Eigentumswohnung vermieten!

Diskutiere Eigentumswohnung vermieten! im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo Zusammen, ich habe vor meine Eigentumswohnung zu vermieten und muss nun errechnen, welchen Teil der Nebenkosten von mir zu tragen sind und welche Kosten ...


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  1. Eigentumswohnung vermieten! #1
    Sandrin

    Eigentumswohnung vermieten!

    Hallo Zusammen,

    ich habe vor meine Eigentumswohnung zu vermieten und muss nun errechnen, welchen Teil der Nebenkosten
    von mir zu tragen sind und welche Kosten an den Mieter abzuwälzen sind um somit neben der Kaltmiete
    die Nebenkosten zu bestimmen. Da ich noch ganz am Anfang bin würde ich mich freuen, wenn mir
    jemand einen Tipp geben kann an wen ich mich diesbezüglich wenden kann, damit ich dabei auch keinen Fehler mache.
    Oder würde das auch meine Hausverwaltung machen von der ich am Jahresende die Jahresabrechnung bekomme?

    P.S. Ich werde mich mit meinem nächsten Thema registrieren:-)
    Vielen Dank
    Sandra

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  2. Eigentumswohnung vermieten! #2
    Hallo Sandrin,

    also bei meiner Hausgeldabrechnung sind die Kosten nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten aufgeschlüsselt.

    Umlagefähig heist, dass diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können

    z.b. Strom-, Wasserkosten, Müllgebühren etc.

    Frag einfach mal bei deiner Hausverwaltung nach, die können dir da sicher weiterhelfen!

    Weiterhin kann die Grundsteuer in die Nebenkosten einfließen!

    Gruß Flo

  3. Eigentumswohnung vermieten! #3
    Zitat Zitat von Flo884 Beitrag anzeigen
    also bei meiner Hausgeldabrechnung sind die Kosten nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten aufgeschlüsselt.

    Umlagefähig heist, dass diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können
    Also der WEG Verwalter kennt die einzelnen Mietverträge ja nicht und somit kann er auch nicht rechtsverbindlich auf der Hausgeldabrechnung vorgeben. Wichti gist eben was in den einzelnen Mietverträgen geregelt ist.

    Jobo

  4. Eigentumswohnung vermieten! #4
    Ganz wichtig ist, dass im Mietvertrag vereinbart wird, dass sämtliche im §2 Betriebskostenverordnung genannten Kostenarten vom Mieter zu tragen sind.
    Ausserdem hat der Mieter monatlich eine (von Dir zu errechnende) "Abschlagszahlung auf die jährliche Betriebskostenabrechnung" zu leisten.
    Ausserdem würde ich noch hinzufügen: "Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt, entstehen während der Vertragszeit neue Betriebskosten gemäß §§ 1, 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) oder erhöhen sich solche, nach der neuesten Rechtsprechung umlagefähigen Betriebskosten, können diese neuen Belastungen vom Vermieter im Rahmen der Bestimmungen des BGB auf die Mieter umgelegt und angemessene Vorauszahlungen neu festgelegt werden. Der Vermieter ist ausserdem berechtigt, die monatlichen Vorauszahlungen im Rahmen des § 4 MHG und § 560 BGB entsprechend dem Ergebnis der jährlichen Betriebskostenabrechnung anzupassen."

  5. Eigentumswohnung vermieten! #5
    Hausverwaltungsgast
    wenn es jetzt schon Probleme gibt, die umlagefähigen von den nicht umlagefähigen Kosten zu trennen, kann ich nur raten, eine professionelle Hausverwaltung mit der Sondereigentumsverwaltung zu beauftragen. Was soll das erst werden, wenn der Mieter mal die Miete mindert oder eine Mieterhöhung durchgesetzt werden soll...

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