Diskusionen mit dem Vermieter

Diskutiere Diskusionen mit dem Vermieter im Grundsteuer Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Alles klar, dann hast Du zu zahlen, denn durchgestrichen ist nichts und Ankreuzfelder gibt es vor den Nebenkostenpositionen auch nicht. Oder meinst Du es gilt ...


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  1. Diskusionen mit dem Vermieter #21
    Alles klar, dann hast Du zu zahlen, denn durchgestrichen ist nichts und Ankreuzfelder gibt es vor den Nebenkostenpositionen auch nicht.

    Oder meinst Du es gilt nur was auch ohne Ankreuzfeld davor angekreuzt ist? Dann wäre der Vertrag aber ziemlich sinnentstellt, das kanns also nicht sein.

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  2. Diskusionen mit dem Vermieter #22
    Original von nobrett
    Alles klar, dann hast Du zu zahlen, denn durchgestrichen ist nichts und Ankreuzfelder gibt es vor den Nebenkostenpositionen auch nicht.

    Oder meinst Du es gilt nur was auch ohne Ankreuzfeld davor angekreuzt ist? Dann wäre der Vertrag aber ziemlich sinnentstellt, das kanns also nicht sein.
    Eben. Es könnte nämlich genau so gut sein, dass bei der Vertragserklärung dort einfach während des Gesprächs Kreuze gemacht wurden, wo die tatsächlichen Kosten noch nicht bei Vertragsschluß bekannt sind, oder weil variabel und/oder vom Mieter selber direkt oder indirekt mit beeinflußt werden können. Ich kreuze in Protokollen auch immer die Punkte an, die schon besprochen oder nochmal erklärt wurden als Gedankenstütze.

  3. Diskusionen mit dem Vermieter #23
    Original von ThanatozZ
    „Punkte am Rand weisen darauf hin, dass eine zusätzliche Eintrag oder eine Streichung vorzunehmen ist. Alle im Vertrag genannten Personen haben den Mietvertrag eigenhändig zu unterschreiben. Nichtzutreffende Teile des Mietvertrages sind durchzustreichen, Zutreffendes anzukreuzen, freie Stellen sind auszufüllen oder durchzustreichen.“
    na damit ist ja alles geklärt.

    Original von ThanatozZ
    Und es sind immerhin 185€ jährlich über die wir reden.
    185€ jährlich? für 'ne einzelne wohnung? wow. da muss die grundsteuer ja ganz schön hoch sein (bzw. die wohnung recht gross). darf ich fragen wieviel die grundsteuer fürs komplette haus beträgt und wo in deutschland das steht?
    ich bin da immer wieder verblüfft wie unterschiedlich die grundsteuer sein kann - schon allein hier bei uns im städtchen fällt die extrem unterschiedlich aus (im einen haus über 1.000 euro jährlich, im anderen knapp 100 jährlich - klar, das sind sehr unterschiedliche häuser, aber der unterschied ist schon extrem und eben NICHT relativ zur wohnfläche).

  4. Diskusionen mit dem Vermieter #24
    Also wievel die Grundsteuer für das ganze Haus beträgt kann ich dir nicht sagen weis ich nämlich nicht, aber meine Wohnung hat 62,5 m² und liegt in Bad Friedrichshall bei Heilbronn in Baden Württemberg.

  5. Diskusionen mit dem Vermieter #25
    Original von ThanatozZ
    Also wievel die Grundsteuer für das ganze Haus beträgt kann ich dir nicht sagen weis ich nämlich nicht, aber meine Wohnung hat 62,5 m² und liegt in Bad Friedrichshall bei Heilbronn in Baden Württemberg.
    der gesamtbetrag der grundsteuer muss aber in deiner betriebskostenabrechnung stehen - sonst ist die so oder so nicht korrekt...

