die Vorgeschichte:
wegen der von mir eingebauter Küche (weswegen der Zähler unzugänglich ist) hat der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung für 2009/2010 als geschätzter Messwert für den Warmwasserzähler in der Küche 0,00 M3 aufgeführt. Der Verbrauch für diesen Zähler für diesen Zeitraum wurde ebenso mit 0,00 M3 aufgeführt. In der Betriebskostenabrechnung für 2010/2011 (habe ich mitte Juni erhalten) ist für diesen Zähler als geschätzter Messwert und Verbrauch 25,360 M3 aufgeführt.
Wegen einem Termin für einen Zählertausch mitte Juni wurde ich gezwungen die Küchenzeile abzubauen, um einen Zugang zum Zähler zu gewärleisten. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Schätzung für den Zeitraum 2010/2011, die mit mir als Mieter nicht abgestimmt war, viel zu hoch ist. Der Messwert für diesen Zähler ist 0.373 M3 (vgl. 25) M3. Bei der Übergabe der Wohnung habe ich einen Wert beim Warmwasserzähler Küche 0.272 M3 übernommen, also ist der tatsächliche Warmwasserverbrauch 0,1 M3.
Ich habe den Vermieter gebeten, mit Rücksicht auf den aktullen Zählerstand Warmwasser Küche 0.373 M3 die Betriebskostenabrechnung für 2010/2011 zu korrigieren, da wegen einer überhöhten Schätzung mir ein Warmwasserverbrauch in Rechnung gestellt wird, der um mehr als zehn (!) mal den tatsächlichen Wert überschreitet. Die Antwort des Vermieters ist: " Als Mieter haben Sie den Zugang zur ordnungsgemäßen Ablesung sicherzustellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass für die Berichtigung der Berechnung besteht kein Handlungsbedarf. ... Ansonsten verweisen wir noch auf die allgemein gültige Heizkostenverordnung".
Ich habe jetzt in der Heizkostenverordnung (§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen) nachgeschlagen
> Zitatenanfang
1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.
> Zitatende
Habe jetzt bei Vermieter angefragt, was er bei der Schätzung als Berechnungsgrundlage verwendet hat. Ich würde gern mir und dem Vermieter die Streitereien ersparen. Wenn ich sicher sein könnte, dass - sobald bei der nächsten Ablesung 2012 der tatsächliche Wert festgestellt ist, die zuviel abgerechnete M3 Warmwasser mir gutgeschrieben und das Geld zurückgezahlt wird. Mir ist aber bewusst, dass solche steitfreie Lösung für mich als Mieter mit einigen Unsicherheiten verbunden ist.
Deswegen meine Frage an die erfahrene Vermieter - ist es eine übliche Praxis mit der Gutshrift in solchen Fällen, wenn der Zählerwert - aus welchem Grund auch immer - in der Zwischenzeit geschätzt wird?
Unabhängig davon eine andere Frage - welchen Warmwasser-Zählerwert (M3) in der Küche bei einem zwei-Personen-Haushalt hätten Sie als Schätzwert veranschlagt, wenn bekannt ist, dass in diesem Haushalt eine Geschirrspülmaschine vorhanden ist und diese auch zum Einsatz kommt?







, die Welt dreht sich um ihre eigene Achse!!
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