Müll wegfahren umlegbar ?

Diskutiere Müll wegfahren umlegbar ? im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ich habe jetzt einige Threads gelesen und gelernt das wenn der Hausmeister Putzt und Wartungsarbeiten macht, dies auf uns Mieter umgelegt werden kann aber wenn ...


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  1. Müll wegfahren umlegbar ? #1

    Müll wegfahren umlegbar ?

    Ich habe jetzt einige Threads gelesen und gelernt das wenn der Hausmeister Putzt und Wartungsarbeiten macht, dies auf uns Mieter umgelegt werden kann

    aber wenn er Glühbirnen austausch kann weder die Glühbirne noch was er dafür an Lohn bekommt auf uns umgelegt werden,

    Habe ich es soweit richtig verstanden?

    Wenn ja, würde das für mich heissen, dass wenn der Hausmeister, auf Anordnung der Verwaltung irgendwelchen Müll wegfährt, dass diese Kosten auch nicht auf uns umgelgt werden können, außer evtl auf den Verursacher des Mülls.

    Sehe ich das richtig?

    LG die Nürnbergerin

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  2. Müll wegfahren umlegbar ? #2
    Also dies Kosten würde ich so handhaben, wie die Kosten für die Müllabfuhr. Hausmüll -->umlegen.

  3. Müll wegfahren umlegbar ? #3
    Hallo,

    bei dem Austausch der Glühbirne handelt es sich um Instandsetzungskosten, welche nicht umlagefähig sind.

    Müllentsorgung sind Kosten welche lt. Betriebskostenverordnung umlagefähig sind.

  4. Müll wegfahren umlegbar ? #4
    Hallo Nürnberg,

    gelernt das wenn der Hausmeister Putzt und Wartungsarbeiten macht, dies auf uns Mieter umgelegt werden kann"
    Nur dann, wenn Hausmeisterkosten im MV als umlagefähig aufgeführt sind.

    "aber wenn er Glühbirnen austausch kann weder die Glühbirne noch was er dafür an Lohn bekommt auf uns umgelegt werden,"
    Das ist Instandhaltung der Mietsache, auf Kosten des Hauseigentümers.

    "Wenn ja, würde das für mich heissen, dass wenn der Hausmeister, auf Anordnung der Verwaltung irgendwelchen Müll wegfährt, dass diese Kosten auch nicht auf uns umgelgt werden können, außer evtl auf den Verursacher des Mülls."
    Auf Anordnung welcher Verwaltung?

  5. Müll wegfahren umlegbar ? #5
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    "Wenn ja, würde das für mich heissen, dass wenn der Hausmeister, auf Anordnung der Verwaltung irgendwelchen Müll wegfährt, dass diese Kosten auch nicht auf uns umgelgt werden können, außer evtl auf den Verursacher des Mülls."
    Auf Anordnung welcher Verwaltung?
    sorry nächstes mal schreibe ich Hausverwaltung, also die Hausverwaltung hat Müll den ein Mieter im Hof abgeladen hat entsorgen lassen. Der Mieter ist aber rausgeklagt worden und nicht mehr da.

    Da die Hausverwaltung enorm hohe Kosten für den Hausmeister angegeben hat (der tatsächlicher ausser Hausordnung und ab und an eine der 20 Glühbirnen austauschen nichts macht) denken wir das da etwas nicht stimmt

    er musste auch einmal eine Schneeschaufel kaufen und hat alleine für die Fahrtkosten ich glaub 30 Euro plus 15 Euro für die Schneeschaufel verlangt. Den Winterdienst macht aber eine Firma mit eigener Schneeschaufel.

    Wir sind nicht pingelig und wegen ein paar Euro rechnen wir nicht rum, aber es stimmt halt irgendetwas nicht, da wir keine Belege vorgelegt bekommen.

  6. Müll wegfahren umlegbar ? #6
    Nürnberg:

    "sorry nächstes mal schreibe ich Hausverwaltung, also die Hausverwaltung hat Müll den ein Mieter im Hof abgeladen hat entsorgen lassen."
    Dann hat die HV das zu bezahlen und kann bestenfalls Kostenerstattung beim Verursacher, jedoch nicht bei den anderen Mietern, fordern.

    "Da die Hausverwaltung enorm hohe Kosten für den Hausmeister angegeben hat (der tatsächlicher ausser Hausordnung und ab und an eine der 20 Glühbirnen austauschen nichts macht) denken wir das da etwas nicht stimmt"
    Wenn Ihr Euch das gefallen lasst... :teufel:

    "er musste auch einmal eine Schneeschaufel kaufen und hat alleine für die Fahrtkosten ich glaub 30 Euro plus 15 Euro für die Schneeschaufel verlangt. Den Winterdienst macht aber eine Firma mit eigener Schneeschaufel."
    Wenn Ihr Euch das gefallen lasst... :teufel:

    "Wir sind nicht pingelig und wegen ein paar Euro rechnen wir nicht rum,"
    Selbst schuld, vonwegen den kleinen Finger reichen...

