Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt

Diskutiere Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo! Wir wohnen auf Parterre in einer Genossenschafts-Wohnung. Laut Vertrag (vor 30 Jahren abgeschlossen), sind wir beispielsweise auch für das Schneeräumen zuständig. Nun haben wir ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 13 von 13




  1. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #1

    Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt

    Hallo!

    Wir wohnen auf Parterre in einer Genossenschafts-Wohnung. Laut Vertrag (vor 30 Jahren abgeschlossen), sind wir beispielsweise auch für das Schneeräumen zuständig. Nun haben wir seit kurzem einen Hausmeister und es liegt keinem Mieter eine Information vor, welche Tätigkeiten er genau übernommen hat. Wir mussten auch bereits die Probezeit des Hausmeisters (ein Nachbar aus gleichem Hause) zahlen ohne Kenntnisse, was überhaupt für Tätigkeiten durchgeführt worden sind. Niemandem ist in dem Sinne klar, wofür der Herr bezahlt wird.

    Vor über eine Woche habe ich nach einem Tätigkeitsnachweis bei der Genossenschaft angefragt, ohne Reaktion.

    Wie verhalten wir uns nun am besten???

    •   



       

  2. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #2
    Wenn ihr keine Änderung eurer Pflichten habt, dann läuft das normal weiter.

    Warum mußtet ihr den Hausmeister bereits bezahlen? Stand das in der Abrechnung? Warum ist es so wichtig, ob der HM in der Probezeit arbeitet? Was war genau in der Abrechnung angegeben?

  3. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #3
    Es gibt in dem Sinne keine Änderung unserer Pflichten, aber es muss doch auch eine Aufklärung geben, was genau für Aufgaben und Tätigkeiten der Hausmeister übernimmt, oder nicht?

    Heute hat er beispielsweise den Schnee von seinem Bereich und den vom Nachbarhaus gekehrt, bei uns und das Nachbarhaus auf der rechten Seite nicht. Alle sind aber von der Mehrzahlung betroffen.

    Es gab einen allgemeinen Hinweis in einem Schreiben, das es einen Hausmeister nun gibt. Ich finde es schon wichtig zu wissen, das er auch in der Probezeit gearbeitet hat, schließlich steht der Zeitraum auch bereits in der Abrechnung und musste bezahlt werden...

    In der Abrechnung ist der Posten Hauswart als Kostenpunkt mit ca. 44 EUR aufgeführt.

  4. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #4
    Dann ist wohl auch die Einsichtsfrist in die Rechnungen abgelaufen. Das wäre eine Möglichkeit gewesen, die Verwaltung in die Pflicht zu nehmen.

    nun sollte man der Verwaltung mal mitteilen, dass man nun aufgrund des HM alle Pflichten wie Schneeräumen, Reinigung etc vertrauensvoll an diesen abgibt.

    Damit hat man dann schnell Antwort oder keine Aufgaben mehr

    Der Hausmeister hat damit Gartenarbeiten, Winterdienst, Reinigung, etc übertragen bekommen.

    Bei der ganzen Sache darf man nicht aus dem Blick lassen, dass der eigentümer im Falle eines Schadensersatzes (Sturz wegen Eis etc) haftet. Das wäre die Genossenschaft....

  5. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #5
    Vielen Dank für diesen interessanten Hinweis!

    Aber das Schneeräumen ist ja seit über 30 Jahren Bestandteil unseres Mietvertrages. Da kann ich als Mieter doch nicht einfach denen mitteilen, man übertrage die Aufgaben an den HM?

    Wir wollen nun am Montag persönlich bei der Genossenschaft vortreten und anfragen. Als ich eben draussen den Schnee geräumt habe, kam der HM vorbei und sagte, er müsse das lt. der Genossenschaft nicht machen, nächste Woche käme ein Schreiben diesbezüglich raus.

    Jeder Mieter fragt sich, wofür er überhaupt bezahlt wird. Auf der Homepage der Genossenschaft ist sogar der Installateur aufgeführt, der im Notfall zu kontaktieren ist und das man sonst die Genossenschaft anzurufen hat. Also selbst als erster Kontakt scheint er garnicht in Frage zu kommen. Komisch alles...

