Pauschale für Winterdienst umlegen

Diskutiere Pauschale für Winterdienst umlegen im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir überlegen, den Winterdienst an eine Firma zu vergeben und über die Nebenkostenabrechnung umzulegen. Nun haben wir ein Angebot einer Firma das entweder eine ...


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  1. Pauschale für Winterdienst umlegen #1
    Unregistriert

    Pauschale für Winterdienst umlegen

    Hallo,

    wir überlegen, den Winterdienst an eine Firma zu vergeben und über die Nebenkostenabrechnung umzulegen. Nun haben wir ein Angebot einer Firma das entweder eine geringe Pauschale und einen Betrag je Einsatz oder alternativ eine Pauschale je Saison vorsieht. Ich würde gerne das Angebot mit der Pauschale annehmen, da es leichter planbar ist und der Preis bei einem harten Winter deutlich günstiger ist. Bekomme ich Probleme bei der Nebenkostenabrechnung wenn ich die Pauschale beauftrage und witterungsbedingt gar kein Winterdienst notwendig ist?
    Ich lege ja auch eine Feuerversicherung um, wenn das Haus in dem Jahr nicht abbrennt...

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

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  2. Pauschale für Winterdienst umlegen #2
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Bekomme ich Probleme bei der Nebenkostenabrechnung wenn ich die Pauschale beauftrage und witterungsbedingt gar kein Winterdienst notwendig ist?
    Eine Pauschale ist nicht zu beanstanden...

  3. Pauschale für Winterdienst umlegen #3

    Die Höhe der Pauschale ist wichtig

    Auch nach meiner Meinung ist eine Pauschale in Ordnung.

    Allerdings sollten Sie die Kosten im Blick haben. In Berlin z.B. wurden bisher meist zwischen 1 und 4 c pro qm Wohnfläche und Monat berechnet. Also bei z.B. 500 qm ca. € 60,- bis € 240,-.

    Nach den harten Wintern haben allerdings fast alle Betriebs die Preise um bis zu 100% angehoben, so dass sich die Kosten für die Nutzer verdoppeln werden.

  4. Pauschale für Winterdienst umlegen #4
    Zitat Zitat von DieVierWände Beitrag anzeigen
    Allerdings sollten Sie die Kosten im Blick haben. In Berlin z.B. wurden bisher meist zwischen 1 und 4 c pro qm Wohnfläche und Monat berechnet. Also bei z.B. 500 qm ca. € 60,- bis € 240,-.

    Warum berechnet man den Aufwand für Winterdienst in Relation zur Wohnfläche? Das ist wohl der unsinnigste aller denkbaren Ansätze...

  5. Pauschale für Winterdienst umlegen #5

    Ich bitte um Meinungen zum Umlageschlüssel für den Winterdienst

    In Kürze werde ich ein 3-Parteienhaus neu vermieten und hatte bislang daran gedacht, den Winterdienst nach qm Wohnfläche umzulegen. Die Wohnungen sind 89qm, 89qm und 76qm gross.

    Nach dem Kommentar von RMHV scheint es einen gerechteren Umlegungsschlüssel zu geben. Sollte ich besser nach Personenzahl umlegen? Das hätte auch eine gewisse Logik.

    Für die Antworten danke ich im Voraus.

    elli55

  6. Pauschale für Winterdienst umlegen #6
    Zitat Zitat von elli55 Beitrag anzeigen
    In Kürze werde ich ein 3-Parteienhaus neu vermieten und hatte bislang daran gedacht, den Winterdienst nach qm Wohnfläche umzulegen. Die Wohnungen sind 89qm, 89qm und 76qm gross.

    Nach dem Kommentar von RMHV scheint es einen gerechteren Umlegungsschlüssel zu geben. Sollte ich besser nach Personenzahl umlegen? Das hätte auch eine gewisse Logik.

    Für die Antworten danke ich im Voraus.

    elli55
    Lesen und verstehen...

