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Hausordnungspflicht bei Leerstand

Diskutiere Hausordnungspflicht bei Leerstand im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, Forianer, in allen Mietobjekten haben wir den Mietern zusätzlich ein Blatt einer weiteren „Hausordnung“ ausgehändigt, welche von allen Mietern unterschrieben wurden - jeweils nach ...

  1. Hausordnungspflicht bei Leerstand #1

    Hausordnungspflicht bei Leerstand

    Hallo, Forianer,

    in allen Mietobjekten haben wir den Mietern zusätzlich ein Blatt einer weiteren „Hausordnung“ ausgehändigt, welche von allen Mietern unterschrieben wurden - jeweils nach ihren geleisteten Unterschriften in den Formular-Mietverträgen – u.a. lautet ein darin enthaltener Satz:

    „Bei Wohnungsleerstand haben die anderen Mieter die Reinigung durchzuführen. Dies gilt ebenso für den Winterdienst.“

    Von Mieter traf Folgendes ein: „dass diese Klausel nichtig sei, rechtswidrig, denn sie benachteiligt die Mieter; schon bei nur einem Leerstand sei dies der Fall, weil wegen der häufigeren wöchentlich durchzuführenden Hausordnung für Mieter hohe Mehrkosten (für die Dienstleistung durch Dritte) entstehen und dass - bei Leerständen - die Aufbürdung der Vermieterpflichten an die Mieter eine Bereicherung für uns darstellt’. Außerdem sei das Transparenzgebot verletzt; auch Verletzung des BGB § 242 BGB und BGB § 315 nicht beachtet, wegen Kontrahierungszwang usw.“

    (Klar trifft es zu, dass diese Kostenersparnisse von uns beabsichtigt waren, was sicher nachvollziebar ist. Über viele Jahrzehnte ist das gut gelungen, deshalb wollen wir, dass Mieter auch zukünftig die Hausordnung übernehmen, um uns weiterhin diese - bei Leerstand - zusätzlichen Kosten für die Hausordnungsdurchführungen, vor allem die teuren Winterdienstleistungskosten, zu ersparen).

    Was meint Ihr dazu?
    Wer hat Erfahrungen in einem gleichen oder ähnlichen Fall?
    Zu wessen „Gunsten“ könnte mögl.w. ein Gericht entscheiden?
    Wer kennt Urteile, Gesetze und §§, auf die wir uns berufen könnten?

    Vielen Dank
    m.f.G.

  2.   

    Hausordnungspflicht bei Leerstand


  3. Hausordnungspflicht bei Leerstand #2
    Zitat Zitat von vmsg Beitrag anzeigen
    in allen Mietobjekten haben wir den Mietern zusätzlich ein Blatt einer weiteren „Hausordnung“ ausgehändigt, welche von allen Mietern unterschrieben wurden - jeweils nach ihren geleisteten Unterschriften in den Formular-Mietverträgen – u.a. lautet ein darin enthaltener Satz:
    „Bei Wohnungsleerstand haben die anderen Mieter die Reinigung durchzuführen. Dies gilt ebenso für den Winterdienst.“

    Von Mieter traf Folgendes ein: „dass diese Klausel nichtig sei, rechtswidrig, denn sie benachteiligt die Mieter; schon bei nur einem Leerstand sei dies der Fall, weil wegen der häufigeren wöchentlich durchzuführenden Hausordnung für Mieter hohe Mehrkosten (für die Dienstleistung durch Dritte) entstehen und dass - bei Leerständen - die Aufbürdung der Vermieterpflichten an die Mieter eine Bereicherung für uns darstellt’. Außerdem sei das Transparenzgebot verletzt; auch Verletzung des BGB § 242 BGB und BGB § 315 nicht beachtet, wegen Kontrahierungszwang usw.“
    Ich teile die Ansicht des Mieters. Weshalb er aber (trotzdem vorher) unterschrieben hat, weiss der Teufel.

  4. Hausordnungspflicht bei Leerstand #3
    Alle Kosten des Leerstandes trägt der Vermieter so einfach ist das, somit hat sich der Vermieter auch um die Reinigung/Winterdienst zu kümmern und darf das nicht auf die anderen Mieter umlegen.

  5. Hausordnungspflicht bei Leerstand #4
    Hallo zusammen,

    so wie ich das verstanden habe geht es hier ja nicht in erster linie um die Kosten.

    Wenn in einem sagen wir 6 Parteien Haus der Winterdienst und die Hausreinigung auf die Mieter übertragen wurde, und dann eine Wohnung leersteht müssen die anderen häufiger diese Dienste übernehmen.
    So sollte es zumindest sein.

    Allerdings verstehe ich da die Problematik trotzdem nicht. In einer guten Hausgemeinschaft dürfte soetwas kein Problem sein.

    Andererseits warum werden keine Firmen mit den Aufgaben betraut.
    Ist ist zwar so das die Kosten der leerstehenden Wohnung vom Vermieter zu tragen sind.
    Aber es ist ja auch in seinem Interesse den leerstand so gring wie möglich zu halten.