  6. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #6
    Original von Capo
    Dann ist wohl auch die Einsichtsfrist in die Rechnungen abgelaufen. Das wäre eine Möglichkeit gewesen, die Verwaltung in die Pflicht zu nehmen.

    nun sollte man der Verwaltung mal mitteilen, dass man nun aufgrund des HM alle Pflichten wie Schneeräumen, Reinigung etc vertrauensvoll an diesen abgibt.

    Damit hat man dann schnell Antwort oder keine Aufgaben mehr

    Der Hausmeister hat damit Gartenarbeiten, Winterdienst, Reinigung, etc übertragen bekommen.
    Sorry, aber das ist wohl der größtmögliche Unsinn.

  7. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #7
    Original von showman
    ...
    Wir wollen nun am Montag persönlich bei der Genossenschaft vortreten und anfragen. Als ich eben draussen den Schnee geräumt habe, kam der HM vorbei und sagte, er müsse das lt. der Genossenschaft nicht machen, nächste Woche käme ein Schreiben diesbezüglich raus.

    Jeder Mieter fragt sich, wofür er überhaupt bezahlt wird. Auf der Homepage der Genossenschaft ist sogar der Installateur aufgeführt, der im Notfall zu kontaktieren ist und das man sonst die Genossenschaft anzurufen hat. Also selbst als erster Kontakt scheint er garnicht in Frage zu kommen. Komisch alles...
    Die Kommunikation ist oftmals das größte Problem im Miteinander. Ob nun im Betrieb, im Verein, in einem Mietshaus oder auch in der Familie.

    Ein klärendes Gespräch mit der Genossenschaft über die Aufgaben des Hausmeisters ist schon mal ein richtiger Schritt. Schließlich stellen die Bewohner eines Hauses fest, ob der Hausmeister seinen Aufgaben auch tatsächlich nachkommt und können gravierende Abweichungen an die Genossenschaft melden.

    Bevor ihr jedoch die Aufgaben eines Hausmeister erörtert, prüft doch bitte mal, ob ihr als Mieter für die durch den Hausmeister verursachten Kosten überhaupt aufkommen müsst. Ein Blick in den Mietvertrag (Zusammensetzung der Nebenkosten) bringt euch da vielleicht ganz andere Erkenntnisse und euer Gespräch mit der Genossenschaft verläuft dann in ganz anderen Bahnen.

  8. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #8
    Hallo Ulrich!

    Im einem vorangegangenen Posting habe ich ja bereits erwähnt, das wir den Hauswart bezahlen müssen. Es sind folgende Positionen auf der Umlagenabrechnung aufgeführt:

    (unter anderem)
    Hauswart
    Straßenreinigung
    Müllabfuhr
    Gartenpflege
    Hausreinigung

    Für Gartenpflege und Hausreinigung sind wieder andere Unternehmen tätig.

    Meine Frage bleibt also nach wie vor: Was macht der HM überhaupt bzw. wann ist er mein Ansprechpartner???

    Wenn zuvor etwas in der Wohnung defekt gewesen ist, hatte man es der Genossenschaft gemeldet und es kam, für den Mieter "kostenlos", eine Firma raus.

    Übernimmt dies jetzt der HM und wir müssen, ohne vorher gefragt zu werden, nun jeden Monat diesen bezahlen??? Ich find das alles komisch...

  9. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #9
    Original von showman
    ... Im einem vorangegangenen Posting habe ich ja bereits erwähnt, das wir den Hauswart bezahlen müssen. ...
    ... aber doch nicht in diesem Thread ? - Ich habe mir darin zuvor alle Beiträge durchgelesen !

    Original von showman
    ... Meine Frage bleibt also nach wie vor: Was macht der HM überhaupt bzw. wann ist er mein Ansprechpartner???
    ...
    ... Montag seit ihr schlauer. Berichte auch jeden Fall über den Ausgang eures Gespräches mit der Genossenschaft.

