Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern

Diskutiere Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Unser Haus einer WBG wurde komplett saniert. Egal aus welchen Gründen entstand folgende Situation. In unserem Haus befindet sich ein Keller von einem Mieter des ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 18 von 18




  1. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #1

    Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern

    Unser Haus einer WBG wurde komplett saniert.
    Egal aus welchen Gründen entstand folgende Situation.
    In unserem Haus befindet sich ein Keller von einem Mieter des Nachbarhauses.
    Soweit in Ordnung.
    Jetzt haben wir festgestellt, dass wir 8 Jahre lang die Kellerordnung ohne diesem Mieter machen.
    Der Mieter kann nichts dafür. Er wird vermutlich im Nachbarhaus die Kellerordnung machen, obwohl er diesen nicht einmal betritt.

    Jetzt tut sich die WBG schwer, dieses eingefahrene Gleis zu ändern.
    Wie schaut die Rechtslage aus?
    MfG

    •   



       

  2. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #2
    Zitat Zitat von HiTroll Beitrag anzeigen
    Unser Haus einer WBG wurde komplett saniert.
    Egal aus welchen Gründen entstand folgende Situation.
    In unserem Haus befindet sich ein Keller von einem Mieter des Nachbarhauses.
    Soweit in Ordnung.
    Jetzt haben wir festgestellt, dass wir 8 Jahre lang die Kellerordnung ohne diesem Mieter machen.
    Der Mieter kann nichts dafür. Er wird vermutlich im Nachbarhaus die Kellerordnung machen, obwohl er diesen nicht einmal betritt.

    Jetzt tut sich die WBG schwer, dieses eingefahrene Gleis zu ändern.
    Wie schaut die Rechtslage aus?
    MfG
    Ich würde hier eine Gutachterkommission einschalten um eine Klärung herbeizuführen - koste es was es wolle.

  3. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #3
    Zitat Zitat von HiTroll Beitrag anzeigen
    Wie schaut die Rechtslage aus?
    Die Rechtslage ist relativ einfach: jeder hat die Verpflichtungen aus genau seinem Mietvertrag zu erfüllen. Niemand kann sich darauf berufen, dass ein anderer irgendeine Verpflichtung nicht hat.

  4. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #4
    Wir geben doch dem Mieter keine schuld.
    Selbst dem Vermieter machen wir bis heute keie vorwürfe, da er garantiert geschlafen ht.
    Im Mietvertrag des betreffenden Mieters wird Kellerord stehen, aber nicht betont, wo er seinen Keller hat.
    @Berny,
    das ist nicht Dein ernst.
    Aber sachliche Antworten kann man schon wünschen.

  5. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #5
    Zitat Zitat von HiTroll Beitrag anzeigen
    das ist nicht Dein ernst.
    Aber sachliche Antworten kann man schon wünschen.
    Man hätte den Spruch durchaus als Anregung zum nachdenken verstehen können...

    Man wird unterstellen können, dass die Reihenfolge und damit die Häufigkeit der Kellerordnung nach der Reihenfolge der Wohnungen im Haus im Mietvertrrag vereinbart ist. Damit hat jeder Mieter genau dann die Kellerordnung zu übernehmen, wenn er an der Reihe ist. Bei dieser Reihenfolge kommt ein Nutzer eines einzelnen Kellerraums nicht vor.
    Erwähnte ich nicht schon, dass jeder genau die Verpflichtungen zu erfüllen hat, die sich aus seinem eigenen Mietvertrag ergeben?
    Da es hier um ein äußerst gravierendes Ereignis geht, wird sich niemand auf eine Unwirksamkeit wegen einer unangemessenen Benachteiligung nach AGB-Recht oder wegen eines Verstoßes gegen Treu und Glauben berufen können.

