgung, Müll wird separat entsorgt, eigene Versicherung ist auch vorhanden. Mit den Betriebskosten für das Wohnhaus hat die Werkstatt also nichts zu tun.

    Nun meine Frage: Muss die Werkstatt an der Grundsteuer beteiligt werden oder nicht?
    Wenn ja, warum?
    Wenn nicht, warum?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Gruß,
    Dirk

    •   



       

  2. Nochmal Gewerbe und Wohnen #2
    Die Werkstatt hat also einen Anteil am Grundstück? Warum sollte sie denn dann keine Grundsteuer bezahlen. Aber das darf der Vermieter gerne übernehmen
    Jetzt frag ich mich, ob es zulässig ist, ein Gewerbe nicht anzugeben. Aber das ist wohl Vermietersache. Üblicherweise muss ein gewerblich genutztes Grundstück als ein solches angegeben werden. Allein schon aus steuerlichen Gründen.
    Also muss eine Aufteilung erfolgen.

  3. Nochmal Gewerbe und Wohnen #3

    RE: Nochmal Gewerbe und Wohnen

    sehen sie sich ihren bescheid vom finanzamt zur erhebung des mietwertes Seite 2 einmal an . dort steht drin, von wieviel qm der bescheid ausgeht.

    um ärger mit den mietern zu vermieden würde ich dennoch raten, einen teil für das gewerbe anzusetzen, denn wenn die stadt und das finanzamt die nase dran kriegen, das die grundsteuer vielleicht zu niedrig bemessen ist, weil mischimmoblilien normalerweise teurer sind, dann wird es für sie nur teurer.

  4. Nochmal Gewerbe und Wohnen #4
    Im Bescheid vom Finanzamt steht: Fläche des Grundstücks 764 qm.

    Die Wohnfläche des Hauses beträgt 334 qm (3 Etagen). Die Werkstatt hat eine Fläche von ca. 35 qm.

    Bei der bisherigen "Verteilung" der Grundsteuer wurden die 334 qm Wohnfläche des Hauses genommen und jeder Mieter hat dann nach den qm seiner Wohnung anteilig Grundsteuer gezahlt.

    Also bei einer Wohnung von 100 qm wären es bei einer Grundsteuer von 800,- Euro z.B. 239,52 Euro.

  5. Nochmal Gewerbe und Wohnen #5
    Original von NeuerVermieter
    ... Bei der bisherigen "Verteilung" der Grundsteuer wurden die 334 qm Wohnfläche des Hauses genommen und jeder Mieter hat dann nach den qm seiner Wohnung anteilig Grundsteuer gezahlt.
    Grundsätzlich wird auch der Gewerbebereich in die Verteilung der Grundsteuer einzubeziehen sein.

    Ob dies durch eine Vorabaufteilung im Verhältnis der Jahresrohmieten erfolgen muss oder ob der Grundsteuerbetrag gleichmäßig nach Wohn- bzw. Nutzflächen verteilt werden kann, wird von der Höhe der (üblichen) Gewerbemieten abhängen. Liegen die bei der Einheitswertfestsetzung berücksichtigten Mieten für Wohnraum und Gewerbefläche in der gleichen Größenordnung, wird auf eine Vorabaufteilung verzichtet werden können.

    •   



       


Nochmal Gewerbe und Wohnen


Ähnliche Themen zu Nochmal Gewerbe und Wohnen


  1. Wohnhaus mit Gewerbe - Fragen zu den Umlagen für das Gewerbe: Hallo, wir haben ein Wohn- und Geschäftshaus gekauft, im Erdgeschoss befindet sich ein Laden, welches derzeit leer steht. Es hat ca. 140 qm. Der Laden hat einen Zugang ins...



  2. und nochmal: Neuwahl Verwaltungsbeirat: Hallo Forum, ich brauche bitte Eure Meinung. Der Vorgang: Anfang 2006 ist einer unserer 2 Verwaltungsbeiräten ausgeschieden. Bei einer außerordentlichen WE-Versammlung...



  3. Nochmal die Kaution: Erstmal danke für die schnellen und super Antworten. Jetzt gehts mir um den Betrag: Angelegt hätten vor 10 Jahren müssen: 511,29 Euro (1000 DM) Nach Ausrechnung der...



  4. Gewerbe und Wohnen: Guten Tag Ihr lieben, wenn wir auf einem Grundstück mit einem Dreifamilienhaus und einem Haus für Gewerbe wohnen, werden dann alle vier Parteien zusammen veranlagt oder...



  5. Küche Vermieter-wohnen nicht gewerbe: Hallo zusammen ich bin hier neu und schreibe eigentlich in NAmen meiner Eltern. Also meine Eltern haben sich mal ne Wohg gekauft und sie selber bezogen bis mein Bruder...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

gewerbefläche bewohnen

grundsteuer gewerbe berechnen

grundsteuer gewerbe wohnen
gewerberaum teurer als wohnraum
berechnung grundsteuer gewerbe
grundsteuer gewerbe teurer
gewerbe bewohnen
grundsteuer gewerbe
Berechnung Gewerbefläche
grundsteuerberechnung gewerbe
wohnen auf gewerbefläche
grundsteuer wohnungen gewerbe
grundstückssteuer für 800 qm
im gewerbe wohnen
gewerbemiete teurer
verteilung grundsteuer gewerbe und mietwohnung
grundsteuer wohnung über einer werkstatt
Grundsteuer gewerbe teurer als wohnen
warum sind gewerbemieten teurer
grundsteuer gewerbe wohn
gewerbefläche berechnen
grundsteuer gewerbe 5 etagen
berechnung der grundsteuer wohnung und gewerbe
gewerbefläche teuerer als mietfläche
grundsteuer aufteilung bei wohn und geschäftshaus