Hausmeisterleistungen abrechnen

Diskutiere Hausmeisterleistungen abrechnen im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich erledige als Vermieter seit diesem Monat Leistungen wie Kehrdienst, Pflege der Außenanlagen, etc. Diese werden den Mietern monatlich in Rechnung gestellt (war deren ...


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  1. Hausmeisterleistungen abrechnen #1

    Hausmeisterleistungen abrechnen

    Hallo,
    ich erledige als Vermieter seit diesem Monat Leistungen wie Kehrdienst, Pflege der Außenanlagen, etc. Diese werden den Mietern monatlich in Rechnung gestellt (war deren Wunsch und ist für mich OK). Nun bin ich mir unsicher, ob ich Umsatzsteuer ausweisen muss/soll oder nicht. Kann das finanzämtlichen Ärger geben, wenn ich wie als Privatperson üblich Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreibe? Soweit ich informiert bin darf ich als Privatperson jedoch nicht regelmäßig Rechnungen schreiben, ist das korrekt? Es werden nur Kleinbeträge (höchstens 50,- EUR/Monat) in Rechnung gestellt, falls das relevant ist.

    Sorry, dass ich Euch mit solchen Fragen belästige, aber bei unserem Finanzamt ist die Telefonanlage kaputt ...

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  2. Hausmeisterleistungen abrechnen #2

    RE: Hausmeisterleistungen abrechnen

    Wieso schreibst Du monatlich Rechnungen?
    Eigenleistungen darfst Du im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlegen. Schreib Dir die Stunden auf und setze es dann in die jährliche Nebenkostabrechnung. Wenn bei einem Mieter Nachzahlungen rauskommen erhöhst Du dann einfach die monatliche Voruaszahlung.

  3. Hausmeisterleistungen abrechnen #3

    RE: Hausmeisterleistungen abrechnen

    Original von clline... Diese werden den Mietern monatlich in Rechnung gestellt (war deren Wunsch und ist für mich OK) ...
    ... darum stelle ich monatl. Rechnung.

    Mir ist klar, das ich die Kosten auch über die BK abrechnen kann. War aber nicht meine Frage. Ich wollte nur wissen, ob ich Ust berechnen muss. Inzwischen bin ich mir aber ziemlich sicher, dass ich die nicht berechnen muss/darf. Bin aber für ggf. berichtigende Beiträge dennoch dankbar.

  4. Hausmeisterleistungen abrechnen #4

    RE: Hausmeisterleistungen abrechnen

    meines wissens (hab ich vom steuerberater):
    selbstverständlich darfst du deine eigenleistung berechnen - nur eben OHNE umsatzsteuer- es sei denn du hast 'ne eigene firma z.b. für gartenarbeiten und schreibst 'ne entsprechende rechnung.
    hängt natürlich alles mal wieder vom maßstab ab. wenn du nur "das übliche" in zwei, drei mietshäusern (à 3-6 parteien) erledigst, fährt dir niemand an den karren. im normalfall wird das ja auch monatlich nicht mehr als den entsprechenden freibetrag ausmachen, jedenfalls nicht aufs jahr hochgerechnet.
    beim material musst du natürlich die umsatzsteuer mit reinnehmen.
    was du überhaupt in sachen "hausmeisterdienstleistung" umlegen kannst, ist da steuerlich sehr viel heikler. das austauschen von glühbirnen im hausflur z.b. NICHT.

  5. Hausmeisterleistungen abrechnen #5
    Ja Hausmeisterkosten sind eben nicht so ohne weiteres umlegbar in den Nebenkosten.

    Nur Reinigungs- und Wartungskosten sind umlegbar. Jegliche Art von Reparaturen, auch nur ganz kleine, sind nicht umlegbar, wie Losti schon am Beispiel der Glühbirne erleuterte.

    Märchensteuer kanns Du nur berechnen, wenn Du sie auch ans Finanzamt abführst. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind, kann ich nicht sagen.

  6. Hausmeisterleistungen abrechnen #6
    Danke für Eure Info. Es geht in dem Fall nur um Reinigungsarbeiten/Pflege der Außenanlagen bzw. im Winter um den Räumdienst. Es ist ein Haus mit zwei Parteien, wie erwähnt geht es insgesamt (für beide Parteien zusammen) um bis zu 50,- Euro/Monat.

  7. Hausmeisterleistungen abrechnen #7
    Ne ma ehrlich. Für 50 Steine würde ich das bissel Treppe in einem 2-spänner selber kehren und rasenmähen.

  8. Hausmeisterleistungen abrechnen #8
    Original von Heizer
    Ne ma ehrlich. Für 50 Steine würde ich das bissel Treppe in einem 2-spänner selber
    kehren und rasenmähen.
    also ich wär durchaus bereit 25 ois pro monat zu zahlen wenn ich dafür weder treppenhaus putzen noch strasse kehren und vor allem nicht im winter jeden tag bis 7:00 uhr früh winterdienst machen müsste!
    garten ist was anderes, da bin ich mir noch nicht klar ob ich das gern mach oder nicht, aber der rest? ICH steh da nicht drauf und wär froh jemand würd's mir abnehmen...

  9. Hausmeisterleistungen abrechnen #9
    Mir persönlich würde es als Mieter nicht mal ums Geld gehen. Ich glaube mir wäre es einfach lästig, wenn der Vermieter regelmäßig ums Haus turnt.

