Hallo Zusammen,

ich habe im November 2010 eine Hausgeldabrechnung von meinem Verwalter für das Jahr 2009 zugeschickt bekommen. Guthaben in Höhe von ca. 80€. Diese Jahresabrechnung 2009 wurde im Rahmen der Jahreshauptversammlung durch die WE im Nov 2010 beschlossen und bekam dadurch Gültigkeit. Im Jahr 2011 bekam ich ein Schreiben der Verwaltung: Sie haben einen Fehler bei der Aufstellung getätigt, so dass das Ergebnis der Einzel-Hausgeldabrechnung 2009 nicht richtig ist und ich nun ca. 700€ nachzahlen muss.
Frage: Ist die Jahresabrechnung 2009 nicht bereits einen Monat nach Beschlussfassung gültig und somit bindend geworden? Muss ich die Nachzahlung tätigen? Die Abrechnung weist ganz nebenbei erhebliche Mängel auf (Z.B. wurde die Grundsteuer nicht unter umlagefähige Betriebskosten ausgewiesen, Vorauszahlungen nicht vollständig berücksichtigt etc.).
Nach welcher Rechtsvorschrift muss ich nicht mehr die Nachzahlung vornehmen? Oder vornehmen?

Lieben Gruß

Katja