Warnung: Mieter soll nicht Schneeräumen oder Hausordnung machen!

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  1. Warnung: Mieter soll nicht Schneeräumen oder Hausordnung machen! #21
    1. Muß ich mir das so vorstellen wie beim Kartenspiel, dass ein Urteil des Landgerichts das Urteil eines Amtsgerichts "sticht". Dito OLG versus LG.
    Das sind halt immer die nächsthöheren Instanzen und die Entscheidung eines höheren Gerichts hat auch ein höheres Gewicht.

    2. Ist ein OLG-Urteil (z.B. aus Düsseldorf, NRW) zum Thema "Schneeschippen" rechtssicher auf einen Streitfall zum "Schneeschippen" im Allgäu anwendbar?
    Rechtssicher würde ich nicht unbedingt sagen, aber eine Orientierung an den Urteilen höherer Gerichte findet schon statt. Rechtssicher wäre ein BGH Urteil.

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  2. Warnung: Mieter soll nicht Schneeräumen oder Hausordnung machen! #22
    Hallo Elli,

    nein ein Urteil eines LG sticht nicht das Urteil eines AG, ausser es wäre die Einspruchsinstanz.

    Ein Urteil erhält dann rechtsverbindlichen Charakter, wenn es vom BGH gesprochen wurde. Diese Rechtssprechung ist dann sozusagen die letzt Instanz, denn über dem BGH steht kein weiteres Gericht (Äusser es würden hier irgendwelche Grundrechte oder gar Menschenrechte tangiert, dann wären hier die letzten Instanzen das Bundesverfassungsgericht oder der EUGH).

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Warnung: Mieter soll nicht Schneeräumen oder Hausordnung machen!


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