    Aber das Treppenhaus müssen die lieben Mieter schon noch selbst machen. Es geht nur um draußen: kehren, rasenmähen, bisserl Gartenarbeit, Winterdienst ist auch schnell erledigt. Die Mieter haben es ja eine zeitlang selbst versucht, aber es ist einfach nicht gelaufen. Manche Leute bekommen es echt nicht mal gebacken, einmal die Woche 10 Minuten den Besen zu schwingen. Ist auch wirklich schwierig mit zwei Parteien :-) Unser Winter beschränkt sich auf durchschnittlich drei bis vier Wochen, der letzte Winter war eine absolute Ausnahme.

    Jetzt sind sie froh sich nicht mehr drum kümmern zu müssen und zahlen lieber ein paar Euro dafür. Wenn mann regelmäßig dahinter bleibt, sind diese Dinge ja ruckizucki erledigt.

  10. Hausmeisterleistungen abrechnen #10
    Original von clline
    Wenn mann regelmäßig dahinter bleibt, sind diese Dinge ja ruckizucki erledigt.
    also bei mir brauchste für den winterdienst mindestens 'ne halbe stunde, wenn du's so machen willst dass es den vorschriften der stadt entspricht eher 'ne stunde. und eigentlich muss es ja bis 7:00 uhr erledigt sein.
    kommt halt immer drauf an wieviel zu kehren, räumen und mähen ist...
    ich glaube nicht dass der letzte winter 'ne ausnahme war, der vorige war auch nicht anders und ich erinnere mich gut an meine kindheit, da war das der standard dass man mehrere monate schnee hatte.
    ich würd's mir wirklich gerne abnehmen lassen!

  11. Hausmeisterleistungen abrechnen #11
    Original von lostcontrol... ich würd's mir wirklich gerne abnehmen lassen!
    Ist mir leider etwas zu weit weg :-)

    Ich wohne seit 20 Jahren hier im Ort und der letzte Winter war wirklich eine Ausnahme, so oft haben wir hier keinen Schnee. Wenn es nur glatt ist, sind die paar Meter schnell abgestreut. Ich habe ja selbst 6 Jahre in dem Haus gewohnt und kann daher ziemlich genau abschätzen, wie lange ich für die Arbeiten brauche. Dass das räumen bis 7:00 Uhr erledigt sein muss, ist für mich kein Problem, ich bin eh meist um 5:30 Uhr auf.

  12. Hausmeisterleistungen abrechnen #12
    Original von clline
    Wenn es nur glatt ist, sind die paar Meter schnell abgestreut.
    das streuen mit salz ist nur dummerweise mittlerweile in fast ganz deutschland verboten, und alles andere was ich schon probiert habe funktioniert nicht ausreichend und ist 'ne riesen-sauerei die mir (und meinem parkett) das leben auch nicht grad einfacher macht. für gute tipps in dieser hinsicht wäre ich echt dankbar!

    Original von clline
    Dass das räumen bis 7:00 Uhr erledigt sein muss, ist für mich kein Problem, ich bin eh meist um 5:30 Uhr auf.
    na dann... ich für meinen teil bin ganz sicher kein morgenmensch und dann auch noch 'ne halbe stunde bis stunde früher aufstehen müssen ist der pure horror (zumal man im winter ja eh früher raus muss wegen der unberechenbaren verkehrslage).

  13. Hausmeisterleistungen abrechnen #13
    Ich bin ein absoluter Morgenmensch. Ich steh auch nicht so früh auf, weil ich muss, sondern weil ich dann hellwach bin. Mein Männlein wird das wohl auch nie verstehen :-)

    Eine wirkliche Alternative zum Salz habe ich bisher auch nicht gefunden. Bei uns in der Gemeindesatzung steht "... Salz soll insbesondere auf Gehwegen nur in geringer Menge verwendet und in der Nähe von Blumen, Sträuchern und Gewächsen vermieden werden. ..." Ich achte immer darauf, Salz so sparsam wie möglich einzusetzen. Im Gegensatz zu unseren Mietern, die im letzten Winter 4!!! 5 kg-Säcke verpulvert haben, brauche ich höchstens 1,5 Säcke. Keine Ahnung warum man so dick streuen muss, der Effekt ist mit weniger Salz der gleiche.

  14. Hausmeisterleistungen abrechnen #14
    bei uns darf man nur in ausnahmefällen (z.b. stellen mit extrem starker steigung) überhaupt salz streuen, tut man's trotzdem riskiert man 'ne anzeige bzw. geldstrafe.

    ich hab mal in einem gartenforum gelesen das sich eine salzlösung, die gesprüht wird, in sachen effizienz und salz-sparen bestens bewähren würde. keine ahnung ob's stimmt, aber vorstellen kann ich's mir dass das klappt. in jedem fall ist's nicht ganz so offensichtlich, denn wo keine salzkristalle rumliegen wird das ordnungsamt wohl kaum am boden lecken... vielleicht sollte ich das mal nächsten winter ausprobieren...

  15. Hausmeisterleistungen abrechnen #15
    Ich hätte da auch noch eine Idee:

    Wie wärs mit warmen Wasser? :banana

  16. Hausmeisterleistungen abrechnen #16
    nette idee heizer, aber warmwasser hält halt leider - im gegensatz zu salz oder anderen streumitteln - nicht vor. wenn's weiterschneit und weiterfriert kann's dann sein dass du zwei stunden später erst recht die dicke eisschicht hast, und eigentlich ist man ja verpflichtet das mit dem räumen und streuen notfalls auch mehrfach täglich zu machen (wobei mir nach wie vor schleierhaft ist, wie sich das eigentlich mit berufstätigkeit vereinbaren lassen soll).

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