    VG Syker

  6. Hausordnungspflicht bei Leerstand #5
    Also bei uns wird das so gehandhabt, das bei Leerstand wenn kein Reinigungsdienst verpflichtet ist der Hausmeister die Kehrwoche macht und wir als Vermieter die Kosten dafür tragen.

  7. Hausordnungspflicht bei Leerstand #6
    @Berny
    Zitat: „Ich teile die Ansicht des Mieters. Weshalb er aber (trotzdem vorher) unterschrieben hat, weiss der Teufel.“
    Warum Mieter immer unterschreiben, liegt daran, dass wir das Blatt erst nach Abschluss des Mietvertrages aushändigen mit dem Hinweis, dass das Blatt noch dazugehört.

    @Syker
    Zitate: „so wie ich das verstanden habe geht es hier ja nicht in erster linie um die Kosten.“
    „Wenn eine Wohnung leersteht müssen die anderen häufiger diese Dienste übernehmen.“

    Wie oben geschrieben, geht es ausschließlich nur um die Kosten.
    Mietpartei nimmt aus gesundheitlichen Gründen einen Winterdienstleister in Anspruch, der kostet.

    „In einer guten Hausgemeinschaft dürfte soetwas kein Problem sein.“
    Wir dachten auch, dass Mieter gerne unsere Vermieterpflichten übernehmen.

    Uns geht es aber JETZT darum, ob wir auf der „sicheren Seite“ sind:
    Wer hat Erfahrungen in einem gleichen oder ähnlichen Fall?
    Zu wessen „Gunsten“ könnte mögl.w. ein Gericht entscheiden?
    Wer kennt Urteile, Gesetze und §§, auf die wir uns berufen könnten?

    Vielen Dank
    m.f.G.

  8. Hausordnungspflicht bei Leerstand #7

    Winterdienst

    Da die Mieter keinen Winterdienst machen wollen und sich quer stellen wenn eine Wohnung leer steht, so gibt es folgende Möglichkeit.
    Hausmeister einstellen und die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
    Winterdienst jemand einstellen, den gut bezhalen, die Kosten auf die Mieter umlegen.
    Putzfrau einstellen die dasTreppenhaus und die Treppenhausfenster putzt, diese gut zahlen, die Kosten auf die Mieter umlegen.
    Somit müssen die Mieter gar nichts mehr tun, dafür kräftig bezahlen.

  9. Hausordnungspflicht bei Leerstand #8
    Wenn Mietpartei aus gesundheitlichen Gründen einen Winterdienst beauftragt, so hat diese Mietpartei selbstverständlich diese Kosten alleine zu tragen.
    Laut Gesetz ist es so, wenn jemand durch Urlaub oder Krankheit daran gehindert ist, eine übernommene Pflicht zu erfüllen, dann muss er für Ersatzvornahme Sorge tragen.
    Endweder er findet jemanden der es kostenlos für ihn macht, oder er beauftragt jemanden und trägt die Kosten.
    Wenn Kehrwoche im Mietvertrag vereinbart ist, so hat der Mieter, diese Pflicht übernommen und die Kehrwoche zu machen, oder auf eigene Kosten machen zu lassen.
    Oder Ihr kündigt fristgerecht, wegen Verstoß gegen den Mietvertrag, da eine übertragene Pflicht nicht gemacht wird.

  10. Hausordnungspflicht bei Leerstand #9
    @Ingerose
    danke,
    aber offenbar haben Sie leider nicht oder nicht richtig oder nicht alles gelesen, um was es (Wohnungsleerstand) und um was es uns geht (wie können wir uns absichern, dass die Mieter unsere Vermieterpflichten weiterhin übernehmen?)

    Die Mieter erledigen die Durchführung „ihrer“ Hausordnung, wollen aber zukünftig die „unsere“ nicht mehr übernehmen und/oder auch nicht mehr dafür bezahlen.

    m.f.G.

  11. Hausordnungspflicht bei Leerstand #10

    Kehrwoche

    Ich habe irgendwo etwas gelesen, dass Mieterin krank sei und darum die Kehrwoche nicht machen könnte. Also wie folgt habe ich das gelesen : Wie oben geschrieben, geht es ausschließlich nur um die Kosten.
    Mietpartei nimmt aus gesundheitlichen Gründen einen Winterdienstleister in Anspruch, der kostet.


    Aha, auf die Idee bin ich nicht gekommen, dass die Mieter die Kehrwoche für die Vermieterwohnung mitmachen sollen. Selbstverständlich ist der Vermieter alleine für seine leer stehende Wohnung verantwortlich, auch bezüglich der Kehrwoche. Vermieter muss eben für seine leer stehende Wohnung , die Kehrwoche selbst machen. Vermieter könnte aber auch einen seiner Mieter fragen, ob er gerne die Kehrwoche für die leere Wohnung machen würde, und dann natürlich etwas dafür bezahlen.
    Bei uns ist es so geregelt, wenn ein Mieter krank ist oder im Urlaub, dann tauscht er seine Kehrwoche mit einem anderen Mieter, indem er dann dafür dem seine Kehrwoche macht.

