Hallo an das Forum.
In Kürze sind in einem 3Familienhaus alle 3 Wohnungen neu zu vermieten.
Zum Haus gehört ein grosses Gartengrundstück, das ich den Mietern zur Nutzung überlassen möchte.
Die mietvertraglichen Vereinbarungen möchte ich so gestalten möchte, dass sich die Parteien nicht gegenseitig "auf den Füßen stehen" und der Garten immer gepflegt aussieht.
Die räumliche Situation ist folgende:
Hinter dem Gebäude liegt der Garagenhof; dahinter eine Dreifach-Garage; dahinter der lange, schlauchartige Garten.
Meine Vorstellung ist folgende:
Die OG-Wohnung bekommt - da sie im Haus den längsten Weg zurückzulegen hat - das erste Drittel. Die MG-Wohnung bekommt - da sie im Haus den mittellangen / -kurzen Weg zurückzulegen hat - das mittlere Drittel. Die EG-Wohung bekommt das letzte Drittel der Grünfläche. Die Lage und die Grösse der Parzellen lassen sich unmißverständlich in den Mietverträgen bezeichnen.
Meine Fragen sind folgende:
a) Wie weit reichen die Befugnisse der Mieter, wenn ich im Mietvertrag eine Nutzung vereinbare? (Nutzung; nicht mitvermietet)
b) wie kann ich einen gepflegten Zustand erhalten? Ich möchte gerne die Gartenpflege weiterhin selber machen; bzw. extern vergeben und die Kosten umlegen.
Mich treibt die Sorge um, dass das Mietverhalten der einzelnen Parteien ganz unterschiedlich ausfallen kann: der eine nutzt den Garten intensiv, der nächste hat gar kein Interesse; der übernächste ist chaotisch und vermüllt die Parzelle; und zu Guter Letzt gibt es noch den Mieter mit den ungezogenen Kindern, die den anderen die Ruhe rauben.
Was tun bei der Formulierung der Mietverträge den Umfang der Nutzung betreffend und die Kosten der Gartenpflege betreffend?
Uber Anregungen würde ich mich freuen. Gerne ganz konkret und handfest. Aus Erfahrung weiß ich, dass klare Vereinbarungen, Abmauerungen, Zäune und abschließbare Türen die besten Voraussetzungen sind, um zukünftigen Ärger zu vermeiden.
Mit den besten Grüssen und bestem Dank im Voraus
elli55

