Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen?

Diskutiere Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, in meinem Haus mit 4 Parteien (alle vermietet) gibt es nun zwei Mieter die sich imm mehr herausnehmen und machen was sie wollen. Freundliche ...


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  1. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #1
    Richard Sleyers

    Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen?

    Hallo,
    in meinem Haus mit 4 Parteien (alle vermietet) gibt es nun zwei Mieter die sich imm mehr herausnehmen und machen was sie wollen. Freundliche Bitten dies zu unterlassen haben leider nichts geholfen. Folgende Sachverhalte wollte ich gerne mit Euch mal diskutieren, ob die Mieter oder ich irre:

    1. Einer der Mieter (EG) lässt das Fenter im Treppenhaus fast immer in Kippstellung. Die auch wenn, wenn Unwetter auftreten. Dabei läuft teilweise das Wasser herein und innen über den Putz (welcher ausgeweicht und verdreckt wird, da auch Blütenstaub ect. mit eingeschwemmt wird). Zumindest sind bei Regen mit Wind immer die Wandseiten naß und dreckig. Er sieht es nicht ein diese zu schließen. Falls er doch mal das Fenster zu macht, dann stellt er den Hebel nie in die senkrechte Stellung sondern lässt den Hebel immer so, dass das Fenter gerade schließt aber eben nicht fest. Somit verzieht sich das (neue) Kunststofffenster im laufe der Zeit (laut Hersteller).
    Ich hatte den Mieter darauf hingewiesen und gebeten die Fenster zumindest bei Regen geschlossen zu halten und den Hebel richtig zu bedienen. Dabei habe ich auch darauf hingewiesen, dass er eigentlich gar nicht an das Fenter ran dürfte. Nachdem ich nur gelächter erhalten habe und sich wieder nichts geändert hat, möchte ich ihm nun verbieten, dass er überhaupt an das Fenster ran darf. Er hat die Wohnung gemietet und darf den Zugang dazu nutzen, aber das Recht auf die Fensternutzung, noch dazu wo er Schäden verursacht, dürfte er doch nicht haben, oder?

    2. Der andere Mieter hat inzwischen seinen Flur in ein sechstes Zimmer verwandelt. Es wurde an jede Wand Schuschränke aufgestellt und Teppichboden (!) verlegt. Kann man das unterbinden? Welche Nutzung eines Mieters des Treppenhauses muss man tolerieren (Schuheabstellen?; Schuhschränke?)?

    3. Im Keller habe ich einen Raum leer stehen gelassen in dem ich meine Gartengeräte lagere. Dieser Raum wurde extra an niemanden vermietet. Nun haben die beiden Mieter diesen Raum einfach für sich genutzt. Als ich vorbeikam war der Raum vollgeschlichtet und wurde einfah unter den beiden aufgeteilt. Auf meine Nachfrage sagten sie mir, dass ihr eigenen Keller feucht seien und der Mieterverein ihnen Recht gibt. Sie hätten deshalb ein Recht auf die Nutzung.
    Die Keller der Mieter sind ganz normale Keller und haben ein ganz normale bauartbedingte Kellerfeuchte. Komisch ist nur, dass sie die feuchten Keller nicht geräumt haben (diese sind weiterhin voll) nur, dass die den neuen Raum einfach zusätzlich nutzen. Dann schreibt der Mieterverein wirklich, dass die Mieter angeblich im Recht sind.

    Ich habe nun mehrfach angemahnt den Keller zu räumen und mitgeteilt, dass wenn sich niemand um die Räumung kümmert, ich davon ausgehen muss, dass es sich um eigentümerlosen Müll handelt und ich diesen entsorge. Trotz mehrfacher Fristsetzungen keinerlei Rekation.
    Was kann ich hier tun? Ich kann mir nicht jedemal einen Rechtsanwalt leisten.

