Vermieter als Hausmeister

Diskutiere Vermieter als Hausmeister im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, eine 2 Familienhaus. Oben Mieter, unten Vermieter. Vermieter will nun Arbeiten wie Gartenpflege, Stellplätze mähen, Dachrinnenreinigung, etc, auf die Mieter umlegen. Geht das? Danke ...


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  1. Vermieter als Hausmeister #1

    Vermieter als Hausmeister

    Hallo,

    eine 2 Familienhaus. Oben Mieter, unten Vermieter.

    Vermieter will nun Arbeiten wie Gartenpflege, Stellplätze mähen, Dachrinnenreinigung, etc, auf die Mieter umlegen.

    Geht das?


    Danke
    Heiner

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  2. Vermieter als Hausmeister #2

    RE: Vermieter als Hausmeister

    Original von heiner999
    Vermieter will nun Arbeiten wie Gartenpflege, Stellplätze mähen, Dachrinnenreinigung, etc, auf die Mieter umlegen. Geht das?
    ja klar, siehe betriebskostenvereinbarung.
    allerdings: der hinweis auf die betriebskostenvereinbarung muss im mietvertrag stehen ODER die kosten, die umgelegt werden sollen, müssen dort einzeln aufgeführt sein.

  3. Vermieter als Hausmeister #3
    Klar geht das!

  4. Vermieter als Hausmeister #4
    Zitat Zitat von mayamiamaya Beitrag anzeigen
    Klar geht das!
    Hatte mich auch interessiert... wie kann ich feststellen ob meine Kosten "okay" sind die ich ansetzte? Welche Positionen darf ich da geltend machen?
    Muss der Mieter es akzeptieren wenn ich z.B. teuere Pflanzen, hohen Stundenlohn etc. ansetze, ? Reicht es wenn ich einfach nur die Position "Gartenpflege" eintrage?
    Wenn der Mieter einen Kostennachweis fordert, auf was kann man sich beziehen? Es gibt ja keine Rechung von einem Gärtner, da man ja selber gearbeitet hat.

  5. Vermieter als Hausmeister #5
    Zitat von mayamiamaya: "Klar geht das!"
    Das ist dummes Zeugs!

    Root777: "Hatte mich auch interessiert... wie kann ich feststellen ob meine Kosten "okay" sind die ich ansetzte? Welche Positionen darf ich da geltend machen?"
    Nachlesen im Mietvertrag kann hilfreich sein; das Schwarze sind Buchstaben...

    "Muss der Mieter es akzeptieren wenn ich z.B. teuere Pflanzen, hohen Stundenlohn etc. ansetze, ?"
    Nein.

    "Reicht es wenn ich einfach nur die Position "Gartenpflege" eintrage?"
    Wo eintragen?

    "Wenn der Mieter einen Kostennachweis fordert, auf was kann man sich beziehen?"
    Auf die dem VM entstandenen Kosten bzw. bei Eigenleistung auf Verlangen genau zu erläuternde.

  6. Vermieter als Hausmeister #6
    Geht auf jeden Fall. Ist bei meiner Wohnung auch der Fall. Was sollte dagegen sprechen?

  7. Vermieter als Hausmeister #7
    Zitat Zitat von Root777 Beitrag anzeigen
    Hatte mich auch interessiert... wie kann ich feststellen ob meine Kosten "okay" sind die ich ansetzte? Welche Positionen darf ich da geltend machen?
    Das steht im Mietvertrag.

    Zitat Zitat von Root777 Beitrag anzeigen
    Muss der Mieter es akzeptieren wenn ich z.B. teuere Pflanzen, hohen Stundenlohn etc. ansetze, ? Reicht es wenn ich einfach nur die Position "Gartenpflege" eintrage?
    Als Vermieter bist Du verpflichtet die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Hier einfach, weil es Dir so passt, hohe Stundenlöhne für Dich selbst zu berechnen entspricht dem wohl kaum.
    Zudem kannst Du die Kosten für Pflanzen deinem Mieter nicht "aufs Auge drücken", denn das hat mit PFLEGE nichts zu tun.


    Zitat Zitat von Root777 Beitrag anzeigen
    Wenn der Mieter einen Kostennachweis fordert, auf was kann man sich beziehen? Es gibt ja keine Rechung von einem Gärtner, da man ja selber gearbeitet hat.
    Und schon hast Du das Problem, denn es sind nur Kosten umlegbar die nachweislich entstanden sind.

  8. Vermieter als Hausmeister #8
    Was sollte dagegen sprechen?
    Die Tatsache, daß das nicht vertraglich vereinbart ist bzw. wurde.

    es sind nur Kosten umlegbar die nachweislich entstanden sind.
    Mir ist so, als wenn RMHV das letztens erst hier im Forum widerlegt hat.

  9. Vermieter als Hausmeister #9
    Mayamiamaya & Root777,

    mal abgesehen davon, das der Thread nun wirklich schon älter ist, glaube ich nicht, das der Fragesteller das jetzt noch lesen wird .....

    Außerdem hat mir meine Erfahrung gezeigt: Lasse nie einen Mieter sowas machen, denn auf Dauer klappt das eh oft nicht und dann hat man nur mehr ärger als nutzen davon. Einen Gärtner/Firma kann ich einfach wechseln, wenn ich der Meinung bin, die Arbeit gefällt mir nicht, ect. Bei einem Mieter artet das oft in Streit aus.

    Ansonsten: Nur Kosten für periodisch regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen der Gartenpflege können auf die Mieter umgelegt werden, wenn diese vorab im Mietvertrag vereinbart worden sind. Neubepflanzung oder auch ein Auslichten eines Baumes nach 12 Jahren kannst du nicht abrechnen bzw umlegen, da dies nicht als periodische Pflegemaßnahme zählt ! Dazu gibt es auch Urteile, die hier besagen: Zitat "Enthält die Betriebskostenabrechnung solche Kosten, ist sie unrichtig und damit nicht zahlungsfällig"

  10. Vermieter als Hausmeister #10
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    Außerdem hat mir meine Erfahrung gezeigt: Lasse nie einen Mieter sowas machen, denn auf Dauer klappt das eh oft nicht und dann hat man nur mehr ärger als nutzen davon.
    Sorry, aber hier geht/ging es im Ursprung um einen VERMIETER der sein gärtnerisches Hobby gerne zu hohem Stundensatz von seinen Mietern bezahlt haben möchte ;-)

  11. Vermieter als Hausmeister #11
    Zitat Zitat von Tobias F Beitrag anzeigen
    Sorry, aber hier geht/ging es im Ursprung um einen VERMIETER der sein gärtnerisches Hobby gerne zu hohem Stundensatz von seinen Mietern bezahlt haben möchte ;-)
    Ups

    Vielleicht sollte ich mal aufmerksamer lesen .....

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