    "aber es stimmt halt irgendetwas nicht, da wir keine Belege vorgelegt bekommen."
    Auf Verlangen hat sie Euch die HV in deren Geschäftsräumen zur Einsicht vorzulegen.

  7. Müll wegfahren umlegbar ? #7
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... Auf Verlangen hat sie Euch die HV in deren Geschäftsräumen zur Einsicht vorzulegen.
    Nicht am Ort der Mietsache? Mir war immer so ...
    Ansonsten müssten meine Mieter größtenteils seeehr weit fahren ...

  8. Müll wegfahren umlegbar ? #8
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Nicht am Ort der Mietsache? Mir war immer so ...
    Ansonsten müssten meine Mieter größtenteils seeehr weit fahren ...
    Grundsätzlich bei der Mietsache. Sollte es aber bei mehreren Mietobjekten eine HV am Ort geben, dann in deren Geschäftsräumen.

  9. Müll wegfahren umlegbar ? #9
    Zur Hausverwaltung müssten wir ca 1,5 Stunden mit dem Auto fahren. Wir hätten auch Kopiergebühren überwiesen wenn dies gewünscht worden wäre. Aber wir bekommen nicht ein mal eine Antwort.

    So und nun wurde der Hausmeister rausgeworfen. Anscheinend weil er jetzt auch unangenehm wird, da er das mit dem Stromklau durch die Gaststätte und das deren Keller über unseren Allgemeinstrom läuft bemerkt hat und mich als Zeugen dazugerufen hat.

    Ihm wird vorgeworfen das er nicht oft genug Rechnungen stellt und sollte binnen 24 Stunden die Rechnung schicken. Er ist alleinerziehender Vater und hatte einen Ausflug mit den Kindern geplant und erklärt das er die Rechnung nach dem WE schickt, daraufhin hatte er am Montag die fristlose Kündigung bekommen (laut Vertrag hätte er aber 6 Wochen Kündigungsfrist) und soll jetzt sofort den Schlüssel vom Haus übergeben aber ausdrücklich an keine Dritte Person (also nicht an z.B. einen Mieter). Er hat jetzt die Befürchtung das wenn er den Schlüssel per Post schickt, dass es heisst der Schlüssel wäre nicht angekommen oder kaputt und die HV lässt ein neues Schloss einbauen und stellt ihm das in Rechnung. Nachdem was hier schon alles gelaufen ist, ist das absolut realistisch.

    Er tut uns wirklich leid. Die Pächterin kommt ungeschoren davon, hat jetzt einfach das Kabel von der Lampe die sie an das Kellerlicht angebracht hat, weg und die HV stellt sich schützend vor sie hin.

    Die Kosten für die Schneeschaufel, die Glühbirnen und andere Dinge die er für das Haus gekauft hat, im Auftrag der HV hat er ebenfalls nie erhalten.

  10. Müll wegfahren umlegbar ? #10
    Nürnberg, wenn er den Schlüssel an die HV (Oder wer hat nun den Schlüssel genau gefordert??)

    Schicken sollte, dann würd ich das in nem Normalen Briefumschlag tuhen, er soll sich am
    besten von euch Mietern n paar Zeugen suchen die es sehen, das eben Jener Schlüssel
    im Umschlag liegt, und dann per Einschreiben & Rückchein verschicken, an die Person
    die den Schlüssel gefordert hat.

    Wie gesagt, unter zeugen sollte er den Schlüssel in den Briegumschlag stecken.
    Am besten zusätzlich mit nem 2 Zeiler !? (Text ka)
    Den Schlüssel dann auf den Brief (mit Tesafilm fixiert) auf das Blatt kleben.
    Soll er den Zeugen zeigen, und ggf. n Foto davon machen.

    Und dann wiegesagt bei Einschreiben & Rückschein versenden.

    Wenn die dann noch behaupten sollten, den Schlüssel nicht erhalten zu haben, er hätte dann zumindest den nachweis (Rückschein) das der Brief an den vordernden gegangen ist.

    Wenn möglich, würde ich den Brief 2x Kopieren (am besten auf einem Scanner damit der 1. (Hauptbrief) Kopiert wird, mit Schlüssel.

    Auf dem 2ten schreiben (Kopie) unterschreiben die Zeugen, mit datum & Uhrzeit.
    Die "andere" Kopie bleibt "Blanko" ohne unterschrift.

    Das sollte dann schon io sein.

    Der "Blanko" & "Zeugen" unterschriebene Brief, soll er dann gut weglegen in seinen unterlagen.
    Ledigles den Brief den die Zeugen auch gesehen haben wegschicken mit E&R.