    Ich danke Euch für Eure Hilfe

    Richard

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  2. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #2
    zu 1) Fenster schliessen, Hebel abmontieren - Problem gelöst!

    zu 2) Da würde ich, wenn ich schon mal gemahnt habe, ein paar Euros für nen Anwalt einsetzen und abmahnen. Kostet dann zwar 50 Euronen, aber der Mieter bekommt mal einen Schuss vor den Bug.

    zu 3) Räum die Sachen die nicht dir gehören aus deinem Keller mach ein Schloss dran - fertig! Brief an die Mieter, dass im Keller ausserhalb der Räume Sachen gelagert sind und diese zu einem bestimmten Termin auf den Sperrmüll wandern. Das mit dem Mietervein ist quatsch. Wenn die Keller schon bei Einzug die normale Feuchte hatten, war das bekannt und deshalb darf nicht so reagiert werden.

  3. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #3
    Hallo Richard,

    zu 1:

    Tokapes Ansatz ist so genial wie einfach :-)
    Ich hätte den Mieter mal freundlich drauf hingewiesen, was die Beseitigung der durch ihn verursachten Schäden kosten würde (neues Fenster, neuer Anstrich). Vielleicht sogar schriftlich. Im Idealfall mit offiziellem Handwerker-Angebot/Kostenvoranschlag.
    Wenn man den Griff abmontiert, kommt garantiert sowas wie "Ich muss doch im Treppenhaus lüften können, jetzt ist hier Schimmel entstanden weil ich nicht lüften konnte", "Wie soll man denn jetzt die Fenster von außen putzen" oder sowas ähnliches.

    Zu 2:

    Tolerieren KANN man eigentlich alles, aber will man das auch?
    Ich würde in Richtung Fluchtweg argumentieren. Wenn die Oma aus der Etage drüber bei der Flucht vor dem Feuer sich das Genick bricht, gibts Theater.
    Wenn du ganz drastisch vprgehen möchtest, würde ich empfehlen, alle Mieter offiziell zu informieren, daß an einem bestimmten Datum alles was im Flur rumsteht entsorgt wird. Und das dann auch wirklich bei allen durchziehen, sonst macht man sich unglaubwürdig.

    Wenns nicht all zu schlimm ist, würde ich vielleicht aber auch ein Auge zudrücken. Ein Mieter mit Schuhschrank und Teppich im Treppenhaus, der sich wohlfühlt, ist mir lieber als einer ohne Schuhschrank aber mit "der blöde Vermieter"-Denkweise. Irgendwo müssen die Schuhe ja auch bleiben, denk mal drüber nach, wo du die Schuhe lassen würdest, wenn du in der Wohnung wohnst. Da du ja scheinbar nicht dort wohnst, musst du dich ja auch nicht täglich drüber ärgern, also vielleicht einfach mal ein Auge zudrücken.

    zu 3:
    Besser wie Tokape hätte ich es nicht formulieren können

    Gruß,
    Christian

  4. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #4
    Richard Sleyers

    AW:

    Hallo,

    danke Euch für die ersten beiden Antworten.

    Ich bin nur immer am Zweifeln, ob ich das alles darf.
    Zum Fenster hatte ich mir auch schon gedacht einen absperrbaren Griff hinzumachen, dann kann nur ich es aufmachen wann ich möchte. Ich weiß ja nicht, ob der Mieter ein Recht darauf hat das Fenster zu benutzen.

    Zum Keller: Kann ich wirklich nach der Ankündigung die Sachen entsorgen? Nicht, dass ich dann wegen Diebstahls dran bin. Die Mieter und der Mietervein argumentieren nämlich so, dass der Raum in der existierenden Teilungserklärung als Gemeinschaftsraum ausgewiesen ist (die Unterlagen hab die sich besorgt). Aber ich argumentiere, dass da drinstehen kann was will, weil das eine Vereinbarung unter den Eigentümern war und nichts mit den Mietern zu tun hat. Was im Mietvertrag steht gilt - die Kelleräume waren zugewiesen und wurden/werden genutzt. Das einzige was sie tun könnten, sofern es berechtig wäre (was es aber nicht ist), ist nach meiner Meinung eine Mietminederung.

    Bin würden jeden Rat dankbar

    Richard

  5. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #5
    Also ein Recht ein Fenster zu benutzen in einem Raum den ich nicht gemietet habe, steht mir nicht zu.
    Das Treppenhaus ist Besitz des Eigentümers, also kann der damit machen was er will.

