Wohngeldabrechnung

Diskutiere Wohngeldabrechnung im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo allerseits! Ich habe eine Frage, die sich trotz tagelanges googeln nicht beantworten liess. Ich bin Eigentümer und habe diese Wohngeldabrechnung erhalten. Erstellt wurde die ...


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  1. Wohngeldabrechnung #1

    Wohngeldabrechnung

    Hallo allerseits!

    Ich habe eine Frage, die sich trotz tagelanges googeln nicht beantworten liess.

    Ich bin Eigentümer und habe diese Wohngeldabrechnung erhalten.

    Erstellt wurde die "Abrechnung" von der alten Verwaltung am 19.10.09, erhalten habe ich sie erst am 31.03.11 durch die neue Verwaltung.

    Abrechnung der Monate 01.08 - 12.08
    Vortrag Wohngeld Vorjahr 80,92
    Erstattung Wohngeld für das Vorjahr 226,92-
    ------------------------------------------------------
    Nachzahlung 146,00

    In dieser Abrechnung sind Guthaben / Nachzahlungen aus den berichtigten Abrechnung 2006 und 2007 enthalten.
    Ich habe die Wohnung geerbt, und weiß leider nicht warum sich die Abrechnung derart verzögert hat.

    Im Anschreiben der neuen Verwaltung steht das die Rechnung erst mit dem Beschluss der Eigentümerverwaltung zum 15.12.10 fällig wird.

    So, und nun die Frage:
    Wie soll ich mich verhalten? Muss ich zahlen?

    Ich freu mich schon auf Antworten.

    Grüße
    Gerald

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  2. Wohngeldabrechnung #2
    Anders als bei Mietwohnungen verjähren solche Abrechnungsforderungen nicht, sondern entstehen erst am Tag der Beschlussfassung.
    Weshalb es auch völlig gleichgültig ist wer im Abrechnungszeitraum Eigentümer war, denn die Zahlungsverpflichtung hat der der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Eigentümer ist.

  3. Wohngeldabrechnung #3

    Leider ja

    Die Betriebskostenabrechnung ist je nach Text in der Teilungserklärung mit
    Zusendung an den Eigentümer, bei vielen WEG erst mit Beschluss in der
    Eigentümerversammlung fällig.

    Zahlen muss der Eigentümer, der im Zeitpunkt der Zustellung der Abrechnung
    ( übrigens auch andere Forderungen ) im Grundbuch Eigentümer war.

    Hausverwaltung Renate Poxleitner
    http://www.immobilien-poxleitner.com

    •   



       


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