    Wenn ich Umlageschlüssel meine, werde ich auch Umlageschlüssel schreiben. Bisher ging es allerdings um Kosten, konkret die Höhe einer Pauschale. Für die Höhe dieser Pauschale war ein Wert von 1 - 4 ct/m² Wohnfläche genannt. Diesen Wert habe ich einfach nur als dümmlich kritisiert, weil der Aufwand für Winterdienst nun mal nicht von der Wohnfläche abhängt, sondern von der Gehweg- und Grundstücksfläche, die im Winterdienst bearbeitet werden muss. Es ging schließlich um eine angemessene Höhe der Pauschale:

    Wenn es nun plötzlich um ein völlig anderes Thema geht, gibt es auch - man sollte es nicht glauben - ein völlig anderes Ergebnis. Als Umlageschlüssel ist Personenzahl der dümmste denkbare Umlageschlüssel, den sich ein Vermieter ohne Not aussuchen kann. Gegen Wohnfläche als Umlageschlüssel gibt es überhaupt nichts einzuwenden. Gerechtigkeitserwägungen sollten für den Vermieter hinter Praktikabilität zurückstehen.

  7. Pauschale für Winterdienst umlegen #7

    Umlage des Weinterdienstes

    Sehr gehrter RMHV,
    mich stört etwas, dass Sie in Ihrem Beitrag 2 mal das Wort dümmlich verwenden und damit mich und elli55 angreifen. Warum weiß ich nicht...

    In der Praxis werden die Kosten für den Winterdienst meist nach der Wohnfläche auf die Mieter verteilt. Diese Methode ist gängig und einfacher, als z.B. eine Umlage nach der Zahl der Bewohner, da diese manchmal für den Vermieter schwer zu ermitteln ist.

    Es ziehen Bewohner mitten im Jahr ein und aus - dann muss mit halben oder drittel Personen gerechnet werden, was schwer verständlich ist. Oder ein Partner zieht mit in eine Wohnung ein.
    In den meisten Mietverträgen sind die Umlageschlüssel ohnehin festgelegt.

    Der Wert von 1 - 4 c pro qm Wohnfläche ist ein bekannter Mittelwert aus dem Berliner Mietspiegel für 2011 und spiegelt die durchschnittlichen Kosten der letzten Jahre wider. Wenn man ein Angebot eines Winterdienstes erhält, kann man sich daran orientieren.

    Viele Grüße

  8. Pauschale für Winterdienst umlegen #8

    Winterdienst: Umlageschlüssel, Betriebskostenspiegel, Dienstleister

    1. Umlageschlüssel
    Vielen Dank an DieVierWände für den sachlichen und informativen Beitrag. Nach meinem gedanklichen Schlenker, diese Position nach Personen umzulegen, kehre ich zu meiner zurückliegenden Auffassung und der von Ihnen gut begründeten Meinung zurück, diese Nebenkosten nach Wohnfläche umzulegen.

    2. Betriebskostenspiegel
    Bislang waren mir nur der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes und der Nebenkostenspiegel der Stadt Bremen geläufig. Beide sind im Internet abrufbar. Und in beiden fehlt der Winterdienst als separater Posten.
    Der Berliner Mietspiegel ist die mit Abstand beste Quelle für die Beurteilung einer Wohung und bietet darüberhinaus einen Nebenkostenspiegel mit einer eigenen Position für den Winterdienst. Danke an DieVierWände für diesen wertvollen Hinweis.

    3. Dienstleister
    Zur Zeit bin ich auf der Suche nach einer Firma, die den Winterdienst übernimmt. Mein ortsansässiger Architekt hat mir eine Adresse genannt, die ich über das Internet nicht gefunden hätte. Da ich noch kein Angebot eingeholt habe, würde mich interessieren, welche Variaten - pauschal oder nach Aufwand - die Forenteilnehmer bevorzugen.