    Das mit dem Keller und der Teilungserklärung kapier ich jetzt nicht so ganz. Ist das Objekt nach WEG geteilt?
    Bist du Eigentümer des ganzen Objektes?
    Generell auch wenn der Raum in der Teilungserklärung als Allgemeineigentum ausgewiesen ist, berechtigt dies nicht eine Nutzung des Raumes durch die Mieter der Wohnungen, denn er ist nicht mitvermietet.

  6. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #6
    mach dich doch nicht so verrückt. du willst doch keinen umbringen oder auf die strasse setzen.

    das treppenhaus ist nicht bestandteil des mietvertrages. das treppenhaus ist verkehrsfläche und die dürfen alle zum hoch und runterlaufen benutzen. je nach hausordnung dürfen die mieter das treppenhaus auch putzen. wenn einer meint da lüften zu müssen, damit er für die 30 sec. im treppenhaus eventuell frischere luft hat ist das ja nicht schlimm, aber dann hat er das fenster auch wieder zu schliessen. besonders, wenn offensichtlich wasser bei regen eintritt. der vermieter hat rechte und pflichten und der mieter hat genauso rechte und pflichten. eine pflicht ist die sog. sorgfaltspflicht. und nach der hat er alle sachen, die du ihm als vermieter überlässt, so zu behandeln, dass kein schaden absichtlich herbeigeführt wird. macht er das? - nach deiner schilderung nicht. also abmahnen und wenn er sich weiterhin nicht dran hält, dann wird das fenster so modifiziert, dass er es nicht mehr öffnen kann. PUNKT! (denn der mieter ist sicherlich der erste, der sich beschwerd und miete mindern will, weil das treppenhaus aufgrund des kaputten putzes wie sau aussieht.)

    genauso ist das mit den schuhen im treppenhaus. da hat nichts zu stehen, es sei denn du erlaubst es. PUNKT! wenn du nicht willst, dass da schränke stehen, dann mahne ab und wenn sich nichts tut, dann schmeisste den scheiss halt raus. PUNKT!

    und so sieht es auch beim keller aus. wenn die mieter einen zugewiesenen keller haben, dann ist nur dies deren bereich. sollte mit den räumen was nicht stimmen, haben die mieter dies dem vermieter mitzuteilen. und sollte dann wirklich handlungsbedarf sein, hast du als vermieter die pflicht es zu handeln. sie dürfen nicht einfach andere räume vollstellen und schon garnicht mit anderem zeug und die angeblich mangelhaften räume, dennoch voll stehen lassen. also abmahnen und frist setzen, den scheiss raus zu räumen. kommen sie der frist nicht nach schmeisste des zeug raus. PUNKT!

    ist das haus jetzt dir oder hast du dort teileigentum?

  7. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #7
    Richard Sleyers

    AW:

    Das Haus war mal nach WEG mit Teilungserklärung geteilt. Nur habe ich die Parteien Stück für Stück erworben und drum exisitiert noch die Teilungserklärung bzw. die alten Pläne.

  8. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #8
    Aso,

    also die Teilungserklärung interssiert keinen, da dieser Raum nicht an die Mieter mitvermietet wurde.
    Die Räumung des Raumes anmahnen und nach Ablauf der Frist raus mit dem Zeug und den Raum dann verschliessen.

  9. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #9
    ich argumentiere, dass da drinstehen kann was will, weil das eine Vereinbarung unter den Eigentümern war und nichts mit den Mietern zu tun hat. Was im Mietvertrag steht gilt - die Kelleräume waren zugewiesen und wurden/werden genutzt.
    100%ig korrekt.

  10. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #10
    Treppenhaus
    Wollte mal nachfragen was heraus kam, leider habe auch das selbe Problem.
    Meine Mieter wohnen im letzten Stock.
    Haben ein offenen Schuhschrank stehen mit ca. 8 und mehr Schuhe.
    Habe eine Abmachung geschrieben.
    Habe dann ein Brief von Rechtsanwalt bekommen.
    Er schreibt: "Der kleine Schuhkasten vor der Wohnungstür behindert ebenfalls niemanden.
    Es sind allein meine Mandanten und deren Besucher, die hieran vorbeigehen."
    Habe geantwortet: das untersagt ist, im Treppenhaus was abzustellen (steht auch in der Hausordnung) und das die Schuhe ein Geruch verbreiten und die Sachen zu entfernen.
    Nun bekomme wieder Antwort, das der Geruch von den unteren Mieter kommt, weil er Raucher ist.
    Der Schuhschrank steht immer noch da und nun auch noch Ölbehalter und noch ein Behälter.
    Was nicht was ich nun machen kann. Habe auch Bilder gemacht.
    Vielen Dank für die Tipps.

