Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer

Diskutiere Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer im Grundsteuer Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, meine Frau und Ich zahlen seit 5 Jahren in unserer Nebenkostenabrechnung brav die Grundsteuer mit, da wir die Nebenkostenabrechnung nie überprüft haben. Jetzt ist ...


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  1. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #1

    Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer

    Hallo,

    meine Frau und Ich zahlen seit 5 Jahren in unserer Nebenkostenabrechnung brav die Grundsteuer mit, da wir die Nebenkostenabrechnung nie überprüft haben.

    Jetzt ist mir aber neulich aufgefallen, dass die Grundsteuer laut Mietvertrag gar nicht vereinbart ist.

    Dort fehlt nämlich ein Kreuz beim Posten Grundsteuer.

    1) Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundtücks, insbesondere Grundsteuer
    2) Kosten der Entwässereung
    3) Kosten des Betriebs der Aufzugsanlagen
    4) Kosten der Strassenreinigung und Müllabfuhr
    5) Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
    6) etc. etc. etc.
    7) etc. etc. etc
    .
    .
    .
    14) Sonstige Betriebskosten
    15) etc.

    Die Posten 2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,14 wurden durch ein Kreuz mit einem blauen Kugelschreiber bei der Nummer markiert.
    Die Posten 1,13,15 wurden nicht mit einem Kreuz bei der Nummer versehen.

    Daraufhin habe ich beim Vermieter schriftlich gegen die aktuelle Nebenkostenabrechnung Einspruch erhoben.

    Dieser argumentiert über seinen Anwalt aber so:

    "Die Position Grundsteuer war bisher in jeder Nebenkostenabrechnung enthalten und wurde von Ihnen akzeptiert".

    Wir haben Sie aber vielmehr aus Unwissenheit bezahlt, da wir uns wie gesagt nie darum gekümmert haben und gutgläubig dachten, dass schon alles seinen richtigen Weg geht.

    Leider wird uns vom Anwalt des Vermieters direkt mit einem Gerichtsverfahren gedroht, wenn wir nicht binnen 10 Tagen die 30,-Euro Nebenkosten-Nachzahlung leisten !

    Zusätzlich fordert uns der Anwalt des Vermieters auf 45,-- Euro Anwaltsgebühren bezahlen. (Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz)

    Jetzt weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll ?!

    Soll ich es darauf ankommen lassen oder klein beigeben ?

    Wenn ich vor Gericht sowiso keine Chance habe lass ich's lieber. Zumal ich mir momentan keinen Anwalt leisten kann.

    Für einen guten Rat wäre ich echt dankbar !

    Leider ist die Foto-Datei vom Mietvertrag grösser als 20 kb, so dass ich sie hier nicht anhängen konnte.
    Ich könnte sie aber per Email schicken.

    MfG

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  2. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #2

    RE: Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer

    keine chance, es sei denn es ist die erste nk abrechnung.... mit deinem verhalten (schweigen) hast du indirekt zugestimmt, daher ist es nict möglich rückwirkend dieses zurückzuverlangen, bzw. zu ändern, wenn der vermieter nicht einverstanden ist.

  3. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #3

    RE: Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer

    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Es liegt allerdings ein kleines Missverständnis vor.

    Dass ich rückwirkend nichts mehr zurückfordern kann war mir bewusst.

    Darum ging es mir auch nicht.

    Es geht nur um die aktuelle Nebenkostenabrechnung 2005.

    Das Argument des Vermieters war:
    "Die Position Grundsteuer war bisher in jeder Nebenkostenabrechnung enthalten und wurde von Ihnen akzeptiert".

    Meine Frage ist, ob ich vor Gericht bezüglich der aktuellen Nebenkostenabrechnung eine Chance habe Recht zu bekommen ?!

    Oder wird durch die Gewohnheit, nämlich dass ich bis 2004 immer schön brav die Grundsteuer mitbezahlt habe der schriftliche Mietvertrag aufgehoben, wo die Grundsteuer nicht vereinbart ist ?

    MfG

  4. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #4
    Allein das Bezahlen der Abrechnung ist eine schlüssige Handlung, durch die die Abrechnung akzeptiert wird. Also hat der Anwalt recht und deine Chancen stehen schlecht.