    Merci an Alle und noch einen schönen Sonntag.
    elli55

  9. Pauschale für Winterdienst umlegen #9
    Zitat Zitat von DieVierWände Beitrag anzeigen
    Sehr gehrter RMHV,
    mich stört etwas, dass Sie in Ihrem Beitrag 2 mal das Wort dümmlich verwenden und damit mich und elli55 angreifen. Warum weiß ich nicht...
    vielleicht, weil es dümmlich ist, den Aufwand des Winterdienstes nach Wohnfläche zu berechnen und als Vermieter Personenzahl als Umlageschlüssel zu wählen ?
    wo sie herauslesen, dass RMHV sie und elli55 angreift bleibt ihr geheimnis.

    @elli55: wenn sie sich für einen guten und richtigen rat bedanken wollten, wäre RMHV der richtige adressat gewesen.

  10. Pauschale für Winterdienst umlegen #10
    Nun; dann bin ich doch mal ganz pragmatisch; und gerecht - obwohl Gerechtigkeitserwägungen für den Vermieter ja belanglos sein sollten.

    Dennoch an dieser Stelle: aufrichtigen Dank an RMHV, dessen kenntnisreiche Beträge ich in den zurückliegenden Monaten mit besonderem Interesse zur Kenntnis genommen habe.

    Autsch! Habe mir gerade bei einem Kotau die Stirn am Fußboden blutig geschlagen.

    Jetzt muss ich ins Bett.

  11. Pauschale für Winterdienst umlegen #11
    elli55:

    "Winterdienst: ...
    ..., kehre ich zu meiner zurückliegenden Auffassung und der von Ihnen gut begründeten Meinung zurück, diese Nebenkosten nach Wohnfläche umzulegen."

    Hallo Elli,
    Winterdienst ist doch vergleichbar mit der Strassenreinigung. I.d.R. sind Strasseneinigung, Müllabfuhr und Grundsteuer Teile der von der Gemeinde erhbenen Grundbesitzabgaben, und diese werden grundsätzlich nach Mietflächen der einzelnen Mieter (nicht "Wohn"flächen) anteilmässig umgelegt.

  12. Pauschale für Winterdienst umlegen #12
    Also wir als Baugenossenschaft legen den Winterdienst nach Anzahl der Whg um, so zahlt jede Wohnung den gleichen Betrag und es gab damit auch noch nie Probleme, da für den Winterdienst ja unerheblich ist wie groß die Wohnung ist.

  13. Pauschale für Winterdienst umlegen #13
    Sofern im Berliner Mietenspiegel Durchschnittswerte für den Winterdienst genannt werden (und diese in Euro / m²) ausgerechnet sind, dürften diese für die Gegenwart und Zukunft keine Aussagekraft haben.
    Die Winterdienster in Berlin haben ihre Kosten für die aktuelle Saison um 50%-100% erhöht.

    Dies ist einmal mit der Gesetzesänderung vom November 2010 begründet (nun muß doch wirklich der Schnee beseitigt werden, bevor er zu einer dicken Eisschicht wird, unglaublich diese Vorgaben, da MUSS man doch die Preise erhöhen) und zum andern haben wohl die Haftpflichtversicherungen die Preise kräftig erhöht.

    Zu den Kosten muß allerdings gesagt werden, daß diese in den vergangenen Jahren dermaßen gesunken(!) waren, daß wir uns immer häufiger fragten, wie man dafür überhaupt arbeiten kann. In der Tat war das Ergebnis auch entsprechend...

    Christian Martens

  14. Pauschale für Winterdienst umlegen #14

    Konkretes Beispiel

    Um mit der Meinungsfindung voranzukommen, möchte ich dem Forum die konkrete bauliche Situation schildern:

    Reihengrundstück. Freistehendes Dreifamilienhaus mit ca. 6 m tiefem Vorgarten.
    Rechts von Haus der Zugang zur Haustür. Länge ca. 10 m.
    Links vom Haus die Zufahrt zum Garagenhof. Länge ca. 20 m. Die Zufahrt hat ein deutliches Gefälle. Der Garagenhof nimmt die gesamte Grundstücksbreite ein. Qm geschätzt 200. Den rückwärtige Abschluß des Garagenhofs bildet eine 3fach Garage und ein Zugang zum Garten/Streuobstwiese.