  11. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #11
    In einem Treppenhaus dürfen mit der Begründung einer Brandlast und Fluchtweg keine Gegenstände gelagert werden.
    Das gleiche gilt für sämtliche Flure, Vorräume etc. die als "öffentlicher Raum" (in dem Fall ...durch unter Umständen von fremden Personen wie Besuchern genutzter Raum...) vorhanden sind.
    Es gibt sicherlich die Möglichkeit auch einen Rollstuhl oder Kinderwagen in einem Treppenvorraum abzustellen, jedoch nur mit Einwilligung der HV und solange keine der Behörden dagegen Einspruch einlegt.

  12. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #12
    Zitat Zitat von Namrenner Beitrag anzeigen
    Nun bekomme wieder Antwort, das der Geruch von den unteren Mieter kommt, weil er Raucher ist.
    Schreibe dem guten Mann doch mal, dass er sich das Spielchen, was seine Mandanten sich da erlauben, gerne mal ansehen kann.

  13. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #13
    Schuhe im Hausflur, immer wieder toll!

    Ich sage "meinen" Mietern immer, sie haben die Wohnung bis zur Haustür gemietet und sollen sich auf diesen Bereich beschränken. Die Nutzung des Treppenhauses als Abstellfläche ist nicht zu dulden und - wie schon geschrieben wurde - aus Brandschutzgründen untersagt.

    Wir hatten mal eine Hauswartin aus altem Berliner Schrot und Korn und der Mieter ihr direkt gegenüber warf immer seine müffelnden Sportschuhe vor die Tür. Die hat die Schuhe dann bei der Treppenhausreinigung mehrfach in die Waschküche mitgenommen und da irgendwo "abgelegt". So regelte sich das Problem relativ schnell und unkompliziert.

    In einer WEG hatte ein Eigentümer die Angewohnheit entwickelt, die Windeltüte seines Nachwuchses abends vor die Tür, also ins Treppenhaus zu stellen. Eine andere Eigentümerin ist dann ein paar mal "versehentlich" an diesen Tüten hängengeblieben, so daß sie aufrissen... Auch hier setzte schnell eine Selbstregulierung ein.

    Mein Rat: vergiß den Anwalt, sei kreativ.

    Christian Martens

  14. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #14
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Ich sage "meinen" Mietern immer, sie haben die Wohnung bis zur Haustür gemietet
    Moin Christian,
    Wohnungs(eingangs)tür genügt... ;-)

  15. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #15
    Ich würde dem Anwalt zurückschreiben, dass der Treppenabsatz ja nicht vom Mietvertrag erfasst sind und die Mieter diesen gerne als Lagerplatz nutzen können, gegen eine Miete in Höhe von X.

  16. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #16
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Wohnungs(eingangs)tür genügt... ;-)
    ähm, ja, Du hast recht.

    Christian Martens

  17. Dürfen Mieter über Treppenhaus verfügen? #17
    Unserer Meinung nach dürfen in einem Treppenhaus aufgrund einer verbotenen Brandlast und dem erforderlichen Fluchtweg keine Gegenstände oder ähnlich abgestellt oder gelagert werden. Diese Vorschrift gilt für sämtliche Flure, Vorräume, Nischen usw., welche als öffentlicher und gemeinsamer Raum vorhanden sind. Es gibt sicherlich die Möglichkeit auch einen Rollstuhl oder Kinderwagen in einem Treppenvorraum abzustellen, jedoch nur mit Einwilligung der Vermieters und solange keine rechtlichen Vorschriften etwaiger Behörden dagegen Einspruch einlegen usw.

    Fahrräder sind i.d.R., wenn vorhanden, nur in den vorgeschriebenen Abstellräumen bzw. in für alle nutzbare Fahrradstäder abzustellen.

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