  6. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #6
    Ich glaube ich bin nicht richtig verstanden worden.
    Unser Mehrgeschosshaus hat 12 Mieter und 13 Keller, ein Kelle ist vom Nachbarhaus belegt.
    Und nur um diese Kellerordnung geht es.
    Die 12 Mieter machen Ihre Kellerordnung nach Mietvertrag.
    Die gleichen 12 Mieter sehen aber nicht mehr ein, dass der Mieter vom nachbarhaus, der den Keller bei uns im Haus hat, keine Kellerordnung machen muß bei und im Haus.
    Wenn er von der Kellereingangstü per Luftsprung in seinen Keller käme, gäbe es keine Diskussion, aber er nutz den Kellergang und Gemeinschaftsraum mit.
    MfG

  7. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #7
    Zitat Zitat von HiTroll Beitrag anzeigen
    Ich glaube ich bin nicht richtig verstanden worden.
    Falsch... nur fehlt es offenbar an der Bereitschaft, ein unerwünschtes Ergebnis einfach zu akzeptieren.

    Zitat Zitat von HiTroll Beitrag anzeigen
    Die gleichen 12 Mieter sehen aber nicht mehr ein, dass der Mieter vom nachbarhaus, der den Keller bei uns im Haus hat, keine Kellerordnung machen muß bei und im Haus.
    Fehlende Einsichtsfähigkeit ist bei Mietern leider durchaus verbreitet, ändert aber nichts am Inhalt des Mietvertrags und muss notfalls eben durch rechtskräftiges Urteil ersetzt werden.

    Zitat Zitat von HiTroll Beitrag anzeigen
    Wenn er von der Kellereingangstü per Luftsprung in seinen Keller käme, gäbe es keine Diskussion, aber er nutz den Kellergang und Gemeinschaftsraum mit.
    Ich versuche es mal so schlicht zu erklären, dass selbst ein Mieter es verstehen müsste...
    Der Mieter hat die Kellerordnung nicht deswegen durchzuführen, weil er Dreck gemacht hätte, sondern weil er sich im Mietvertrag dazu verpflichtet hat. Diese Verpflichtung hängt mit Sicherheit nicht davon ab, dass auch anderen die gleiche Verpflichtung auferlegt wurde.
    Der Mieter hat nun mal die Verpflictungen, die sich aus genau seinem eigenen Vertrag ergeben, auch dann zu erfüllen, wenn er es nicht einsieht.

  8. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #8
    Ich gebe auf, Ihr Vermieter denkt Ihr seit die Größten.
    Es gibt für jedes Haus eine einheitliche Kellerordnung und nicht pro Mieter.
    Alle 12 Mieter machen ohne wenn und aber diese Kellerordnung.
    Aber der eine Mieter nicht, weil der Vermieter geschlafen hat.
    Ein Leiter der WBG antwortete wie folgt, als wir das Problem nannten.
    "Dem Hauswart fehlt Ihm die Erfahrung im Umgang mit den Mitgliedern und Mietern und natürlich auch bei Problemen mit der Hausordnung, die in der xxx straße x-y, eben diese Besonderheit mit den
    Kellern besitzt.
    Wir werden natürlich die Änderung veranlassen."

    Das ist doch eine ordntliche Antwort vom Vermieter.
    Um die Frage gleich vorweg zu nehmen, warum ich dann hier nach frage,ist in dem Verdacht begründet,dass man jetzt wieder zurück rudern will.
    Steht kein Vermieter durch.

    Es geht doch auch nicht, wenn im Mietvertrag steht, der 1 Stock braucht keine Hausordnung zu machen.
    Im Mietvertrag steht manches, was unrechtens ist.

    Tschüß

  9. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #9
    Zitat Zitat von HiTroll Beitrag anzeigen
    Es geht doch auch nicht, wenn im Mietvertrag steht, der 1 Stock braucht keine Hausordnung zu machen.
    Doch, das geht ganz prima!
    Wenn ein Mieter die Pflicht zur Hausreinigung oder die Pflicht zur Kostentragung der gewerblichen Hausreinigung im Mietvertrag nicht übernommen hat - dann ist das so und bleibt so.
    Da können sich die Nachbarn auf den Kopf stellen...

    Christian Martens

  10. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #10
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Doch, das geht ganz prima!
    Wenn ein Mieter die Pflicht zur Hausreinigung oder die Pflicht zur Kostentragung der gewerblichen Hausreinigung im Mietvertrag nicht übernommen hat - dann ist das so und bleibt so.
    Da können sich die Nachbarn auf den Kopf stellen...

