Fehlende Hausgeldabrechnung nach Eigentümerwechsel
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als Neuzugang in diesem Forum grüße ich alle herzlich aus Augsburg!
Im Frühherbst 2010 habe ich meine Eigentumswohnung verkauft, jedoch für das Jahr ...
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15.01.2012 15:30 Fehlende Hausgeldabrechnung nach Eigentümerwechsel #1
Fehlende Hausgeldabrechnung nach Eigentümerwechsel
Hallo zusammen,
als Neuzugang in diesem Forum grüße ich alle herzlich aus Augsburg!
Im Frühherbst 2010 habe ich meine Eigentumswohnung verkauft, jedoch für das Jahr 2010 keine Hausgeldabrechnung erhalten. Realistisch erhoffe ich mir eine Rückerstattung, da die Vorauszahlungen extrem hoch waren. Bevor ich den Hausverwalter zur Abrechnungserstellung auffordere, habe ich noch ein paar Fragen:
Ist er auch der richtige Ansprechpartner, oder muss ich mich vielmehr an den Käufer meiner Wohnung wenden, der vermutlich die Abrechnung erhalten hat, und nachforschen für welchen Zeitraum er abgerechnet wurde?
Ist es korrekt, dass mir zwar eine Erstattung immer noch zusteht, eine mögliche Nachzahlung jedoch verjährt ist seit 1.1.2012? Es wäre ärgerlich, wenn mir durch mein Nachsetzen Kosten entstehen würden?
Danke für Eure Ratschläge und
viele Grüße
Mandy
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15.01.2012 16:44 Fehlende Hausgeldabrechnung nach Eigentümerwechsel #2
Ich denke Du verwechselst hier die Hausgeldabrechnung mit einer Betriebskostenabrechnung. Das ist aber nicht ganz dasselbe.
Insbesondere das nicht Nachzahlungsrecht und die 15% Kürzung aus der Heizkostenverordnung gelten ausdrücklich nicht für Eigentümer gegenüber der WEG.
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15.01.2012 17:07 Fehlende Hausgeldabrechnung nach Eigentümerwechsel #3
Richtigstellung: keine Verwechslung
Hallo Heizer,
danke für die schnelle Reaktion. Dein Verdacht liegt nahe, trifft aber nicht zu. Ich weiß natürlich, dass die Rechte von Vermietern deutlich geringer sind als die von Mietern. Aber genau zu dem Thema "verspätete Hausgeldabrechnung gegenüber Vermietern" hatte ich vor ein paar Monaten zur aktuellen Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung in focus oder spiegelonline gelesen, kann den Beitrag aber nicht mehr finden. Ich verwechsle dies nicht mit der "Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter"; dieses Thema ist auch gar nicht relevant, da mein Ex-Mieter im Balkan verschwunden ist und mir auch noch Miete schuldet.
Beste Grüße
Renate
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15.01.2012 22:50 Fehlende Hausgeldabrechnung nach Eigentümerwechsel #4 
Zitat von
MandyTiger
Ich verwechsle dies nicht mit der "Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter"; dieses Thema ist auch gar nicht relevant, da mein Ex-Mieter im Balkan verschwunden ist und mir auch noch Miete schuldet.
So, so... eine Verwechslung liegt also nicht vor. Dann würde es mich interessieren, wie man als - und sei es auch ehemalige - Wohnungseigentümerin die Frage

Zitat von
MandyTiger
Ist es korrekt, dass mir zwar eine Erstattung immer noch zusteht, eine mögliche Nachzahlung jedoch verjährt ist seit 1.1.2012? Es wäre ärgerlich, wenn mir durch mein Nachsetzen Kosten entstehen würden?
stellen kann. Mehr Ahnungslosigkeit kann man kaum noch unter Beweis stellen. :-(
Die Eigentümergemeinschaft rechnet das Hausgeld ausschließlich mit dem Eigentümer ab, niemals mit einem ehemaligen Eigentümer. Das Ergebnis einer Abrechnung wird mit der BEschlussfassung der Gemeinschaft über die Abrechnung fällig. Nachzahlungen hat derjenige zu leisten, der bei Fälligkeit der Abrechnung Eigentümer ist. Rückzahlungen stehen demjenigen zu, der bei Fälligkeit der Abrechnung Eigentümer ist. So einfach ist das...
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16.01.2012 12:01 Fehlende Hausgeldabrechnung nach Eigentümerwechsel #5 
Zitat von
RMHV
Die Eigentümergemeinschaft rechnet das Hausgeld ausschließlich mit dem Eigentümer ab
Schön wär's und so sollte es sein, jedoch rechnen viele Verwalter noch immer zeitanteilig und damit falsch ab...
Ja, eigentlich schon. 
Christian Martens
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Fehlende Hausgeldabrechnung nach Eigentümerwechsel
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