  10. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #10
    [quote]Original von Kitzblitz
    Original von showman
    ... Im einem vorangegangenen Posting habe ich ja bereits erwähnt, das wir den Hauswart bezahlen müssen. ...
    ... aber doch nicht in diesem Thread ? - Ich habe mir darin zuvor alle Beiträge durchgelesen !

    siehe Posting von 12:03 Uhr :-)


    Noch eine Sache:
    Die Abrechnung bezieht sich auf das vollständige Jahr 2008.
    Aber in einer allgemeinen Mitglieder Information steht, dass der Hausmeister seit dem 01.03.2009 die Objekte betreut !!!!

  11. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #11
    [quote]Original von showman
    Original von Kitzblitz
    Original von showman
    ... Im einem vorangegangenen Posting habe ich ja bereits erwähnt, das wir den Hauswart bezahlen müssen. ...
    ... aber doch nicht in diesem Thread ? - Ich habe mir darin zuvor alle Beiträge durchgelesen !

    siehe Posting von 12:03 Uhr :-)


    Noch eine Sache:
    Die Abrechnung bezieht sich auf das vollständige Jahr 2008.
    Aber in einer allgemeinen Mitglieder Information steht, dass der Hausmeister seit dem 01.03.2009 die Objekte betreut !!!!
    Du hast zwar geschrieben, dass ihr den Hausmeister bezahlen musstet - zu diesem Threadzeitpunkt war das für mich aber doch wohl eher einseitiges Wunschdenken der Genossenschaft.


    Mit deinem Nachsatz hast du nun zwar einen neuen Aspekt eingebracht - aber immerhin machst du deutlich, dass hier für das Jahr 2008 eine Leistung (Hausmeister) abgerechnet worden ist, die überhaupt nicht erbracht worden ist, da es zu diesem Zeitpunkt offenbar noch gar keinen Hausmeister gab.

    Die Abrechnung 2008 wäre also mit Hinweis auf diesen gravierenden Fehler zurückzuweisen und nicht zu bezahlen.

    Bin gespannt, was du über euer Gespräch am Montag berichten kannst.

  12. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #12
    Original von Kitzblitz
    Die Abrechnung 2008 wäre also mit Hinweis auf diesen gravierenden Fehler zurückzuweisen und nicht zu bezahlen.
    ich dachte da müsse man innerhalb von 12 monaten einspruch erheben?
    die frist dürfte längst abgelaufen sein...

    aber ich würde auch mal anfragen, für was denn der hausmeister zuständig ist bzw. mir die entsprechenden belege zeigen lassen.
    ich weiss dass hausmeister sehr genaue aufstellungen machen müssen, damit eine trennung in instandhaltung/instandsetzung/reparatur etc. sowie die klassischen hausmeistertätigkeiten überhaupt möglich ist.

    wenn winterdienst mietvertraglich vereinbart wurde, würde ich zur eigenen sicherheit jetzt nicht spontan damit aufhören, nur weil's offiziell einen hausmeister gibt - es ist nicht gesagt dass der winterdienst zu seinen aufgaben gehört.

  13. Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt #13
    Original von Kitzblitz
    Original von showman
    Noch eine Sache:
    Die Abrechnung bezieht sich auf das vollständige Jahr 2008.
    Aber in einer allgemeinen Mitglieder Information steht, dass der Hausmeister seit dem 01.03.2009 die Objekte betreut !!!!
    Mit deinem Nachsatz hast du nun zwar einen neuen Aspekt eingebracht - aber immerhin machst du deutlich, dass hier für das Jahr 2008 eine Leistung (Hausmeister) abgerechnet worden ist, die überhaupt nicht erbracht worden ist, da es zu diesem Zeitpunkt offenbar noch gar keinen Hausmeister gab.

