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Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg

Diskutiere Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich stehe jetzt kurz vor der 3. Abmahung da ein Mieter immer noch Möbel im Treppenhaus/Fluchtweg stehen hat und resistent verweigert dort die Dinge zu ...

  1. Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg #1

    Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg

    Ich stehe jetzt kurz vor der 3. Abmahung da ein Mieter immer noch Möbel im Treppenhaus/Fluchtweg stehen hat und resistent verweigert dort die Dinge zu entfernen?

    Möglichkeiten? Wegschmeissen oder auf den Sperrmüll stellen.

    Was geht und was geht nicht.

  2.   

    Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg


  3. Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg #2

    RE: Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg

    Original von Kletschmeister
    Was geht und was geht nicht.
    Was immer geht ist Hirn einschalten und zum denken benutzen...

    Offensichtlich interessiert sich der Mieter einen Dreck für die Abmahnungen. Eine zweite Abmahnung mag noch vertretbar sein. Mit einer dritten Abmahnung wird der Mieter zu der Erkenntnis kommen, dass der Vermieter nur das Maul aufreißt ohne dass es irgendwelche Folgen hat. Die weitere Entwicklung kann man sich leicht vorstellen...
    Nach einer erfolglosen Abmahnung gibt genau zwei Möglichkeiten: kündigen und notfalls dann auch auf Räumung klagen oder auf Unterlassung klagen. Welche der beiden Varianten gerade sinnvoller ist wird von den Umständen des Einzelfalls abhängen.

  4. Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg #3

    RE: Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg

    hast du bei den abmahnungen auch mit fristloser kündigung gedroht? hättest du vielleicht tun sollen...

    Original von Kletschmeister
    Möglichkeiten? Wegschmeissen oder auf den Sperrmüll stellen.
    da ich ja da problem leider auch kenne, hier mal meine variante:

    1.) räumung des treppenhauses von unbefugt dort abgestellten gegenständen rechtzeitig ankündigen (per persönlichem brief UND aushang im treppenhaus), gleich dazuschreiben dass diese gegenstände sofort entsorgt und nicht zwischengelagert werden, unbedingt dazuschreiben dass sowohl die kosten für die räumung als auch die kosten fürs entsorgen auf die mietparteien umgelegt werden. ob du die kosten dann nach dem verursacher-prinzip umlegst oder nach parteien (falls das mal wieder alles sachen sind, die aus einem fernen universum in euer treppenhaus gebeamt wurden und definitiv NIEMAND dort gehören sondern aus dem nichts aufgetaucht sind).
    wenn du unbedingt willst kannst du gerne dazuschreiben "aus brandschutztechnischen gründen" etc. - es empfiehlt sich übrigens die entsprechenden vorschriften den mietern nochmals, z.b. per aushang, zu vergegenwärtigen, auch wenn das schon in der hausordnung im mietvertrag steht.

    2.) mal abchecken ob auch wirklich alle da sind und niemand verreist ist oder so.

    3.) räumung und entsorgung dann auch gnadenlos durchziehen, evtl. durch fremdpersonal (das erspart einem blöde diskussionen).
    - wenn die räumung dann überhaupt noch notwendig ist, oft erübrigt sie sich nämlich dann auch.

    ansonsten kannst du natürlich auch schlicht und ergreifend kündigen - abmahnungen gab's ja genug.

  5. Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg #4

    RE: Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg

    Original von lostcontrol
    hast du bei den abmahnungen auch mit fristloser kündigung gedroht? hättest du vielleicht tun sollen...
    Schon passiert - fristlos , fristgerecht - Räumungsklage eingereicht - Gütetermin im November. Seit September keine Miete bezahlt und reagiert null auf gar nichts.
    Weder die Abmahnungen die er erhalten hat wegen den Dingen im Treppenhaus, noch das er dauernd die Fenster offen stehen läßt wenn er ganztägig oder über nacht wahrscheinlich in seine bereits mit der Freundin zusammen bewohnte Wohnung abhaut - Fazit verbrannte Erde - Ziel bis zum Gütetermin für die anderen Bewohnern es erträglich zu machen und soviel Druck aufzubauen das er beim Gütetermin freiwillig auszieht.

    Aber den Tip mit der Entsorgung werden ich machen - aber ist das nicht irgendwie Diebstahl oder Sachbeschädigung?

  6. Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg #5

    RE: Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg

    Original von Kletschmeister
    Aber den Tip mit der Entsorgung werden ich machen - aber ist das nicht irgendwie Diebstahl oder Sachbeschädigung?
    nö, wieso? klar ist: es dürfen keine sachen im treppenhaus stehen (brandschutzverordnung). was also trotzdem dort steht, würde ich als "herrenlos" betrachten. und wenn die mieter mehrfach aufgefordert werden ihre sachen wegzuräumen und da steht immernoch zeugs, dann ist es in meinen augen erst recht herrenlos, ergo gehört es niemandem.
    vergiss nicht: wir reden hier von einem vertragsbruch seitens des mieters.

  7. Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg #6

    RE: Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg

    Hallo,

    das Treppenhaus muss frei bleiben.
    Dies ist in der Hausordnung festgelegt.
    Für die Einhaltung der Hausordnung sorgt die Hausverwaltung
    oder der Eigentümer des Hauses.
    Diese veranlassen, dass die Möbel weggeräumt werden.
    Der Termin für die Abfuhr der Möbel sollte mittels Aushang
    im Treppenhaus bekannt gemacht werden.
    In der Regel kostet der Abtransport nichts, wenn er unter
    "Sperrmüll" fällt.

    Schöne Grüße
    Tiroler

    Dies ist nur meine Meinung und keine rechtsverbindliche Auskunft.

  8. Mieter lagert trotz Abmahnung Möbel im Fluchtweg #7
    Unregistriert
    Standardavatar

    Lagerung im Treppenhaus o.ä.

    Hier wird viel erzählt, aber wenig bedacht! Zuerst sollte man sich 'mal mit höchstrichterlichen Urteilen auseinandersetzen, aus denen sich klare Rechte des Mieters auch von Gemeinschaftseigentum (Flur o.ä.) ergeben. Wann ein Fluchtweg wirklich beeinträchtigt ist, ist nicht immer einfach zu bestimmen. Insoweit wäre es theoretisch leicht möglich, dass ein solcher Mieter auch zwanzig Abmahnungen bekommt, da sie gänzlich gegenstandslos sein könnten.
    Ergo: Fälle präzise schildern und vor der Abgabe von Kommentaren erst mal die rechtlichen Aspekte (und Urteile) betrachten. Sonst arten solche Foren in reines Gelaber aus.
    Was nicht untypisch wäre: über wenig streiten Deutsche so gerne wie über Mietsachen!


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