  5. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #5

    Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer

    Hallo,

    ich habe noch keine Nachzahlung von 30,-- Euro für die aktuelle Nebenkostenabrechnung von 2005 geleistet.

    Vielmehr habe ich wie oben beschrieben Einspruch dagegen beim Vermieter erhoben.

    Folglich zeige ich doch damit, dass ich nicht akzeptiere, oder nicht ?!

    MfG

  6. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #6

    RE: Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer

    Original von Mieter_2001
    Hallo,

    ich habe noch keine Nachzahlung von 30,-- Euro für die aktuelle Nebenkostenabrechnung von 2005 geleistet.

    Vielmehr habe ich wie oben beschrieben Einspruch dagegen beim Vermieter erhoben.

    Folglich zeige ich doch damit, dass ich nicht akzeptiere, oder nicht ?!

    MfG
    du hättest in den verwendungszweck mit reinsetzen müssen "unter vorbehalt", davor höttest du es im widerspruch erwähnen müssen, dass du die zahlung unter vorbehalt zahlst, die summe aber zu den üblichgen sätzen verzinst, wenn du es zurückbekommst,,,

  7. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #7
    Dieser "unter Vorbehalt" ist absoluter Blödsinn. Die anderen NK Abrechnungen wurden gezahlt und damit ist das eine schlüssige Handlung - fertig -!
    Genauso gut hätte man auch ein Auto kaufen können. Ich zahle aber nur unter Vorbehalt. Falls ich das Auto 5 Jahre später nicht mehr will, wird der Kauf einfach rückgängig gemacht.

    Wenn ich einem die Rübe einhaue, dann ist das offensichtlich das Zeichen, dass ich ihn nicht mag. Das muss ich ihm später bestimmt nicht mehr sagen.

    Wenn ich 20x die Miete zahle, bin ich dann mit der Miete beim 21sten mal nicht einverstanden und zahle nicht. War ich deswegen von Anfang an mit der Miete nicht einverstanden???

  8. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #8
    Original von capo
    Dieser "unter Vorbehalt" ist absoluter Blödsinn.
    sicher nicht, wenn er es bei dem ersten mal gemacht hat, so wie ich es meinte!!! und im übrigen ist dass kein blödsinn, dass können renomierte fachanwälte bestätigen

  9. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #9
    Damit der Vorbehalt aber einen Sinn ergibt, hätte er vorher einen Widerspruch einlegen müssen. Dann ist das ganze in der Schwebe und die Entscheidung der Rechtsgültigkeit der Abrechnung steht aus. Somit wird die schlüssige Handlung des Bezahlens der Abr ausgesetzt.
    Einfach nur einen Vorbehalt anzumelden ist hinfällig.

  10. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #10
    genau so wie ich es erwähnt hatte, das ist natürlich klar, aber zusätzlich sollte er die summe zahlen und das mit ihm wiederspruch vermerken, "unter vorbehalt" damit die summe nicht verzinst wird und keine mahngebühren kommen....sonst wird richtig teuer

  11. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #11
    Dann bräuchte er aber einen Anwalt und danach immer noch im Recht zu sein, schätze ich als sehr gering ein, und darum ging es eigentlich. Die Anmerkung des Anwaltes stimmen jedenfalls. Aber der Mieterbund nimmt sich dieser Sache bestimmt gerne an. Billiger geht es nicht. Vielleicht solltest du die 30€ Zahlen.
    Denn die Grundsteuer ist bei jedem anderne Vermieter drin und gerichtl umlegbar.

  12. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #12

    Hallo,

    also wenn ich Euch richtig verstehe ist es wirklich so, dass ich direkt bei der ersten Nebenkostenabrechnung im Jahre 2001 beim Vermieter hätte einwenden sollen, dass der Posten Grundsteuer nicht im Mietvertrag vereinbart ist.

    Dadurch, dass ich schon viermal ohne Einwände die Nebenkostenabrechnung bezahlt habe sieht es also schlecht aus für mich, auch wenn der Mietvertrag was anderes sagt.

    Das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" scheint sich also mal wieder zu bewahrheiten.

