Schätzung Warmwasserzähler unverschämt hoch - mehr als 100,- € zuviel!

Diskutiere Schätzung Warmwasserzähler unverschämt hoch - mehr als 100,- € zuviel! im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Whow, ... das sind jetzt so viele Fragen auf einmal ... sollte ich im Folgenden eine übersehen, dann bitte erneut fragen. Ich habe jetzt mal ...


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  1. Schätzung Warmwasserzähler unverschämt hoch - mehr als 100,- € zuviel! #21
    Whow, ... das sind jetzt so viele Fragen auf einmal ... sollte ich im Folgenden eine übersehen, dann bitte erneut fragen.

    Ich habe jetzt mal - spaßeshalber - die von Dir genannte Formel mit einfachen Zahlen gefüllt und das ganze via Tabellenkalulation durchgerechnet ... mit dem Ergebnis, daß die Formel - sofern Du die richtig abgetippt hast - ziemlicher Plunder ist.

    Wer hat denn die Schätzung vorgenommen ... der Abrechnungsdienst oder der Vermieter selber? ... und woher stammt der Wert GMWW, gibt es überhaupt einen Warmwasserhauptzähler, oder ist das die Summe der abgelesenen Verbräuche aus den 5 anderen Wohnungen?
    Bist Du sicher, daß der Verbrauch in Eurem Badezimmer dort vorrangig (weil in Klammern) abgezogen wurde?

    Hast Du den angeblichen Warmwasserhauptzähler selber mal gesehen? Die Tatsache, das die Heizanlage bei Euch im Keller steht bedeutet nicht zwangsweise, daß der Vermieter nicht vlt. trotzdem nur Wärme von einem externen Betreiber bezieht.


    Das mit der neuen Heiz- bzw. Betriebskostenabrechnung würde ich mir trotzdem nochmal gründlich überlegen ... die bereits geschrieben wurde (ich glaub´ von Martens), müssten in dem Fall ja nicht nur Deine - sondern alle Abrechnungen des Hauses erneuert werden. Die Kosten dafür dürften sich durchaus im Bereich Deiner 100,- € bewegen und sind letztlich vom Verursacher zu tragen und ... warte mal, wer war das doch gleich?

    Die Abrechnungsfirma würde sich sicherlich freuen, die Abrechnung erneut ausdrucken zu dürfen ... einen Wert ändern und neu ausdrucken dauert 5 Minuten ... schnell verdientes Geld.

    Nur wenn Du dem, der die Schätzung gemacht hat einen groben Fehler nachweisen kannst, hast Du m. E. eventuell eine Chance einen (finanziell) erfolgreichen Widerspruch durchzuziehen.

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  2. Schätzung Warmwasserzähler unverschämt hoch - mehr als 100,- € zuviel! #22

    warte auf den Termin, um die Belege der Heiz- Warmwasserkosten-Abrechnung zu prüfen

    Danke an Papabär und andere Kompetenzträger, die sich nicht zu schade sind, zu meinem Anliegen zu äußern bzw. meine Fragen zu beantworten . Es ist ziemlich hilfreich, die Sache auch von der anderen Seite zu betrachten.

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Ich habe jetzt mal - spaßeshalber - die von Dir genannte Formel mit einfachen Zahlen gefüllt und das ganze via Tabellenkalulation durchgerechnet ... mit dem Ergebnis, daß die Formel - sofern Du die richtig abgetippt hast - ziemlicher Plunder ist.
    Ist auch mein Eindruck. Und mit welchen Daten hast du die Formel gefüttert?

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Wer hat denn die Schätzung vorgenommen ... der Abrechnungsdienst oder der Vermieter selber?
    Die Schätzung hat die Ablesefirma vorgenommen.

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    ... und woher stammt der Wert GMWW,
    Um dies zu klären, habe ich beim Vermieter(VM) eine Einsicht in die entsprechenden Belege angefragt, die Anfrage hat der VM an die Ablesefirma weitergeleitet.

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    gibt es überhaupt einen Warmwasserhauptzähler, oder ist das die Summe der abgelesenen Verbräuche aus den 5 anderen Wohnungen? ...Hast Du den angeblichen Warmwasserhauptzähler selber mal gesehen?
    Weiss ich nicht, ich denke, dies wird sich klären, sobald ich die Belege gesichtet habe.

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Bist Du sicher, daß der Verbrauch in Eurem Badezimmer dort vorrangig (weil in Klammern) abgezogen wurde?
    In der Heiz- Warmwasserkosten-Abrechnung (HWKA) ist dieser Wert 25,360 M3 als Schätzung für mein Wasserverbrauch berchnet. Und ich komme genau auf diesen WWS-Wert, wenn ich mit entsprechenden Werten die von mir erfundene Formel füttere - ooohh - wie stolz ich bin, dass ich diese Formel rekonstruiert habe .

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Das mit der neuen Heiz- bzw. Betriebskostenabrechnung würde ich mir trotzdem nochmal gründlich überlegen ...
    Dies werde ich auf jeden Fall tun, aber erst bin ich mal gespannt, was in den Belegen steht .

