Hallo,
eine 2 Familienhaus. Oben Mieter, unten Vermieter.
Vermieter will nun Arbeiten wie Gartenpflege, Stellplätze mähen, Dachrinnenreinigung, etc, auf die Mieter umlegen.
Geht das?
Danke
Heiner
Vermieter als HausmeisterDiskutiere Vermieter als Hausmeister im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, eine 2 Familienhaus. Oben Mieter, unten Vermieter. Vermieter will nun Arbeiten wie Gartenpflege, Stellplätze mähen, Dachrinnenreinigung, etc, auf die Mieter umlegen. Geht das? Danke ... |
Hallo,
eine 2 Familienhaus. Oben Mieter, unten Vermieter.
Vermieter will nun Arbeiten wie Gartenpflege, Stellplätze mähen, Dachrinnenreinigung, etc, auf die Mieter umlegen.
Geht das?
Danke
Heiner
ja klar, siehe betriebskostenvereinbarung.Original von heiner999
Vermieter will nun Arbeiten wie Gartenpflege, Stellplätze mähen, Dachrinnenreinigung, etc, auf die Mieter umlegen. Geht das?
allerdings: der hinweis auf die betriebskostenvereinbarung muss im mietvertrag stehen ODER die kosten, die umgelegt werden sollen, müssen dort einzeln aufgeführt sein.
Klar geht das!
Hatte mich auch interessiert... wie kann ich feststellen ob meine Kosten "okay" sind die ich ansetzte? Welche Positionen darf ich da geltend machen?
Muss der Mieter es akzeptieren wenn ich z.B. teuere Pflanzen, hohen Stundenlohn etc. ansetze, ? Reicht es wenn ich einfach nur die Position "Gartenpflege" eintrage?
Wenn der Mieter einen Kostennachweis fordert, auf was kann man sich beziehen? Es gibt ja keine Rechung von einem Gärtner, da man ja selber gearbeitet hat.
Zitat von mayamiamaya: "Klar geht das!"
Das ist dummes Zeugs!
Root777: "Hatte mich auch interessiert... wie kann ich feststellen ob meine Kosten "okay" sind die ich ansetzte? Welche Positionen darf ich da geltend machen?"
Nachlesen im Mietvertrag kann hilfreich sein; das Schwarze sind Buchstaben...
"Muss der Mieter es akzeptieren wenn ich z.B. teuere Pflanzen, hohen Stundenlohn etc. ansetze, ?"
Nein.
"Reicht es wenn ich einfach nur die Position "Gartenpflege" eintrage?"
Wo eintragen?
"Wenn der Mieter einen Kostennachweis fordert, auf was kann man sich beziehen?"
Auf die dem VM entstandenen Kosten bzw. bei Eigenleistung auf Verlangen genau zu erläuternde.
Geht auf jeden Fall. Ist bei meiner Wohnung auch der Fall. Was sollte dagegen sprechen?
Das steht im Mietvertrag.
Als Vermieter bist Du verpflichtet die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Hier einfach, weil es Dir so passt, hohe Stundenlöhne für Dich selbst zu berechnen entspricht dem wohl kaum.
Zudem kannst Du die Kosten für Pflanzen deinem Mieter nicht "aufs Auge drücken", denn das hat mit PFLEGE nichts zu tun.
Und schon hast Du das Problem, denn es sind nur Kosten umlegbar die nachweislich entstanden sind.
Die Tatsache, daß das nicht vertraglich vereinbart ist bzw. wurde.Was sollte dagegen sprechen?
Mir ist so, als wenn RMHV das letztens erst hier im Forum widerlegt hat.es sind nur Kosten umlegbar die nachweislich entstanden sind.
Mayamiamaya & Root777,
mal abgesehen davon, das der Thread nun wirklich schon älter ist, glaube ich nicht, das der Fragesteller das jetzt noch lesen wird .....
Außerdem hat mir meine Erfahrung gezeigt: Lasse nie einen Mieter sowas machen, denn auf Dauer klappt das eh oft nicht und dann hat man nur mehr ärger als nutzen davon. Einen Gärtner/Firma kann ich einfach wechseln, wenn ich der Meinung bin, die Arbeit gefällt mir nicht, ect. Bei einem Mieter artet das oft in Streit aus.
Ansonsten: Nur Kosten für periodisch regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen der Gartenpflege können auf die Mieter umgelegt werden, wenn diese vorab im Mietvertrag vereinbart worden sind. Neubepflanzung oder auch ein Auslichten eines Baumes nach 12 Jahren kannst du nicht abrechnen bzw umlegen, da dies nicht als periodische Pflegemaßnahme zählt ! Dazu gibt es auch Urteile, die hier besagen: Zitat "Enthält die Betriebskostenabrechnung solche Kosten, ist sie unrichtig und damit nicht zahlungsfällig"
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