    Christian Martens
    Das ist ja was ganz anderes.
    Nur gut, dass ich in einer Genossenschaft als Mieter bin.
    Hier gilt das Gesetz ohne Hintertür in der Regel

  11. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #11
    HiTroll,

    Du machst Deinem Namen alle "Ehre".

    Um es nocheinmal - und hfftl. auch für Dich verständlich zu machen - ein anderes Beispiel: Dein PKW parkt mit vielen anderen im Parkverbot und bekommt als einziger ein Knöllchen. Du magst das als ungerecht empfinden und Dich auch beschweren, aber juristisch ist das in Ordnung.

    Im Mietvertrag vereinbarte Regelungen sind bindend, egal, wie sie empfunden werden. Stell' Dir nur vor, der Nachbar fliegt nicht nur durch's Haus, er betätigt sogar noch die Treppenhausbeleuchtng... :-((

  12. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #12
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    HiTroll,

    Im Mietvertrag vereinbarte Regelungen sind bindend, egal, wie sie empfunden werden. Stell' Dir nur vor, der Nachbar fliegt nicht nur durch's Haus, er betätigt sogar noch die Treppenhausbeleuchtng... :-((
    Auf Deine nicht vergleichbaren Beispiele gehe ich nicht erst ein.
    Würdest Du bitte zur Kenntnis nehmen, dass ein Leiter der WBG schrieb, dass sie das ändern wollen.
    Das machen die nicht wegen uns, sondern wegen der Gesetzeslage (ist mit Deiner nicht zu vergleichen,denke ich einmal.)
    Für mich ist der Thread geschlossen.

  13. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #13
    Zitat Zitat von HiTroll Beitrag anzeigen
    ... Würdest Du bitte zur Kenntnis nehmen, dass ein Leiter der WBG schrieb, dass sie das ändern wollen.
    Das machen die nicht wegen uns, sondern wegen der Gesetzeslage (ist mit Deiner nicht zu vergleichen,denke ich einmal.)
    Für mich ist der Thread geschlossen.
    Hoffentlich hält sich der TE an sein Versprechen und erspart der Menschheit weiteres dümmliche Geschwafel.

    Hier wird mal wieder weit verbreitetes Mieterverhalten vorgeführt: Macht der Vermieter dem Mieter irgendwelche Zugeständnisse machen sollte, ist für den Mieter damit der Beweis erbracht, dass seine Wahnvorstellungen die endgültige Wahrheit wären.
    Dass der Vermieter einfach nicht um derartig weltbewegende Dinge streiten will, scheint die ERkenntnisfähigkeit des TE weit zu überfordern.

  14. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #14
    Verstehe nicht, wo hier das Problem ist.
    Selbst mein Rechtsanalt stimmt mir zu.
    Jeder Mieter hat einen Mietvertrag. In diesem Mietvertrag steht, dass er die Kellerordnung zu machen hat.
    Es versteht sich von selbst, dass man die Kellerordnung dort macht, wo man den Keller hat, ist hier wirklich ein Sonderfall, dass der Mieter im Nachbarhaus woht.
    Er hat aber zu unserem Keller einen Kellerschlüssel und nutzt die Gemeinschaftsräume.
    Wo soll er denn sonst die Kellerordnung machen.
    Wir Mieter konnte bisher 8 Jahre mit der Ungerechtigkeit leben und können es auch weiterhin.

  15. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #15
    HiTroll:

    "Verstehe nicht, wo hier das Problem ist."
    Ebenso.

    "Selbst mein Rechtsanalt stimmt mir zu."
    Klar, wessen Brot ich esse, dessen Lied ich pfeife.

    "Es versteht sich von selbst, dass man die Kellerordnung dort macht, wo man den Keller hat,"
    Nöö, m.M. bei der im MV angegebenen Adresse, falls nicht explizit anders vermerkt.

    "ist hier wirklich ein Sonderfall, dass der Mieter im Nachbarhaus woht."
    Richtig, dann hätte man dem im MV entsprechend Rechnung tragen müssen.