  6. Diskusionen mit dem Vermieter #26
    Original von lostcontrol
    Original von ThanatozZ
    Also wievel die Grundsteuer für das ganze Haus beträgt kann ich dir nicht sagen weis ich nämlich nicht, aber meine Wohnung hat 62,5 m² und liegt in Bad Friedrichshall bei Heilbronn in Baden Württemberg.
    der gesamtbetrag der grundsteuer muss aber in deiner betriebskostenabrechnung stehen - sonst ist die so oder so nicht korrekt...
    Woher soll das ein einzelner Eigentümer wissen, der eine Einheit in einer WEG mit, sagen wir, 194 Einheiten hat? Ich bekomme von der Stadt ja auch nur die Abrechnung für jede Wohnungeinheit einzeln ohne einen Gesamtbetrag für das gesamte Haus. OK, ich könnte händisch meinen ME-Anteil auf das gesamte Hochhaus hochrechnen... Bei mir bekommen die Mieter eben meinen von der Stadt zugestellten und abgerechneten Grundabgabenbescheid in Kopie und fertig. Hier sind es übrigens auf 164,63 p.a. für 53qm bei einem Bemessungsbetrag von EUR 35,79 und einem Hebesatz von 460%

  7. Diskusionen mit dem Vermieter #27
    Ich habe nur eine Kopie vom Grundsteuerbescheid meines Vermieters. Dort stehen 4 Quartalszahlungen a 46,06€ = 184,24€.

    Was mir aber auffällt ist, dass die Kopie vom Jahr 2008 ist. hmmmmm. Macht aber wohl nichts den die ist ehe jedes Jahr gleich oder Höher auf keinen fall kleiner.

  8. Diskusionen mit dem Vermieter #28
    Original von ThanatozZ
    Ich habe nur eine Kopie vom Grundsteuerbescheid meines Vermieters. Dort stehen 4 Quartalszahlungen a 46,06€ = 184,24€.

    Was mir aber auffällt ist, dass die Kopie vom Jahr 2008 ist. hmmmmm. Macht aber wohl nichts den die ist ehe jedes Jahr gleich oder Höher auf keinen fall kleiner.
    Man bekommt nicht unbedingt jedes Jahr einen neuen, der alte ist idR solange gültig, bis ein neuer ausgestellt wird und das passiert nur, wenn es Änderungen gab (neue Anschrift, neuer Eigentümer, neuer Hebesatz, neue Bemessungsgrundlage etc.). Zumindest hier bei uns.

  9. Diskusionen mit dem Vermieter #29
    @ malloy, ok, ich denk da wohl einfach zuviel in ganzen häusern, die situation mit der eigentumswohnung kenn ich ja nicht selbst. bekommt man da den grundsteuerbescheid für die einzelne wohnung? ich dachte immer der geht dann an die hausverwaltung und die macht das über die abrechnung...

    Original von ThanatozZ
    Was mir aber auffällt ist, dass die Kopie vom Jahr 2008 ist. hmmmmm. Macht aber wohl nichts den die ist ehe jedes Jahr gleich oder Höher auf keinen fall kleiner.
    och, kommt drauf an.
    bei uns haben sie vorletztes jahr allen ernstes mal die grundsteuer gesenkt. nicht viel, aber immerhin. blöd nur dass sie jetzt wieder hochgesetz wurde - auf höher als sie vorher war. naja, macht nicht viel aus, nur denk ich mir in solchen fällen immer dass der bürokratische aufwand, der damit verbunden ist zusätzliche grundsteuerbescheide auszustellen, das vermutlich locker wieder aufgefressen hat.
    wir bekommen übrigens jedes jahr einen grundsteuerbescheid - auch wenn die grundsteuer gleich geblieben ist.

  10. Diskusionen mit dem Vermieter #30
    Original von lostcontrol
    bekommt man da den grundsteuerbescheid für die einzelne wohnung? ich dachte immer der geht dann an die hausverwaltung und die macht das über die abrechnung...
    Die Hausverwaltung hat mit der Grundsteuer eigentlich nichts zu tun, der Bescheid ergeht ja direkt an den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer und bei diesem wird auch das Geld eingetrieben. Ich bekomme für jede einzelne Wohnung einen gesonderten Bescheid, allerdings alle unter einem Hauptkassenzeichen mit jeweiliger fortlaufender Unternummer, aber die Abbuchung erfolgt im Quartal en bloc. Im Bescheid für das zeitlich zuerst gekaufte Objekt selber "00123456-789-001" ist aber die Wohnungsnummer auch nochmal genannt, als Beispiel dann die 3te gekaufte Wohnung heißt dann bspw. "Kassenzeichen 00123456-789-003, Objekt Nr. 3, Bezeichnung XYZ-Straße 999, WE 053"

    Ob das überall so ist, weiß ich nicht. Ich kenne es halt nicht anders.

