Ich weiß, dieser Thread ist schon Jahre alt, aber da er immer noch im Web abrufbar ist, habe ich mich extra angemeldet, weil ich die falschen Ratschläge hier nicht unkorrigiert stehen lassen will.
Also: Natürlich braucht der Mieter die Grundsteuer nicht zu zahlen, weil ihre Zahlung vertraglich nicht vereinbart wurde. Der Mieter kann sich die gezahlte Grundsteuer auch eine Zeitlang rückwirkend zurückholen, solange die letzten Nebenkostenabrechnungen noch nicht verjährt sind (ein Jahr lang).
Auch das Gefasel vom schlüssigen Verhalten ändert daran nichts. Man könnte schon darüber streiten, ob das Verhalten überhaupt schlüssig war, oder ob der Vermieter nicht von vornherein erkennen mußte, daß der Mieter offenbar nur aus Unkenntnis zahlt.
Aber selbst wenn man von einem schlüssigen Verhalten ausginge, bliebe es ja immer noch dabei, daß der Mieter jahrelang irrtümlich gezahlt hatte. Und ein Verhalten, das auf einem Irrtum basiert, kann über die Irrtumsregeln angefochten werden.
Für den Mieter ist die ganze Geschichte schon bitter: Erst wird ihm jahrelang unberechtigt Grundsteuer berechnet, und als er endlich aufwacht und wenigstens für die Zukunft diese unberechtigten Zahlungen abstellen will, wird er ein zweites Mal vom Vermieter bzw. dessen Rechtsanwalt verar***t. Und die dritte Verlade besteht darin, daß er auch noch die Rechtsanwaltskosten zahlt, wozu er gar nicht verpflichtet war.
Wirklich eine feine Mischpoke, dieser Vermieter und sein Rechtsanwalt. Und dumm für den Mieter, daß er keinen Rat von versierter Stelle eingeholt, sondern sich ausgerechnet an ein Forum gewendet hat, das "Vermieter" in seinem Namen trägt. Das ist ja schon ein Treppenwitz. :-(