    Die Bürgersteigreinigung ist per Gemeindesatzung auf die Eigentümer übertragen worden.

    Mein Problem ist, wie ich am geschicktesten die Kosten für den Winterdienst ( Bürgersteig, Hauszugang, Zufahrt zum Garagenhof und Garagenhof ) umlege.

    Ich möchte unter allen Umständen einen externen Winterdienst beauftragen. Meine verstorbenen Eltern haben diese Pflicht an einen der Mieter übertragen, der zwischenzeitlich ausgezogen ist. Es ging mehr schlecht als recht und hatte den Nachteil, dass diese Mietpartei im Laufe der Zeit eine "Blockwart"mentalität entwickelt hat. Wobei sie zuallererst die eigenen Vorteile im Auge hatte.

    Z.Zt. finden umfassende Renovierungsmaßnahmen in diesem ziemlich verwohnten Haus (Bj. 1960) statt. Mein Ziel ist eine zeitgemäße Technik (neue Fenster, neue Heizkörper, neue Wasserleitungen und Abflüsse, neue Tapeten und Bodenbeläge sowie alle drei Küchen und Bäder neu, Garagendach ist neu eingedeckt worden und die Tore wurden mit einem automatischen Antrieb ausgestattet)

    Wenn ich die drei Wohnungen neu vermiete, muss die Position "Winterdienst" so verpackt werden, dass diese fette Kostenkröte von den Mietern geschluckt wird. Das ist mein Problem, an dem ich momentan herumtüftel.

    Für alle andern mietrechtlichen Aspekte - Umfang der Pflichten und Recht der Mieter - habe ich meinen Plan und schon entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Z.B. im Keller Abmauerungen machen lassen, Türen einsetzen lassen (7 Stück) sowie die 3fach Garage durch eine Mauer bzw. einen Zaun in drei Boxen getrennt. Auch den rückwärtigen Garten habe ich durch einen hohen Drahtzaun mit verschließbarem Tor abgetrennt. Ich bin also nicht zimperlich.

    Ich denke, dass mir dieses Projekt nicht aus dem Ruder laufen wird. Meinen hochbetagten Eltern ist es passiert: eine Partei mit 4 Monatsmieten Rückstand, eine Partei mit Schimmel an allen Außenwänden; eine Partei mit zu hohem Blutdruck.

    Mein Gehirn käst schon langsam; aber ich lasse nicht locker, bis ich die Lösung gefunden habe.

    Bin echt dankbar für jede Anregung.

    PS: Bei der Neuvermietung wird jede der drei Wohnungen mit einer Garage und einem Außenstellplatz vermietet. Erwähnt sei noch, dass das Kellergeschoß auf gleicher Ebene wie der Garagenhof liegt und eine Außentür hat, durch die man einen bequemen Zugang zum Treppenhaus hat. Eine prima Architektur mit hohem Wohnwert. Selbst eine Gartenparzelle für jede Partei steht zur Verfügung. Aber die Kosten für die Unterhaltung!!!

  15. Pauschale für Winterdienst umlegen #15
    hallo elli55: unter den genannten vorraussetzungen wirst du -nach meiner erfahrung- den wenigsten ärger mit einer umlage des winterdienstes nach parteien, also 3, haben. denn alle nutzen die zu räumenden flächen gleichermassen und haben auch alle eine garage. (das muss dann aber auch so bleiben sonst hast du diskussionen, das jemand der keine garage mietet das streuen des garagenhofes nicht zahlen will)

    auch wenn gerechtigkeitserwägungen für den vermieter hinter praktikabilität zurückstehen sollten, so trifft es sich immer gut, wenn beides zusammen prima passt. dies ist bei dir mit 3 neuvermietungen der fall. du bist völlig frei in der wahl des umlageschlüssels und für den winterdienst (ebenso hausmeister, hausreinigung) bietet sich bei deiner konstellation der parteienumlageschlüssel perfekt an.

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