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Die Abrechnungsfirma würde sich sicherlich freuen, die Abrechnung erneut ausdrucken zu dürfen ... einen Wert ändern und neu ausdrucken dauert 5 Minuten ... schnell verdientes Geld.
    Na ja, wenn die Fa selbst die Korrektur zu verantworten hat, dann muss Sie wohl für die Kosten für Neuberechnung auch selbst aufkommen.

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Nur wenn Du dem, der die Schätzung gemacht hat einen groben Fehler nachweisen kannst, hast Du m. E. eventuell eine Chance einen (finanziell) erfolgreichen Widerspruch durchzuziehen.
    Wenn die Tatsache, dass der Schätzwert 250 !!! Mal größer, als der tatsächlicher Wert 0,1 M3 berechnet wurde, kein grober Fehler ist, dann bin ich geschlagen .

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Sollte es sich nur um einen - nach der Heizanlage - installierten Zähler im Eigentum des Vermieters handeln, würde ich das Eichdatum mal vorsichtig anzweifeln.
    Wo kann ich dies eigentlich sehen, wem der Zähler gehört?

  3. Schätzung Warmwasserzähler unverschämt hoch - mehr als 100,- € zuviel! #23
    globe,

    Zitat Zitat von globetrotter Beitrag anzeigen
    Wenn die Tatsache, dass der Schätzwert 250 !!! Mal größer, als der tatsächlicher Wert 0,1 M3 berechnet wurde, kein grober Fehler ist, dann bin ich geschlagen .
    Nochmal: Der Schätzwert muß nichts mit dem tatsächlichen Verbrauch zu tun haben.
    Deine Position ist in dieser Hinsicht unhaltbar.

    Auf die Erläuterung der Schätzung bin ich auch gespannt.
    In den meisten Fällen, die ich nachvollzogen habe, waren die Ergebnisse des Abrechnungsunternehmens nicht angreifbar.

    Christian Martens

  4. Schätzung Warmwasserzähler unverschämt hoch - mehr als 100,- € zuviel! #24

    ist das Schätzungsverfahren der Ablesefirma anwendbar?

    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    globe,

    Nochmal: Der Schätzwert muß nichts mit dem tatsächlichen Verbrauch zu tun haben.
    Deine Position ist in dieser Hinsicht unhaltbar.
    Danke für die Info. Angenommen, die Ablesefirma kann die tatsächlichen Verbrauchswerte ignorieren, ist das Verfahren, also die Formel, die von der Ablesefirma verwendet wurde, dazu geeignet, so eine Warmwasser-Schätzung durchzuführen?

    Laut der Heizkostenverordnung (HKV), §9a (2) ist eine Schätzung nach Grundanteilen nur für Räume zulässig, deren Fläche 25 vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche überschreitet. Abgesehen davon, dass der Warmwasserverbrauch in der Küche keinesfalls von der Wohnfläche abhängt, hat die Küche, in der der fragliche Zähler installiert ist, unter 10% der Gesamtwohnfläche. Für solche Fälle sieht m.E. die HKV vor:
    der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum ...
    auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.

  5. Schätzung Warmwasserzähler unverschämt hoch - mehr als 100,- € zuviel! #25
    Heizkostenverordnung (§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen) nachgeschlagen
    > Zitatenanfang
    1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.
    > Zitatende

    DAS ist für mich der springende Punkt, warum die Warmwasserrechnung allerhöchstwahrscheinlich nicht in Ordnung ist.

    Will der Vermieter eine Nachzahlung aufgrund der Nebenkostenabrechnung einklagen, wird er beweisen müssen, dass die vorgenommene Schätzung verordnungskonform vorgenommen hat.

    Wer hier für den wahrscheinlichen Fehler verantwortlich ist, lässt sich aus dem Sachverhalt nicht erkennen.
    Vermutlich wird es aber die Abrechnungsfirma sein. Denn DIE muss die Verteilung der Kosten zwingend anhand der Verordnung vornehmen. SIE hat ja schließlich auch selbst abgelesen.

    Wenn der Nebenkostenabrechnung widersprochen wurde, ist es an dem Vermieter, die verordnungskonforme Abrechnung darzulegen.

    MfG, PHinske

  6. Schätzung Warmwasserzähler unverschämt hoch - mehr als 100,- € zuviel! #26

    Warmwasserrechnung allerhöchstwahrscheinlich nicht in Ordnung ist - schön wäre es ;-)

    Zitat Zitat von PHinske Beitrag anzeigen
    DAS ist für mich der springende Punkt, warum die Warmwasserrechnung allerhöchstwahrscheinlich nicht in Ordnung ist.
    Schön wäre, wenn der Vermiteter möglichst schnell auch zu diesem Schluss kommt.

    Zitat Zitat von PHinske Beitrag anzeigen
    Will der Vermieter eine Nachzahlung aufgrund der Nebenkostenabrechnung einklagen, wird er beweisen müssen, dass die vorgenommene Schätzung verordnungskonform vorgenommen hat.
    Leider sieht es wahrscheinlich danach aus, das ich's ggf. entscheiden muss, ob sich die Klage lohnt , da ich eine so üppige Vorauszahlung leiste, dass auch ohne die zuviel gezahlte Warmwasserkosten mir entsprechend der Betriebskostenabrechnung 2010/2011 ein knapp 200,- Euro Überschußbetrag bereits zurückerstattet wurde.

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