Fehlende Schrittschalldämmung und die Nachtruhe, 2 Fragen

Diskutiere Fehlende Schrittschalldämmung und die Nachtruhe, 2 Fragen im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag alle zusammen Seit weniger als einer Woche wohne ich in meiner neuen (gemieteten) Wohnung. Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung in einem 3 ...


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  1. Fehlende Schrittschalldämmung und die Nachtruhe, 2 Fragen #1

    Fehlende Schrittschalldämmung und die Nachtruhe, 2 Fragen

    Guten Tag alle zusammen

    Seit weniger als einer Woche wohne ich in meiner neuen (gemieteten) Wohnung.
    Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung in einem 3 Stöckigen Wohngebäude und sie hat einen Laminat-Bodenbelag.
    Womit wir auch schon zum Kernthema kommen: Scheinbar ist beim einbau des Boden keine oder nur eine unzureichende Schrittschalldämmung verbaut worden.
    Wenn ich hier oben Barfuß, auf Schuhen oder mit Socken laufe ist dies laut und deutlich in der Wohnung unter mir zu höhren.
    Einzige Abhilfe schaffen Filzpantoffeln die ich nun (leider) immer trage.

    Frage Nummer 1: Bin ich als Mieter verpflichtet Hausschuhe aus Filz oder einem einem ähnlichen Material zu tragen?

    Was ich dazu gefunden habe:
    Anders ist es, wenn die Belästigung durch einen nachträglichen Dachausbau verursacht wurde. Hier nimmt der BGH einen Mangel an, wenn die Trittschalldämmung der errichteten Wohnung nicht den Anforderungen der im Zeitpunkt der Aufstockung geltenden DIN-Norm genügt (AZ: VIII ZR 355/03).

    Diese Rechtssprechung führt zu erstaunlichen juristischen Konsequenzen. Weil der Vermieter nicht verpflichtet ist, den Schallschutz zu verbessern, müssen die Bewohner eines hellhörigen Hauses alle Schuhe mit harten Absätzen an der Wohnungstür ausziehen, damit sie die unter ihnen wohnenden Mieter nicht belästigen. Das entschied das Landgericht Hamburg (AZ: 316 S 14/09)
    Hier ist nur die Reden vom "ausziehen alle Schuhe mit harten Absätzen an der Wohnungstür" die Rede.

    2. Frage: Wie wird diese Lärmbelastung im Bezug auf Ruhestörung gewertet?

    Gestern Abend hatte ich Freunde zu besuch, die, selbstverständlich, ohne solche Hausschuhe durch die Wohnung gelaufen sind. Um etwa 11 Uhr kam der Mieter unter mir hoch und beschwerte sich (Was ich noch gut verstehen kann) gab jedoch an, eine Nachricht an die Vermieterin zu schreiben um eine Verwarnung zu erwirken und beim nächsten Mal die Polizei wegen Ruhestörung zu verständigen.
    Abgesehen von den Schritten war in seiner Wohnung jedoch nichts zu hören, weil wir weder laut Musik gehört hatten noch und sonderlich laut unterhalten hatten.
    Ist das zulässig und muss ich in Zukunft auf Besuch verzichten? (Zumindest solang bis ich für jeden Besucher die passenden Filzpantoffeln besorgt habe)


    Ich danke bis hierhin schon einmal, dass ihr durchgehalten habt und bin gespannt auf eure Antworten

    Mit freundlichen Grüßen

    Karsten

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  2. Fehlende Schrittschalldämmung und die Nachtruhe, 2 Fragen #2
    Hallo, ich kenne das Problem... das Haus wo ich wohne ist von 1954. Habe hierzu folgendes gefunden:

    "Die Pflichten der Mieter im Hinblick auf Lärmverursachung und Lärmvermeidung umschrieb auch das Landgericht München in einem Urteil aus dem Jahr 1990 genau und ausführlich, andere Gerichte haben ähnlich entschieden:
    Zur Reduzierung des Trittschalls ist dem Mieter einer hellhörigen Altbauwohnung durchaus zumutbar, die Wohnung nur mit Hausschuhen zu begehen und dies auch von den Gästen zu verlangen. Die bloße Aufforderung an die Gäste, Lärm zu vermeiden, reicht nicht aus. LG München I, 25. Zivilkammer, Urteil vom 8. November 1990, Az: 25 O 7514/89."

    Link: Mietrecht: Lärm, Wohngeräusche, Trittschall
    FG, Vianne

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Fehlende Schrittschalldämmung und die Nachtruhe, 2 Fragen


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