  11. Müll wegfahren umlegbar ? #11
    Zitat Zitat von Baghira Beitrag anzeigen
    Nürnberg, wenn er den Schlüssel an die HV (Oder wer hat nun den Schlüssel genau gefordert??)

    Schicken sollte, dann würd ich das in nem Normalen Briefumschlag tuhen, er soll sich am
    besten von euch Mietern n paar Zeugen suchen die es sehen, das eben Jener Schlüssel
    im Umschlag liegt, und dann per Einschreiben & Rückchein verschicken, an die Person
    die den Schlüssel gefordert hat.

    Wie gesagt, unter zeugen sollte er den Schlüssel in den Briegumschlag stecken.
    Am besten zusätzlich mit nem 2 Zeiler !? (Text ka)
    Den Schlüssel dann auf den Brief (mit Tesafilm fixiert) auf das Blatt kleben.
    Soll er den Zeugen zeigen, und ggf. n Foto davon machen.

    Und dann wiegesagt bei Einschreiben & Rückschein versenden.

    Wenn die dann noch behaupten sollten, den Schlüssel nicht erhalten zu haben, er hätte dann zumindest den nachweis (Rückschein) das der Brief an den vordernden gegangen ist.

    Wenn möglich, würde ich den Brief 2x Kopieren (am besten auf einem Scanner damit der 1. (Hauptbrief) Kopiert wird, mit Schlüssel.

    Auf dem 2ten schreiben (Kopie) unterschreiben die Zeugen, mit datum & Uhrzeit.
    Die "andere" Kopie bleibt "Blanko" ohne unterschrift.

    Das sollte dann schon io sein.

    Der "Blanko" & "Zeugen" unterschriebene Brief, soll er dann gut weglegen in seinen unterlagen.
    Ledigles den Brief den die Zeugen auch gesehen haben wegschicken mit E&R.
    super vielen Dank für die ausführliche Anleitung ich ruf ihn gleich an und erkläre es ihm

    und ja die Hausverwaltung will den Schlüssel sofort zurück haben, als würde er etwas damit anstellen. Das wird hier immer lächerlicher. Die haben uns jemanden in die Wohnungen geschickt, gegen den Ermittlungen wegen diverse Verbrechen laufen, um die Decke einzuziehen (die nach nicht mal 1Jahr wieder aufbricht) und laminat zu verlegen und haben dem locker den Schlüssel gegeben fürs Haus bis wir dahinter gekommen sind wer das ist und uns dagegen gewehrt haben. Und der Hausmeister, der ein netter einfacher Mann ist wird so behandelt

  12. Müll wegfahren umlegbar ? #12
    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    die Hausverwaltung will den Schlüssel sofort zurück haben, als würde er etwas damit anstellen.
    Dann sollte doch mal geklärt werden, ob es sich hier um eine Hol- oder Bringschuld handelt. Im Zweifelsfall Rückgabe dort wo er den Schlüssel erhalten hat (im Beisein der Herren Hofmann und V. + W. KlitschKO).

  13. Müll wegfahren umlegbar ? #13
    Der war jut berny *lmw*

  14. Müll wegfahren umlegbar ? #14
    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    aber es stimmt halt irgendetwas nicht, da wir keine Belege vorgelegt bekommen.
    Um die Sache mal abzuschließen.

    Keine Belege bedeutet, dass auch keine Kosten angefallen sind. Wenn keine Kosten angefallen sind gibt es auch keine Abrechnungsgrundlage und demzufolge auch keine rechtsgültige Abrechnung. Und ohne Abrechnung hast Du die Vorauszahlung praktisch umsonst gezahlt.


    Also ehe hier wieder weiter dikutiert werden kann, ist erstmal eine Belegeinsicht zwingend nötig. Erst dann kann man konkrete Anhaltspunkte für Ungereimtheiten feststellen.

    Wird diese weiterhin verweigert, würde ich die Vorauszahlung einstellen mit dem Hinweis einer ungültigen Abrechnung.

  15. Müll wegfahren umlegbar ? #15
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Um die Sache mal abzuschließen.

    Keine Belege bedeutet, dass auch keine Kosten angefallen sind. Wenn keine Kosten angefallen sind gibt es auch keine Abrechnungsgrundlage und demzufolge auch keine rechtsgültige Abrechnung. Und ohne Abrechnung hast Du die Vorauszahlung praktisch umsonst gezahlt.


    Also ehe hier wieder weiter dikutiert werden kann, ist erstmal eine Belegeinsicht zwingend nötig. Erst dann kann man konkrete Anhaltspunkte für Ungereimtheiten feststellen.

    Wird diese weiterhin verweigert, würde ich die Vorauszahlung einstellen mit dem Hinweis einer ungültigen Abrechnung.
    Klare Worte. Dann werde ich das auch so halten. Danke schön

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Müll wegfahren umlegbar ?


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