    "Er hat aber zu unserem Keller einen Kellerschlüssel"
    Bezweifele ich.

    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  16. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #16
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    HiTroll:

    "ist hier wirklich ein Sonderfall, dass der Mieter im Nachbarhaus woht."
    Richtig, dann hätte man dem im MV entsprechend Rechnung tragen müssen..
    In Ordnung, aber warum kann man das nicht ändern.
    Auch ein Vermieter kann zu seinen Fehlern stehen und es korrigieren.
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    HiTroll:
    "Er hat aber zu unserem Keller einen Kellerschlüssel"
    Bezweifele ich.
    Es grüsst Berny.
    Ja, er hat nur zu den Kellergängen und Gemeinschaftsräumen einen Schlüssel.

  17. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #17
    Zitat Zitat von HiTroll Beitrag anzeigen
    In Ordnung, aber warum kann man das nicht ändern.
    Auch ein Vermieter kann zu seinen Fehlern stehen und es korrigieren.
    Das wäre eine Angelegenheit zw. dem Nachbarhausbewohner und seinem Vermieter.

    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  18. Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern #18
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Das wäre eine Angelegenheit zw. dem Nachbarhausbewohner und seinem Vermieter.

    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.
    Na endlich.
    Der Vermieter ist der Gleiche und der Nachbarhausbewohner ist in Ordnung, er machte sich bisher sicherlich keinen Kopf darüber.
    Und wir 12 Mieter sprechen ihn bewußt daraufhin nicht an.
    Wir haben dem Vermieter gegenüber nur betont geschrieben, dass er keine Schuld trägt und in Ordnung ist.
    Warum war das so kompliziert hier für Einige?
    Ich danke Dir.

    •   



       


Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern


Ähnliche Themen zu Probleme mit der Hausordnung, Besonderheit mit den Kellern


  1. Besonderheit. privatrechtlich vereinbarter Durchbruch zur Nachbarwohnung - Einfluss auf ZV?: Hallo, ich würde gerne wissen, ob jemand weiss, was es damit auf sich hat: Für eine Zwangsversteigerung behauptet der MIETER, er hätte eine privatrechtliche...



  2. Hausordnung vs. Kaution: Folgendes hat sich zu getragen oder ist aktuell ...: Familie A und B wohnen auf einer Etage, lt. MV ist vereinbart, dass beide im Wechsel wöchentlich die kleine Hausordnung...



  3. Hausordnung: Unsere Mieter wohnen alleine in der OG - Wohnung eines Zweifamilienhauses. Ich war der Ansicht, dass sie alleine zuständig sind für Kehren der Hofzufahrt, Straßenrand,...



  4. Rattenkotbeseitigung in Kellern- wer zahlt?: Guten Tag, wir haben in unserem Haus ( 14 Parteien) seit einiger Zeit Probleme mit Ratten im Keller. Nach dem letzten Rattenbefall vor zwei Wochen, bei dem der...



  5. Hausordnung: Hallo, mal eine Frage. Unser Treppenhaus wird einmal in der Woche professionell gereinigt. Nun wollen aber die anderen Wohneigentümer zusätzlich das Treppenhaus reinigen ...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

Hausordnung Kellerordnung

spruch hausordnung

spruch für kellerordnung
probleme mit hausordnung
Mietvertrag besonderheit
kellerordnung
hausordnung probleme
mieter vom nachbarhaus parkt auf unserem hof muss er auch hof reinigen
hausordnung machen
Kellerordnung Keller fegen
mieter belegt alle kellerräume - was tun
hausordnung spruch
ordnung im haus und keller
kellerordnung mieter
mieter erfüllt keine hausordnung
mieter machen probleme
hausordnung zitat
wann muss man die hausordnung machen
nachbar macht keine hausordnung
mieter macht keine hausordnung
nachbar putz den keller nicht obwohl im mietvertrag steht was dannn ich tun
kellerordnung machen
aerger in zweifamilienhaus
kelerordnung woechentlich bindent
wann muß ich keine hausordnung mehr machen