    Die Abrechnung 2008 wäre also mit Hinweis auf diesen gravierenden Fehler zurückzuweisen und nicht zu bezahlen.
    Das ist eine sehr voreilige Schlussfolgerung... Die einzige Schlussfolgerung, die durch den hier bekannten Sachstand gedeckt ist lautet: der TE hat keine Ahnung für welche Hausmeisterleistungen in 2008 Kosten angefallen sind.
    Ob Hausmeisterleistungen erbracht wurden oder nicht und damit im Grundsatz umlagefähige Kosten angefallen sind oder eben nicht, muss also erst noch festgestellt werden.
    Der Mieter hat eine Einwendungsfrist von einem Jahr ab Zugang der Abrechnung. Voraussetzung für begründete Einwendungen ist praktisch immer die Einsicht in die Abrechnungsbelege. Erst wenn durch Einsicht in die Belege festgestellt wurde, dass die abgerechneten Leistungen entweder nicht erbracht wurden oder dass es sich nicht um umlagefähige Kosten handelt, können Einwendungen sinnvoll begründet werden. Etwas anderes würde nur gelten, wenn es keine mietvertragliche Vereinbarung über die Umlage von Hausmeisterkosten gäbe. Dann, und vermutlich nur dann, wäre auch ohne Kenntnis der Einzelheiten die Abrechnung dieser Kosten wegen der fehlenden Vereinbarung unzulässig.
    Dies alles hätte aber innerhalb der Einwendungsfrist erfolgen müssen.

    In diesem Thread ging es allerdings nicht um die Kosten aus 2008. Vielmehr wurde beanstandet, dass der Vermieter sich seine Entscheidungen nicht von jedem einzelnen Mieter genehmigen lässt und einfach so - man beachte das Datum - ab 01.03.2009 eine bestimmte Person mit Hausmeisterleistungen beauftragt.

    •   



       


Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt


Ähnliche Themen zu Aufgaben des neuen Hausmeisters sind nicht geklärt


  1. Steuerliche Handhabe bei Beschäftigung eines Hausmeisters: Hallo, es scheint so, dass es in Deutschland schwierig ist, als privater Immobilienbesitzer einen Hausmeister (nicht Haushaltshilfe) zu beschäftigen, der diverse...



  2. In Vertretung: Abrechnung des Hausmeisters: Ich stelle die Frage mal hier rein, damit darüber "diskutiert2 werden kann. Das ist eine Frage, die ich per PM erhalten habe. Danke für den Hinweis: Ich gehe von einem...



  3. Wohnungskauf, Aufgaben des Maklers:



  4. Aufgaben des verwalters: In einer WEG soll eine Sanierung stattfinden Ist es nun Aufgabe des Verwalters sich über finanzierungsmöglichkeiten und evtl. staatliche zuschüße zu informieren?



  5. Heizungen sind nicht an. Ab wie viel Grad sollten die: Hallo. Die Heizungen sind nicht an. Das Wetter ist auch kalt. Ab wie viel Grad(äußere und innere Temperatur) sollten die Heizungen angemacht bzw. angeschaltet werden? Bei...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

tätigkeitsnachweis hausmeister

aufgaben des hausmeisters

hausmeister aufgabenkatalog
hausmeister tätigkeitsnachweis
pflichten des hausmeisters
hausmeister aufgaben
aufgaben hausmeister immobilien
tätigkeitsnachweis des hausmeisters am objekt
Aufgaben des hauswarts
hausmeister neue Aufgaben
tätigkeitsnachweise hauswart
wofür ist ein hausmeister zuständig
hausmeister bezahlen
Hausmeistertätigkeit Tätigkeitsnachweis
wofür ist der hausmeister zuständig
aufgaben eines hausmeisters
AufgabenLeistung des Hausmeisters
hausmeisteraufgaben bei genossenschaften
aufgabenkatalog hauswart
aufgabenkatalog an hausmeister
was darf ich alles als hausmeisterservice tätigkeiten forum
übertragung der hausreinigung an einen hausmeister
ist mein vermieter verpflichtet tätigkeitsnachweise zu erbringen
Pflichten und Rechte des Schulhausmeisters
aufgaben hausmeisters