Problem mit einer Fäkalienhebeanlage

Diskutiere Problem mit einer Fäkalienhebeanlage im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, ich habe auf Grund einer erhöhten Kanalführung für das vermietete Objekt (4 Parteien) eine sogenannte Fäkalienhebeanlage. Diese besteht aus einem Schacht, wo das ...


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  1. Problem mit einer Fäkalienhebeanlage #1

    Problem mit einer Fäkalienhebeanlage

    Hallo zusammen,

    ich habe auf Grund einer erhöhten Kanalführung für das vermietete Objekt (4 Parteien) eine sogenannte Fäkalienhebeanlage. Diese besteht aus einem Schacht, wo das Abwasser aus den Toiletten und Duschen und Waschbecken des Hauses hineingeleitet wird. Von da aus befördert die Pumpe das Abwasser in den höher gelegenen Kanal.
    Problem: Die Mieter werfen scheinbar immer wieder Lappen in die Toiletten, so dass diese Pumpe ab und zu verstopft und Alarm schlägt.
    Ich als Vermieter wohne direkt neben dem Objekt und bin im Normalfall der jenige, der die Sache wieder bereinigt, die Pumpe aus dem Schacht holt und säubert (keine schöne Arbeit).
    Ich habe die Mieter schon mehrmals darauf aufmerksam gemacht, keine Lappen etc. in die Toiletten zu werfen, auch schriftlich. Es scheint aber nicht bei allen zu fruchten.

    Ich stelle mit vor, pro Stunde die ich mit dieser Arbeit verbringe 10 EUR Kosten anzusetzen.

    Kann ich Kosten für diese Leistung geltend machen und auf die Nebenkosten umlegen???

    Ich freue mich auf die Antworten.

    Gruß
    deSEVste

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  2. Problem mit einer Fäkalienhebeanlage #2
    Zitat Zitat von derSEVste Beitrag anzeigen
    Kann ich Kosten für diese Leistung geltend machen und auf die Nebenkosten umlegen???
    Das Problem dürfte kaum zu lösen sein...

    Umlagefähige Betriebskosten liegen nicht vor. Es handelt sich vielmehr um Instansetzungskosten. Eine Umlage auf die Mieter wird daher ausscheiden.
    In Betracht kommt lediglich ein Schadenersatzanspruch. Dazu müsste allerdings festzustellen sein, welcher Mieter dn Schaden verursacht hat. Die Aussichten dürften nahe bei Null liegen.

  3. Problem mit einer Fäkalienhebeanlage #3
    T.M

    Blöde Situation. Habe jetzt schon ein wenig recherchiert und leider nichts wirklich Aufmunterndes gefunden. Problem ist halt, dass der Vermieter ganz klar beweisen muss, wer die Schuld trägt.

    So ganz spontan, aber völlig ohne Gewähr, gäbe es EVENTUELL folgende Möglichkeit. Eine Instandsetzung ist nicht umlagefähig, das ist richtig. Eine regelmäßige Wartung der Pumpe könnte allerdings umlagefähig sein, genau wie die regelmäßige Wartung eines Fahrstuhls. Wenn diese Pumpe nun, verursacht durch irgendwelche Mieter, recht störanfällig ist, so könnte man eine Wartung in sehr kleinen Intervallen veranlassen und die Kosten auf die Mieter umlegen.

    Diese Wartungen würden den finanziellen Druck auf die Mieter erhöhen, so dass der oder die Schuldigen vielleicht zur Besinnung kommen. Dies sind aber, wie gesagt, nur spontane Gedanken. Man müsste das ganze Vorhaben noch einmal aus rechtlicher Sicht prüfen lassen.

  4. Problem mit einer Fäkalienhebeanlage #4
    Vielen Dank für die Infos. Ja ich finde das Thema auch sehr schwierig.

    Ich denke ich werde mal die regelmäßige Wartung ansetzen. Schauen wir mal, welche Reaktion nach der Nebenkostenabrechnung kommt ;-)

    Viele Grüße

  5. Problem mit einer Fäkalienhebeanlage #5
    Nicht nur Wartungsarbeiten sind umlagefähig sondern auch Reinigungsarbeiten, wo zu nach meiner Meinung die Entfernung von Fremdkörpern gehört.

    Diese Leistung kann durchaus in Eigenleistung erbracht werden und nach Bedarf anfallen.

    Ähnlich ist es ja auch mit Schneeräumung oder Treppenhausreinigung.

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