  12. Hausordnungspflicht bei Leerstand #11
    Hallo zusammen

    Zitat Zitat von vmsg Beitrag anzeigen
    ...
    u.a. lautet ein darin enthaltener Satz:

    Bei Wohnungsleerstand haben die anderen Mieter die Reinigung durchzuführen. Dies gilt ebenso für den Winterdienst.“

    Von Mieter traf Folgendes ein: „dass diese Klausel nichtig sei, rechtswidrig, denn sie benachteiligt die Mieter;
    ...
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Ich teile die Ansicht des Mieters. Weshalb er aber (trotzdem vorher) unterschrieben hat, weiss der Teufel.
    Auch ich als Vermieter muss deinem Mieter hier leider recht geben.


    Zitat Zitat von vmsg Beitrag anzeigen
    ...
    Klar trifft es zu, dass diese Kostenersparnisse von uns beabsichtigt waren, was sicher nachvollziebar ist.
    ...
    Über viele Jahrzehnte ist das gut gelungen, deshalb wollen wir, dass Mieter auch zukünftig die Hausordnung übernehmen, um uns weiterhin diese - bei Leerstand - zusätzlichen Kosten für die Hausordnungsdurchführungen, vor allem die teuren Winterdienstleistungskosten, zu ersparen
    Wenn du die leerstehende Wohnung vermietest sparst du noch mehr,
    und hast jemanden der den Winterdienst erledigen kann.
    Ist es bei dir ein großes Problem Mieter zu finden?


    Zitat Zitat von Syker Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn in einem sagen wir 6 Parteien Haus der Winterdienst und die Hausreinigung auf die Mieter übertragen wurde, und dann eine Wohnung leersteht müssen die anderen häufiger diese Dienste übernehmen.
    So sollte es zumindest sein.

    Allerdings verstehe ich da die Problematik trotzdem nicht. In einer guten Hausgemeinschaft dürfte soetwas kein Problem sein.
    ...
    Ich bin weiterhin der Meinung, dass in einer guten Hausgemeinschaft soetwas kein Problem ist, dann ist man halt schon nach z.B. 5 Wochen wieder mit seinem Dienst dran.
    Wenn allerdings der Vermieter dafür eine Firma beauftragt hat dieser selbstverständlich die entsprechenden Kosten selbst zu tragen. Wohlgemerkt in meinem Beispiel alle 6 Wochen, in dieser Zeit kann man normalerweise auch wieder einen Mieter finden.


    Zitat Zitat von vmsg Beitrag anzeigen
    @Berny
    Zitat: „Ich teile die Ansicht des Mieters. Weshalb er aber (trotzdem vorher) unterschrieben hat, weiss der Teufel.“
    Warum Mieter immer unterschreiben, liegt daran, dass wir das Blatt erst nach Abschluss des Mietvertrages aushändigen mit dem Hinweis, dass das Blatt noch dazugehört.
    Wenn ich jetzt fies denke, könnte man das als Täuschung auffassen.


    Zitat Zitat von vmsg Beitrag anzeigen
    @Syker
    ...
    Wie oben geschrieben, geht es ausschließlich nur um die Kosten.
    Mietpartei nimmt aus gesundheitlichen Gründen einen Winterdienstleister in Anspruch, der kostet.
    Ok, dass ging aus dem Eingangsbeitrag so nicht hervor.


    Zitat Zitat von vmsg Beitrag anzeigen
    @Syker
    „In einer guten Hausgemeinschaft dürfte soetwas kein Problem sein.“
    Wir dachten auch, dass Mieter gerne unsere Vermieterpflichten übernehmen....
    Der war gut !!!


    Zitat Zitat von vmsg Beitrag anzeigen
    @Ingerose
    danke,
    aber offenbar haben Sie leider nicht oder nicht richtig oder nicht alles gelesen, um was es (Wohnungsleerstand) und um was es uns geht (wie können wir uns absichern, dass die Mieter unsere Vermieterpflichten weiterhin übernehmen?)
    ...
    ??? Über eine Regelung im Mietvertrag,
    und vertragswidriges Verhalten abmahnen ???


    Zitat Zitat von vmsg Beitrag anzeigen
    ...
    Die Mieter erledigen die Durchführung „ihrer“ Hausordnung, wollen aber zukünftig die „unsere“ nicht mehr übernehmen und/oder auch nicht mehr dafür bezahlen.

    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Aha, auf die Idee bin ich nicht gekommen, dass die Mieter die Kehrwoche für die Vermieterwohnung mitmachen sollen.
    Hä? Wohnst du auch in dem Haus? Und die Mieter sollen deine Dienste machen ???


    Ich wünsche noch einen schönen Abend
    Syker
    PS: bitte nicht alles ganz so ernst nehmen, ist teilweise etwas ironisch

  13. Hausordnungspflicht bei Leerstand #12
    Wir können hier noch trefflich weiter diskutieren und aus dem Mieter den Vermieter machen, der für seine leerstehende Wohnung einen Mieter sucht, der für ihn die Kehrwoche macht... *gaga*


Hausordnungspflicht bei Leerstand

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