Kann der Hausverwalter meine Sachen, die im Kellergang zwischengelagert sind, nach einer Notiz, die an den Sachen angebracht ist, die Gegenstände mit einer angegebenen Frist von einer Woche als herrenlose Gegenstände entsorgen? (dieser Gang wird nur von mir genutzt und von keinem anderen Mieter/Eigentümer)


Die Sachen stören niemanden und versperren den Weg nicht.

Ab wann sind die Gegenstände herrenlos?

Bitte um kurze Info.

lg