Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten

Diskutiere Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, in unserem Mehrparteienhaus ist ein Streit zwischen den Mietern im EG und im 2. Stock ausgebrochen. Die Mieter im EG schießen leider etwas über ...


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  1. Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten #1
    Jens Böcking

    Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten

    Hallo,
    in unserem Mehrparteienhaus ist ein Streit zwischen den Mietern im EG und im 2. Stock ausgebrochen. Die Mieter im EG schießen leider etwas über das Ziel hinaus und stehen regelmäßig im 2. Stock vor der Türe machen ärger. Nun haben die Vermieter der beiden sich abgesprochen und dem Mieter im EG wurde es verboten, dass er das Treppenhaus über dem EG betritt (die oberen Mieter sind damti auch alle einverstanden). Nun will sich der Mieter im EG aber nicht daran halten, weil er meint er dürfe das Treppenhaus mitbenutzen.
    Ich denke da, dass er sich irrt. Was meint Ihr?

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  2. Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten #2
    Ich denke wiederum er irrt nicht völlig. Hier mal was vom Mieterschutzbund, was vielleicht ein wenig klärt.

    Treppenhäuser und Flure gehören zur Mietsache. Sie sind Gemeinschaftsräume, wie Waschküche, Speicher oder Partykeller. Der einzelne Mieter darf sie nutzen, zumindest soweit die Belange der Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden. Und genau das scheint ja hier der Fall zu sein. Wegen der Beeinträchtigung ist er aufzufordern die Belästigung zu unterlassen. Der belästigte Mieter könnte ggfs. sogar mit Mietminderung drohen.

    Der Vermieter hat gemäß §§ 569 Abs. 2, 543 Abs. 1 BGB bei erheblicher Störung des Hausfriedens durch den Mieter die Möglichkeit das Mietverhältnis durch außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    Zur Störung des Hausfriedens in diesem Sinne gehören zum Beispiel häufige Lärmstörungen zur Nachtzeit, wiederholte Beleidigungen und Behinderungen anderer Mieter, tätliche Angriffe, Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit etc.

  3. Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten #3
    Ein außerhalb von Wohnungen gelegenes Treppenhaus dient in erster Linie dazu, die Verpflichtung des Vermieters zu erfüllen, dem Mieter den Zugang zu den gemieteten Räumen zu gewährleisten. Der Mietvertrag des Mieters der Erdgeschosswohnung erstreckt sich sicherlich auch nicht auf das Treppenhaus. Wenn es also keine Räume in den oberen Etagen gibt, die der besagte Mieter gemietet hat oder die ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurden (z.B. Trockenboden etc.), so dürfte das ausgesprochene Verbot durchaus zulässig sein.

    Allerdings: Den Sinn dahinter vermag ich nicht so recht zu erkennen. Vor allem stellt sich mir die Frage, wie dieses Verbot durchgesetzt werden soll, wenn sich der Mieter nicht daran hält. Letztendlich läuft es auch in diesem Fall dann auf eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund hinaus.

    Warum also nicht gleich diesen Schritt wählen und den Mieter der Erdgeschosswohnung wegen Störung des Hausfriedens abmahnen. Denn in diesem Fall setzt die fristlose Kündigung eine Abmahnung voraus.

  4. Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten #4
    Hi,

    also wenn mein Vermieter mir die Benutzung des oberen Teils des Treppenhauses - egal mit welcher Begründung - verwehren würde, dann wäre die Pos. Treppenhausreinigung sicherlich mein allererster Prüfungsansatz bei der nächsten Betriebskostenabrechnung.

  5. Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten #5
    Unregistriert
    Ja wenn jeder eine Treppe abwärts selbst putzen muss, dann ist das kein Argument

  6. Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten #6
    Unregistriert
    "Ja wenn jeder eine Treppe abwärts selbst putzen muss, dann ist das kein Argument"

    übrigens die mit abstand ungerechteste kehrwochenordnung überhaupt...

  7. Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten #7
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Ja wenn jeder eine Treppe abwärts selbst putzen muss, dann ist das kein Argument
    Doch, gerade dann ... weil der im Erdgeschoss putzt ja für jeden der rein- oder raus geht (also gefühlte 4 x pro Tag - insbesondere im Winter), während der im Dachgeschoss quasi nur für sich selber putzt (bei gutem Willen 1 x pro Woche).

    Aber unabhängig davon ... wenn ich meine Treppe selber putzen müsste, dann würde das meinen Verdachtsmoment gegen die in der BK-Abrechnung angesetzten Hausreinigungskosten eher noch verstärken.

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Darf Mieter die oberen Etagen des Treppenhauses betreten


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