Umlagefähigkeit von Leasing-/ bzw. Mietkosten

Diskutiere Umlagefähigkeit von Leasing-/ bzw. Mietkosten im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Ist es richtig, daß Leasing-/ bzw. Mietkosten beispielsweise von Heizkostenverteilern oder Antennenanlagen zu den Anschaffungskosten zählen und somit nicht auf die Mieter umgelegt werden können? ...


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  1. Umlagefähigkeit von Leasing-/ bzw. Mietkosten #1

    Umlagefähigkeit von Leasing-/ bzw. Mietkosten

    Ist es richtig, daß Leasing-/ bzw. Mietkosten beispielsweise von Heizkostenverteilern oder Antennenanlagen zu den Anschaffungskosten zählen und somit nicht auf die Mieter umgelegt werden können?
    Danke für Eure Antworten.

    Gruß

    Holger P.

    Halte durch!!

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  2. Umlagefähigkeit von Leasing-/ bzw. Mietkosten #2
    Zitat Zitat von hp2599 Beitrag anzeigen
    Ist es richtig, daß Leasing-/ bzw. Mietkosten ... zu den Anschaffungskosten zählen
    Hallo Holger,
    denk' nach!

  3. Umlagefähigkeit von Leasing-/ bzw. Mietkosten #3
    Zitat Zitat von hp2599 Beitrag anzeigen
    Ist es richtig, daß Leasing-/ bzw. Mietkosten beispielsweise von Heizkostenverteilern oder Antennenanlagen zu den Anschaffungskosten zählen und somit nicht auf die Mieter umgelegt werden können?
    Danke für Eure Antworten.
    Ein Blick ins Gesetz verbessert die Rechtskenntnis....

    Die Miete von Heizkostenverteilern ist nach § 2 Nr. 4 a) BetrkV bzw. § 7 abs. 2 HeizkV, die Miete für Antennenanlagen nach § 2 Nr. 15 a) BetrkV umlagefähig.

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Umlagefähigkeit von Leasing-/ bzw. Mietkosten


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