    Ich werde dem Vermieter wohl die 30,-- Euro nachzahlen in den nächsten Tagen.

    Das einzige was mich wirklich ankotzt ist, dass ich dem gegnerischen Anwalt 45,-- Euro zahlen soll für 2x DinA4 Seiten Papier und 10 Minuten Schreibarbeit.

    Tut echt weh :motzki !!

    Da muss ich wohl jetzt durch.

    MfG

  13. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #13
    ich finde das auch total schwachsinnig, aber glaub mir, dass wird sich demnächst ändern... :motzki

  14. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #14
    Schaefchen
    Hallo,

    vielleicht ist es ein Trost für Dich, dass ich (zwar in ner anderen Sache) für meinen Anwalt 500,- Euro hinblättern musste, und dieser zwei Tage vor dem Gerichtstermin einfach sein Mandat niederlegte. Ja, ja, Jurist müßte man sein.

    Gruß, Schaefchen

  15. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #15
    Original von Mieter_2001
    Das einzige was mich wirklich ankotzt ist, dass ich dem gegnerischen Anwalt 45,-- Euro zahlen soll für 2x DinA4 Seiten Papier und 10 Minuten Schreibarbeit.
    Da drängt sich doch geradezu die Erkenntnis auf, dass man vor Inbetriebnahme des Mundwerks besser das Gehirn einschalten sollte. :zwinker

  16. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #16
    [quote]Original von RMHV
    Original von Mieter_2001

    Da drängt sich doch geradezu die Erkenntnis auf, dass man vor Inbetriebnahme des Mundwerks besser das Gehirn einschalten sollte. :zwinker
    das sehe ich genauso

  17. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #17
    Schaefchen
    Hallo Mieter2001,

    auf http://www.abc-recht.de/ratgeber/haus/tipps/recht_mieterhoehung.php findest Du den Text: "...umlagefähigen Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind, so kann er dies nicht einseitig von sich aus ändern. Er bedarf hierzu Ihrer Zustimmung. Und allein aus dem Umstand, dass Sie über mehrere Jahre hinweg nicht verinbarte Betriebskosten anstandslos gezahlt haben, kann nicht geschlossen werden, dass Sie mit der Änderung des Mietvertrags einverstanden sind...". Vieleicht besteht ja doch noch eine Chance, um die Grundsteuer herum zu kommen.

    Gruß, Schäfchen

  18. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #18
    Herrschaftszeiten,

    wo sind wir denn hier?

    Es geht um 30 Euro im Jahr, habe ich das richtig verstanden?
    Und es geht um die Grundsteuer, eine Position, die selbstverfreilich auf den Mieter umlegbar ist, ja?
    Und nur, weil der Vermieter das Kreutzchen vergessen hat, willst Du jetzt nicht zahlen?



    Und vielleicht sollen sich außer den Teilnehmern dieses Forums noch der Mieterverein, weitere Anwälte und ggfs. ein Gericht damit beschäftigen? Mit 30 Euro pro Jahr?

    :tasse

    Christian Martens

  19. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #19
    Ich hab ja aus beruflichen Gründen auch tagtäglich mit Juristen und Juristereien zu tun...

    Es ist erschütternd, um welche Bagatell-Angelegenheiten teilweise gigantische Verfahren eingestielt werden, da sind 30 EUR fast noch als "berechtigtes Interesse" zu werten.

    Was nichts beschönigen oder verharmlosen soll - bei einem derart geringen Betrag denke ich immer noch, dass man das auf anderem Weg als mit Anwaltsschreiben hätte lösen können. Da sind allerdings wirklich beide Seiten gefordert: Wie man in den Wald reinruft...

    Leider gibt's Vermieter, die bei der geringsten Reklamation einen aufmüpfigen und zahlungsunwilligen Mieter wittern und zum Anwalt rennen - mein Vorsatz ist, nicht so einer zu werden ;-)

    Jerry

  20. Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer #20
    mich ärgert es schon lange, dass manche lieber Kriege führen als Frieden
    stifen. :motzki
    oft (nicht in diesem Fall) sind es ausgerechnet die Gegner-Anwälte, um eigene Auftragsbücher willen.

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