    Ich bekomme zwar eine jährliche Abrechnung von der HV, unterteilt in eine "umlagefähig" und "nicht umlagefähig" -Tabelle, aber die Nebenkostenabrechnung für den Mieter muß ich selber anhand dieser Abrechnung erstellen und dort dann eben bei der Aufstellung/Berechnung noch die Grundabgaben hinzufügen.

  11. Diskusionen mit dem Vermieter #31
    also "en bloc" bekommen wir bzw. der jeweilige eigentümer in unserer familie den grundsteuerbescheid auch. bei mir stehen da ja auch mehrere posten für mehrere immos drauf (selbstverständlich auch unter nennung der adressen bzw. der flurstücke, und so ist's auch bei den anderen (zumindest bei allen für die ich die hausverwaltung mache).

    bekommt ihr auch jedes jahr den grundsteuerbescheid, auch wenn er sich nicht geändert hat? ich würde das für den normalfall halten und war etwas verwundert dass das hier wohl nicht so ist.

  12. Diskusionen mit dem Vermieter #32
    Original von lostcontrol
    bekommt ihr auch jedes jahr den grundsteuerbescheid, auch wenn er sich nicht geändert hat? ich würde das für den normalfall halten und war etwas verwundert dass das hier wohl nicht so ist.
    Auf der Rückseite steht:

    B) Gültigkeit des Bescheides
    (...) Der Grundabgabenbescheid gilt bis zur Erteilung eines neuen Grundabgabenbescheides. Soweit sich die Berechnungsgrundlagen ändern, wird der Grundabgabenbescheid durch einen neuen Bescheid ersetzt.

  13. Diskusionen mit dem Vermieter #33
    jo, sowas steht bei uns auch drauf.
    trotzdem bekommen wir jedes jahr einen, auch wenn sich nichts ändert. zumindest in den letzten 10 jahren (für die älteren exemplare müsste ich jetzt auf den dachboden, und das ist mir bei 38°C im schatten echt zu heftig).

    aber mal 'ne allgemeine frage:
    wie oft ändert sich bei euch denn so im schnitt die höhe der grundsteuer?

  14. Diskusionen mit dem Vermieter #34
    Original von lostcontrol
    aber mal 'ne allgemeine frage:
    wie oft ändert sich bei euch denn so im schnitt die höhe der grundsteuer?
    2006 gab es in Erlangen die letzte Änderung: Bemessungsgrundlage blieb gleich, aber der Hebesatz wurde von 360% auf 460% erhöht.
    Beim Objekt in Hamburg war die letzte Änderung vor 2 Jahren, zuvor waren es dort 3 oder 4, glaube ich, habe die Unterlagen nicht alle hier.

  15. Diskusionen mit dem Vermieter #35
    Habe mich nun mit einem Anwalt und mit meinem Vermieter hingesetzt und folgendes kam raus:

    Der Anwalt meinte „Da im Mietvertrag ausdrücklich alles angekreuzt werden musste, kann der Vermieter die Grundsteuer nicht nachträglich verlangen. Der Punkt (Grundsteuer) ist nicht gestrichen und auch nicht angekreuzt. Daher wird das ganze Verbraucherfreundlich für mich ausgelegt und ich muss für die Vergangenheit keine Grundsteuer zahlen. Der Vermieter kann den Mietvertrag aber ändern (da ein Rechtsanspruch auf die Grundsteuer besteht) und die Grundsteuer ab jetzt umlegen.“

    Wir haben uns darauf geeinigt den Mietvertrag zum Wirtschaftsjahr 2011 zu ändern und haben beide eine Ergänzung zum Mietvertrag unterschrieben. Ich werde nun die Grundsteuer ab da bezahlen müssen.

    Dachte ich schließe den Beitrag so ab.

    Da sieht man mal dass sich Kämpfen lohnt, habe rund 370€ gespart.

    Wollte mich auch noch für die Hilfe hier im Forum bedanken.


    Gruß
    ThanatozZ

  16. Diskusionen mit dem Vermieter #36
    Hey,

    danke für die Rückmeldung :-)
    Und Glückwunsch an dich und deinen Vermieter - mit dem jetzigen Ergebnis haben ja quasi beide gewonnen :-)

    Wobei ich denke, daß das hier ...
    Der Vermieter kann den Mietvertrag aber ändern (da ein Rechtsanspruch auf die Grundsteuer besteht)
    .. so nicht stimmt. Ein Vertrag kann doch eigentlich nicht von einer Seite (ohne Zustimmung der anderen Seite) geändert werden, oder?

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