Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung

Diskutiere Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo liebes Forum, kann mir jemand sagen, wie die Jahresabrechnung zu verteilen ist, wenn innerhalb eines Abrechnungsjahres ein Eigentümerwechsel stattfand. Im konkreten Fall habe ich ...


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  1. Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung #1

    Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung

    Hallo liebes Forum,

    kann mir jemand sagen, wie die Jahresabrechnung zu verteilen ist, wenn innerhalb eines Abrechnungsjahres ein Eigentümerwechsel stattfand. Im konkreten Fall habe ich im Juni 2009 eine ETW verkauft und vor wenigen Tagen die Abrechnung für 2009 erhalten. Alle entstandenen Kosten wurden mir für 159 von 365 Tagen belastet, d. h. auch für diejenigen Kosten und Investitionen, an deren Entstehung ich gar kein Eigentümer mehr war. Ist dieser Abrechnungsschlüssel legal und rechtlich i.O.?? Hat die Eigentümergemeinschaft bzw. der Verwalter Ansprüche an mich?
    Oder ist der neue Eigentümer für alle angefallenen Kosten zuständig???

    Noch eine Frage, muss die Jahresabrechnung von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und genehmigt sein, bevor die Abrechnung wirksam ist?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Maredo

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  2. Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung #2

    RE: Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung

    Original von maredo
    ... kann mir jemand sagen, wie die Jahresabrechnung zu verteilen ist, wenn innerhalb eines Abrechnungsjahres ein Eigentümerwechsel stattfand.
    Im Grundsatz gibt es nichts zu verteilen. Zahlen muss grundsätzlich derjenige, der bei Fälligkeit Eigentümer ist. Von diesem GRundsatz kann durch Vereinbarung aber abgewichen werden.

    Original von maredo
    Im konkreten Fall habe ich im Juni 2009 eine ETW verkauft und vor wenigen Tagen die Abrechnung für 2009 erhalten. Alle entstandenen Kosten wurden mir für 159 von 365 Tagen belastet, d. h. auch für diejenigen Kosten und Investitionen, an deren Entstehung ich gar kein Eigentümer mehr war.
    Obwohl ich nicht über hellseherische Fähigkeiten verfüge, wage ich die Behauptung, dass dieser Einwand völlig unsinnig ist. Falls es eine Vereinbarung über die Aufteilung der Kosten geben sollte, wird es bestenfalls um die zeitanteilige Aufteilung der Jahreskosten gehen. Schon dieses wäre ziemlich ungewöhnlich. Die zeitliche Zuordnung einzelner Ausgabenposten zu den beiden auf Eigentümerseite beteiligten Parteien durch die Gemeinschaft dürfte kaum vorstellbar sein.

  3. Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung #3
    Ich glaube Maredo meint folgendes:

    Beispiel: die Gemeinschaft hat vor Jahren beschlossen, dass eine Sonderumlage zur Erhöhung der Rücklagen, sagen wir mal 400 Euro, von jedem Eigentümer am 01.11. eines Jahres zu bezahlen ist. Nach dem Grundsatz der Fälligkeit würde er hier außen vor bleiben, da er zum 01.11.2009 kein Eigentümer mehr war. Ihm sind aber trotzdem 159/365tel, also 176,67 Euro verrechnet worden.

    Maredo, hast Du das gemeint ?

  4. Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung #4
    Hallo Helaba,

    ja genauso habe ich es gemeint, der Hausverwalter hat von den gesamten Kosten, die im Abrechnungszeitraum 2009 entstanden sind, mir eine Abrechnung anteilmäßig von 159/365tel zugeschickt. Darin sind sämtliche Verbrauchskosten, Sonderumlagen (die ich nicht mehr mitbeschlossen habe), Reparaturen usw.

    Sofern die Aussage von RMHV richtig wäre, würde es ja bedeuten, dass der neue Eigentümer für die gesamte Jahresabrechnung zuständig wäre, und ich weder eine Nachzahlung leisten müsste bzw. Gutschrift erhalte.

  5. Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung #5
    Original von maredo
    Hallo Helaba,

    Sofern die Aussage von RMHV richtig wäre, würde es ja bedeuten, dass der neue Eigentümer für die gesamte Jahresabrechnung zuständig wäre, und ich weder eine Nachzahlung leisten müsste bzw. Gutschrift erhalte.
    so ist es auch

  6. Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung #6

    RE: Eigentümerwechsel in 2009 Aufteilung der Sonderumlagen und Hausgeldabrechnung

    [quote]Original von maredo
    Hallo liebes Forum,

    Alle entstandenen Kosten wurden mir für 159 von 365 Tagen belastet, d. h. auch für diejenigen Kosten und Investitionen, an deren Entstehung ich gar kein Eigentümer mehr war. Ist dieser Abrechnungsschlüssel legal und rechtlich i.O.?? Hat die Eigentümergemeinschaft bzw. der Verwalter Ansprüche an mich?
    Oder ist der neue Eigentümer für alle angefallenen Kosten zuständig???


    Hallo

    wie die Verwaltung des macht ist hier zuerst nebensächlich. Ob diese dann Nachforderungen an dich stellen kann - ist zu klären. Wichtig hier ist der Tag der erfolgten Grundbuchumschreibung - du also durchgestrichen wurdest. Diese Benachrichtung geht dir automatisch zu.

    Der Verwalter hat nur zu prüfen, wenn für das ganze Jahr eine Nachzahlung fällig wird, sind von dem ausgeschiedenen alle bis erolgtem Eigentümerwechsel alle HAusgelder bezahlt worden. Wenn ja zahlt der Neue alles !

    Was du mit dem Käufer im Kaufvertrag definiert hast, ist hier viel wichtiger. Der wirtschaftliche Übergang. Und diese Auseinandersetzung erfolgt nicht über die Verwaltung sondern ausschließlich unter euch beiden. Sollte nach diesem Termin größere Maßnahmen beschlossen worden sein so zahlt auch nur der Neue, ebenso wie Maßnahmen die schon durchgeführt wurden
    noch zu Lasten des Verkäufers gehen.

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