Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate?

Diskutiere Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate? im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, am 01.11.2007 erfolgt die Übergabe eines 6 Familienhauses an den Verwalter. Er hat einen Wirtschaftsplan 2007, also bis 31.12.2007 erstellt mit dem Hinweis diesen ...


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  1. Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate? #1

    Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate?

    Hallo,

    am 01.11.2007 erfolgt die Übergabe eines 6 Familienhauses an den Verwalter. Er hat einen Wirtschaftsplan 2007, also bis 31.12.2007 erstellt mit dem Hinweis diesen auch für 2008 gelten lassen zu wollen und die erste Abrechnung für 14 Monate also für den 01.11.2007-31.12.2008 zu erstellen. Wir würden uns damit die Kosten einer Abrechnung des Ablesedienstes bereits nach 2 Monaten ersparen. Ist dies zulässig? Wir hatten vorgeschlagen ein Rumpfjahr abzurechnen.

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  2. Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate? #2
    Wenn ich nun mir das BGB schnappe und mal reinschaue, was unter 556 steht:

    (3) Über die Voorauszahlungen für Betriebskosten ist JÄHRLICH abzurechnen; dabei ist der Grundatz der wirtschaftlichkeit zu beachten. ...


    Sowas sollte aber ein Verwalter wissen...

  3. Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate? #3

    RE: Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate?

    Warum sollte mit Zustimmung der WEG-Miteigentümer nicht einmalig die WEG-Abrechnungsperiode 14 Monate sein, um Geld zu sparen?
    Wird die WEG-Abrechnungsperiode später umgestellt, so ist auch hier einmalig die Periode länger oder kürzer als 12 Monate.

    Bei der Mieterabrechnung geht das mit verständnisvollen Mietern ja auch.

  4. Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate? #4
    3) Über die Voorauszahlungen für Betriebskosten ist JÄHRLICH abzurechnen; dabei ist der Grundatz der wirtschaftlichkeit zu beachten. ...

    Ist es denn wirtschaftlich erst zwei Monate abzurechnen und dann nach Kalenderjahr? In der Anlage sind nur Eigennutzer, so dass es bezüglich der Abrechnung mit Mietern keine Probleme geben wird.

  5. Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate? #5
    es ist besser nachvollziehbar, eine über 12 monate und eine über 2 monate zu machen als ein über 14 monate. außerdem soll eine abrechnungsperiode 12 monate umfassen, nicht mehr, damit klar zu sehen ist, was in einem jahr angefallen ist.
    klar, wo kein kläger da kein richter und wenn keiner was sagt, OK. aber um vorzubeugen empfehle ich 2 abrechnungen wie oben beschrieben.

  6. Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate? #6

    RE: Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate?

    Original von cgz3008
    ... Ist dies zulässig?
    Nein... trotzdem aber sinnvoll.

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Erstes Wirtschaftsjahr 14 Monate oder nur 2 Monate?


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