Hausmeisterservice

Diskutiere Hausmeisterservice im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Nun fällt langsam der Schnee und ich habe Angst, dass es genau so wird wie im letzten Jahr: Morgens 06:00 Uhr, wenn ich aus dem ...


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  1. Hausmeisterservice #1

    Hausmeisterservice

    Nun fällt langsam der Schnee und ich habe Angst, dass es genau so wird wie im letzten Jahr: Morgens 06:00 Uhr, wenn ich aus dem Haus gehe, liegt der Schnee und ich zum Auto rutschen. Bei uns hat der Winterdienst vom Hausmeister wirklich versagt. Nur alle paar Tage wurde Salz gestreut. Nun frage ich mich, wer denn haftet, wenn wirklich mal was passiert. Muss ich denn selbst Schneeschippen, bevor sich jemand etwas tut? Eigentlich habe ich hier gelesen, dass ich das nicht muss, aber was soll ich sonst tun? Hat man Recht auf Mietminderung? Schließlich zahle ich 60 Euro monatlich für Instandhaltung des Hauses (Aufzug, Hinterhof und Hausmeisterdienst).

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  2. Hausmeisterservice #2
    Prinzipiell haftet für die Einhaltung des Winterdienstes auf öffentlichen Wegen die Stadt.
    Allerdings ist kaum eine Stadt so dumm und wälzt das nicht auf die jeweiligen Grundstückseigentümer ab. Also haften diese meist.
    Falls das Gebäude vermietet ist, kann der Vermieter diese Pflicht jedoch wieder auf die Mieter weiterdelegieren, dies muss aber im Mietvertrag klar geregelt sein.
    Alternativ kann natürlich ein Winterdienst engagiert werden.

    Der Vermieter ist allerdings auch verpflichtet, zu kontrollieren, ob dem Winterdienst auch ordnungsgemäß nachgekommen wird. Passiert dennoch etwas, haftet nämlich m. W. dennoch der Eigentümer. In diesen Fällen springt dann die sogenannte Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht ein.

    Ich habe persönlich keine Lust, ständig irgendwen daran zu erinnern, Schnee zu schippen und habe die Städtischen Werke engagiert. Das kostet bei uns jeden Mieter im pro Monat etwa 3 € und alle haben ihre Ruhe.

    @ Foerster:
    Sprich doch mal Deinen Vermieter auf die mangelhafte Ausführung des Hausmeisters an. Soll der doch mal ein Wörtchen mit dem reden.

  3. Hausmeisterservice #3
    Hallo foerster,

    wenn Du monatlich einen Anteil für Instandhaltung zahlst, dann solltest Du Eigentümer sein ... somit wird das mit der Mietminderung schwierig.

    Nee, mal ganz im Ernst ... es ist immer wieder interessant, aus welchen Quellen sich Mieter über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Da werden Fachportale durchforstet, Urteile aus Fernseh- und Tageszeitungen ausgeschnitten und die Schwägerin vom Hund des Nachbarn einer Freundin befragt. Versuch´s doch erst mal ganz profan mit einem Blick in Deinen Mietvertrag.

  4. Hausmeisterservice #4
    Zitat Zitat von BarneyGumble2 Beitrag anzeigen
    Passiert dennoch etwas, haftet nämlich m. W. dennoch der Eigentümer. ...
    Das kommt darauf an. Bis letztes (oder vorletztes?) Jahr konnte der Grundstückseigentümer (zumindest in Berlin) die Haftung wirksam auf den Winterdienst übertragen. Nach meinem Kenntnisstand ist das in den meisten Regionen der Republik auch immer noch so. Seit unserer "tollen" neuen Straßenreinigungssatzung geht das in Berlin m. E. nicht mehr.

    Ob eine wirksame Übertragung der Haftung auf Mieter möglich ist ... ? Wenn man dem verlinkten Urteil des AG Köln Glauben schenkt, dann schon.

  5. Hausmeisterservice #5
    Barbarine
    Die Streu- und Räumpflichten stehen in der Ortssatzung. Allerdings hat man für gewöhnlich bis 7:00 Uhr morgens Zeit und muss bis abends 22:00 Uhr die Wege frei halten. Somit besagt der verschneite Weg um 6:00 Uhr morgens garnichts.

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