Nen Urteil vom AG 1996 als GEGEBEN darzustellen......ach komm!!
Als anhaltspunkt okay....
Mieterbund will Gesamtabrechnung des HausesDiskutiere Mieterbund will Gesamtabrechnung des Hauses im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Nen Urteil vom AG 1996 als GEGEBEN darzustellen......ach komm!! Als anhaltspunkt okay....... |
Nen Urteil vom AG 1996 als GEGEBEN darzustellen......ach komm!!
Als anhaltspunkt okay....
Dir fehlt offenbar jedes Verständnis für das, wovon Du hier schreibst.
Ein Gesetz und ein Amtsgerichtsurteil unterscheiden sich grundlegend.
Gesetze gelten im Geltungsbereich für alle und jeden sowie ohne zeitliche Einschränkung.
Rechtskräftige Gerichtsurteile, insbesondere die von Amtsgerichten, gelten einzig für den jeweiligen Fall.
Christian Martens
Und was ist wenn der Vermieter keinen Kopierer hat? Und was ist wenn die Originalbelege garnicht aufbewahrt werden sondern rechtssicher elektronisch archiviert wurden? Fotografiert der dann den Monitor ab?
Wie ich schon schrieb reicht es lesen zu können. Und ob der Mieter Recht hat oder nicht entscheidet kein Forumsmitglied sondern der Gesetzgeber oder ggf. ein Gericht.Primär geht es nicht um Rechtsanwälte die sehr wohl wissen wo ihre legitimen Grenzen sind, hier im Forum sehen sich viele als Aushilfsjurist mit einer Guttenberg-Urkunde an der Wand. Da ist die meinung ganz klar das Gesetz muss so gebogen teilweise verbogen werden das der Mieter null und der Vermieter alle Chancen hat.
Zum Glück sieht das der Rechtsgeber anderst.
Das jeder RA die gestzlichen Grenzen kennt, möchte ich sehr stark bezweifeln. Sonst bräuchte man ja gar keine Gerichte mehr.
Hier im Forum geht es aber eben nicht um Rechtsberatung oder Gesetze verbiegen, sondern einfach nur um Hilfe zur Selbstilfe. Und dabei ist es egal ob ein Mieter oder ein Vermieter eine Frage hat. Wir sind hier auch schon über dubiose Vermieter hergezogen. Einfach mal etwas mehr im Forum unsehen, dann wirst Du feststellen, dass es ähnlich viele Themen beider Seiten gibt.
Hm ... und weil das Amtsgericht Gelsenkirchen eine höhere Instanz als der BGH ist, kann VIII ZR 78/05 beflissentlich ignoriert werden, gell?
Und überhaupt ... warum brauchen wir eigentlich noch eine Legislative? Wenn ich überlege, was uns alleine der Bundestag kostet, ... nur damit da 620 Hasis über Gesetze abstimmen, obwohl jeder weiß, das 3 Richter sowieso wesentlich mehr zu sagen haben.
Es ging hier lediglich um Kopien ansich die muss der Vermieter bereit stellen, tut er dies nicht kann ich die Zahlung ansich nicht verweigern nur weil er mir die Kopien vorenthält. Und das habe ich auch nie behauptet.
Tja so ist das eben, keiner ist mir gewachsen
@Berny gute Nacht, nimm die einen Keks und dann ab in die Kiste zum Heia machen
Mietnomade:
"Es ging hier lediglich um Kopien ansich die muss der Vermieter bereit stellen,"
Kein VM ist verpflichtet, ein Kopiergerät vorzuhalten.
"tut er dies nicht kann ich die Zahlung ansich nicht verweigern nur weil er mir die Kopien vorenthält."
Mietnomaden verweigern die Zahlung sowieso.
"Tja so ist das eben, keiner ist mir gewachsen"
Pardon, ich wusste nicht, dass Du weiblichen Geschlechts bist.
Ach, ... da war´n Link? So´n richtig funktionierender?
Ich find´ den nicht ... und suche schon seit geraumer Zeit die Volltextentscheidung ... Tante Google zeigt mich aber auch immer nur Pressemitteilungen.
Dafür habe ich ein BGH-Urteil über die Pflicht zum ehelichen Beischlaf gefunden - IV ZR 239/65. Aber wahrscheinlich hat da bereits eine höhere Instanz - z.B. das AG Gelsenkirchen - mal ein Machtwort gesprochen, gell?
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